Talkline Rechnung von 2001

5. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Inguana
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 29x hilfreich)
Talkline Rechnung von 2001

Hallo an alle,

ich bin gerade etwas ratlos. Vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen.

Mein Mann bekommt seit ca. 1 Jahren Post von der Rechtsanwaltskanzlei Rainer Haas & Kollegen.
Die behaupten er hätte noch Rechnungen von 2001 bei der Talkline GmbH offen und solle diese nun bitte bezahlen. Mein Mann war dort 2 Jahre Kunde und hatte wohl ein paar Zahlungsprobleme, die er aber mit Talkline anno dazumal beglichen hatte. Zu allem Ärgernis sind die Kontoauszüge und die Unterlagen nach mehreren Umzügen nicht mehr auffindbar.
Wir haben dann bei Talkline angerufen und haben dort nachgehackt um sicher zu gehen. Die wissen von nix und ihnen ist nichts bekannt. Auch sein Name sei dort nicht mehr registiert, deshalb gibts nix schriftlich (nett nich !!).
Darauf hin schrieben wir den Anwälten einen netten förmlichen Brief indem wir eben daraufhinwiesen, das es da nüscht zu zahlen gibt.
Erst war ne weile ruhe und dann kam von dem Rechtsanwalskanzlei eine Rechnungsauflistung (vom Jan 2000 - Jun 2001) von Takline samt Vertrag. Rechnungbetrag 439 €! Imdazugehörigen schreiben der Kanzlei wurde nur 411 € verlangt!
Dann kam ein Brief mit einem Gesamtbetrag von 406 €/vorgeschlagene Ratenzahlung 40€ und 3 Monate später ein Brief von einem Gesamtbetrag von 308 € /vorgeschlagene Ratenzahlung 15 €. Alles etwas kurios, deshalb haben wie die weiteren Briefe ignoriert, den was soll ich denen nur schreiben, außer da es da nix zu zahlen gibt.
Mein Frage: Gibt es da ne möglichkeit die mundtod zu bekommen ohne das ich nen Anwalt brauch?
Das die ganze Sach zum Himmel stink sieht man eigentlich schon anhand der Rechungsaufstellung und der zwingenden Ratenzahlung (den Ratenzahlung = Schuldbekenntnis).
Was ist mit dem Grund Verjährung? Ist eigentlich nicht ganz korrekt, weil da ja keine Schulden sind.
Komisch für mich nur ist, das die Sache nach 7 Jahren nicht irgendwann mal vollstreckt worden ist, wenns so gewesen wäre.
Ich würd mich freuen wenn ich da ein Feadback bekommen würde, hab die Briefe langsam satt.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ist eigentlich nicht ganz korrekt, weil da ja keine Schulden sind.

Auch einen nicht vorhandenen Anspruch kann man, wenn die Voraussetzungen vorliegen, natürlich sehr bequem mit dem Argument der Verjährung abschmettern.
Nach dem Motto 'völlig egal, ob Sie eine Zahlungspflicht beweisen können oder nicht, der Anspruch wäre in jedem Fall verjährt'.

Rechnungen aus 2001 sind (spätestens) zum 31.12.2005 verjährt, wenn die Verjährung nicht durch Verhandlungen oder Rechtsverfolgung (dazu zählen Mahnungen nicht) gehemmt oder neu gestartet worden ist.

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#2
 Von 
Inguana
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 29x hilfreich)

so Leute ich muß den Beitrag noch mal rausholen.
Um Mißverständnisse vorzubeugen ... ich habe die Unterlagen meines Mannes durchwühlt, es sind keine Rechnungen von Talkline offen. Der Vertrag ist ordungsgemäß gekündigt worden.
Nun, das haben wir der Kanzlei bereits mitgeteilt, die Briefe hören jedoch nicht auf.
Mittlerweile drohen sie mit einem bereits existierenden Vollstreckungsbescheid!!!!!
Hier ist aber, außer den Briefen, kein gelber Brief angekommen!!!!
Nun meine Frage:
wie kann ich nachvollziehen ob es tatsächlich einen gibt?
Sicher, ich frag den RA Haas und er schickt mir entweder eine Kopie oder ein Aktenzeichen des Titels. Aber wie kann ich trotzdem nachvollziehen ob der stimmt?
Kann ich zum zuständigen Amtsgericht gehen und die geben mir auskunft?
Man Muß bedenken der müßte dann von spätestens 2005 sein ... da sind immerhin schon 4 Jahre dazwischen.

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#3
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

Gugel doch mal nach dem Anwalt; soweit ich mich erinnere, ist das eine typische Masseninkassonummer, denen ist völlig wurst, was man denen schreibt und die behaupten auch schon mal Unsinn, weil sie die Einzelfälle gar nicht mehr individuell bearbeiten, das ist Fließband wie bei Henry Ford selig. ;)

Wenn du nichts vom Gericht bekommen hast, leg die Füße hoch und laß die doch rödeln.

Wenn wirklich ein Vollstreckungsbescheid gegen dich da wäre, warum sollten die dann nicht einfach vollstrecken? Logisch denken. ;)

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#4
 Von 
Inguana
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 29x hilfreich)

Tja, das Problem ist das ich nicht genau weiß ob mein Mann vielleicht vor 4 Jahren was vom Gericht bekommen hat. Er hat mehrfach den Wohnsitz gewechselt, war beim Bund und seine Eltern haben zwar viel Unterschrieben, aber nicht alles an ihn ausgehändigt. So, ob er jetzt Schuld ist oder nicht, wenn ein Vollstreckungsbescheid existieren sollte dann ist die Frist zum einspruch mit sicherheit schon vorbei.
Nur wie stell ich fest ob es einen gibt?
Ich hab etwas gegoggelt und festgestellt das ebenfalls Leute von Haas & Kollegen eine Androhung mit einem Vollstreckungsbescheid erhalten haben. selbstverständlich rücken die nur das Aktenzeichen raus.
Als die Person zum zuständigem Amtsgericht ging, konnte das mit der Nummer gar nix anfangen.
Nur wie lange dokumentiert das Amtsgericht Vollstreckungsbescheide?
Löschen die das nicht nach 3 Jahren wenn nicht vollstreckbar?

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#5
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

Oh Mann, ich hab's doch schon geschrieben: wenn die einen rechtswirksamen Titel hätten, würden sie einfach den Gerichtsvollzieher losschicken und sich nicht mit weiteren Bettelschreiben aufhalten. Also haben sie NICHTS.

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