TKG Anschlusssperre rechtmäßig?

18. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.10.2023 10:57:35
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 87x hilfreich)
TKG Anschlusssperre rechtmäßig?

Hallo zusammen,

mein Vater bestritt längere Zeit eine Rechnung eines Telekommunikationsanbieters, da ihm mündlich für ein Router andere Konditionen versprochen wurden.

Nun, ihm wurde letztlich der Anschluss gesperrt. Hier stellen sich aktuell einige Fragen:

1. Lt. Anbieter ging ein Schreiben raus, indem die Anschlusssperre angedroht wurde. Mein Vater hatte ein solches Schreiben jedoxh nie erhalten. Muss mein Vater beweisen, dass das Schreiben nie zuging?

2. Der Anbieter verlangt 7,80 EUR für eine Anschlusssperre lt. AGB. Dies finde ich jedoch unverhältnismäßig, da dies max. ein Knopfdruck ist. Wäre eine Zurückforderung der 7,80 EUR möglich?

Sollte nach Punkt 1 der Provider in der Pflicht sein, den Nachweis zu erbringen, dass das Schreiben zuging, könnte die Forderung doch definitiv zurückgewiesen werden?

3. Da mein Vater sich vom Vermittler falsch informiert fühlte, stornierte er die Rechnung, überwies die Grundgebühr samt Zusatzkosten. Die Kosten für den Router zog er jedoch ab mit der Begründung der Falschberatung. Danit war für ihn die Forderubg strittig. Wäre eine Anschlusssperre somit noch rechtlich haltbar?

Danke für die Hilfe!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Muss mein Vater beweisen, dass das Schreiben nie zuging?

Nein, der Anbieter müsste beweisen das ein entsprehendes Schreiben zuging.



Zitat:
da ihm mündlich für ein Router andere Konditionen versprochen wurden.

Und das kann er wie genau beweisen?

Was steht den zum Router in abgeschlossene Vertrag?

Wie im Detail hat er das ganze reklamiert?



Zitat:
Da mein Vater sich vom Vermittler falsch informiert fühlte,

Es ist strategisch unklug eine Rechnung aufgrund eines "Gefühls" zu kürzen...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Und wie hoch ist das ausstehende Betrag?
Welcher Anteil ist strittig? Nur Routerkosten oder noch zusätzliche Beträge?
Leider werden mündliche Angebote so geschickt "verpackt", das der normale Endkunde die Kostenfalle nicht erkennt. Daher sollte man sich nie auf mündliche Aussagen verlassen!
Sperranforderungen siehe hier: http://dejure.org/gesetze/TKG/45k.html

-- Editiert von Mr.Cool am 18.03.2016 13:45

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#3
 Von 
guest-12301.10.2023 10:57:35
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 87x hilfreich)

Strittig war der Anteil des Routers ( 80 EUR).

Mein Vater hatte darauf hin die Rechnung storniert und dem TK Anbieter den Betrag ohne Router überwiesen.

Hinzu kamen nun Mahnkosten von 5 EUR je Mahnung und 9 EUR Rücklastschriftgebühr. Dies führte zu einer Gesamthöhe von 94 EUR.

Mein Vater hatte zwischenzeitlich die Gebühren für den Router bezahlt.

Jedoch wird er die kommende Rechnung ebenso zurückbuchen lassen, da der TK Anbieter die

1. o. g. Mahn und Rücklastschriftgebühr mit einfordert

2. Mein Vater denen den Lastschr. Einzg. bereits gekündigt hat , diese sich dennoch nicht dran halten

3. Trotz mehrfacher schriftlicher Anforderung kein Nachweis erbracht worden ist, wirklich 9 EUR Auslagen für die Lastschriftrückgabe gehabt zu haben.

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Den Router(eine Leihgebühr für 7490 vermute ich?) hätte ich eher nicht bezahlt, wenn es andere Zusagen gab. Entspechende Kampagnen sind auch im Zweifelsfall nach Monaten noch nachvollziehbar.
Jetzt sieht es schlecht aus. Ich lese mit keinem Wort, das etwas nachweisbar bestritten wurde. Dann wurde der angeblich unberechtigte Routerpreis auch noch bezahlt ...
Das liefert eine tolle Argumentation fürs Inkasso auch Mahn- und Rücklastgebühren als rechtmäßig darzustellen.

Wenn etwas nicht korrekt läuft, muß man sich richtig wehren. Einfach nicht nachvollziehbare Kürzungen vorzunehmen ist ein Eigentor. Fragt sich nur was ihr jetzt erreichen wollt. Einfach nur Anschluß entsperren oder Provider wechseln? Letzteres würde gut klappen, wenn der Anbieter die Vorgaben für legale Sperren nicht eingehalten hat und weiter sperrt unter 75€. Dazu müsst ihr aber entsprechend reklamieren, die Entsperrung mit Frist fordern und sehen was passiert. Dann besteht im Prinzip die Chance auf fristlose Kündigung.
Im Falle der Vertragsfortsetzung sind die 80€ wenigstens nicht rausgeworfen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#5
 Von 
guest-12301.10.2023 10:57:35
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 87x hilfreich)

Mr. Cool: Wir haben mehrmals bei dem TK Anbieter schriftlich Beschwerde eingelegt. Der Preis wurde unter Vorbehalt bezahlt, weil mein Vater das ganze zu viel wurde.

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#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Das ist aber eine überaus wichtige Info, die natürlich das "strittig" nach TKG anders bewerten lässt.
Somit kann man das rechtlich für sich nutzen.
Dreh- und Angelpunkt in der Routerfrage bleibt aber wohl der "Vermittler". Wenn das kein O2-Mitarbeiter war, dann wäre das gesamte Angebot näher zu prüfen(Auzahung durch Vermittler etc.)

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#7
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

ist denn wirklich Telefonica der Anbieter?

dann würde es Sinn machen eine einstweillige Verfügung gegen die Sperre zu beantragen. Das Amtsgericht München hat das in meinem Fall in etwas mehr als 24Stunden hin bekommen.
Wichtig ist dafür aber folgendes:
Wurde die Sperrung zwei Wochen vorher angedroht?
Und wie hoch ist der unstrittige Betrag bzw ist dieser unter 75Euro?

O2 ist es nämlich ziemlich egal ob eine Forderung strittig ist oder nicht (in meinem Fall waren es je nach Rechenart 29,12 bis 40,84Euro die sie haben wollten als die Sperrung des Internets kam).
Wichtig ist daher wurde der Rechnung innerhalb von acht Wochen nach Rechnungsdatum nachweisbar widersprochen? falls ja ist nämlich dieser Betrag zu der offenen Forderung die für den §45k TKG gar nicht an zu rechnen.

Wenn im Endergebnis der Betrag unter 75Euro lautet und dazu auch noch die Sperrung nicht fristgemäß angekündigt wurde (auch wenn ein Brief nicht ankommt sind die im Onlineportal zu finden) stehen die Chancen gut schnell eine einstweilige Verfügung zu bekommen.

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