Hallo zusammen,
ich habe einen vielleicht nicht ganz typischen Fall zu beklagen.
Ich habe mit einem Tätowierer, der in Österreich lebt und in der Schweiz sein Studio hat, ein Rückentattoo vereinbart und die Gesamtsumme von 3400€ im voraus per Paypal an ihn bezahlt. Er hat mir das Design schriftlich übermittelt, welches für diese Summe von ihm durchgeführt wird.
Wir hatten vier Sessions und sind in etwa zur hälfte fertig, als er Anfing mehrmals Termine zu verschieben (Wasserschaden, Corona, Umzug, ...). Beim letzten ausgemachten Termin schrieb er mir dann, dass er auf Grund psychischer Probleme nichtmehr tätowieren kann und will und er mir mein Geld zurücküberweisen würde. Als ich ihm dann eine Aufstellung der geleisteten Stunden (12h 20m) übermittelt habe, bot er mir plötzlich an, den Rücken in 2 Tagessessions fertigzustellen. Der este Termin dazu wäre am 19.04.2022 gewesen, am 18.04.2022 schrieb er mir, dass er kein Studio mehr zur Verfügung hat und das Tattoo nicht fertigstellen kann. Er wohnt mittlerweile in Deutschland, in der nähe der österreichischen Grenze.
So und nun stehe ich da. Seiner Aussage nach haben wir keinen Vertrag und alles, was er zurückzahlt, geschieht auf Kulanz. Er würde mir für die 12 Stunden je Stunde 150€ verrechnen, also 1800€ in Summe, und den Rest zurückzahlen.
Für mich stellt sich nun die Frage, wie das rechtlich zu bewerten ist. Ich habe nun einen haufen Schererei einen Tätowierer zu finden, der das Tatoo zu Ende bringt, und finde 1800€ bzw. einen Stundensatz von 150€ absolut nicht angemessen, wo doch andere Studios in der Umgebung 80€ die Stunde verrechnen (ich habe bei ein paar angefragt). in Summe werde ich einiges drauf zahlen müssen damit ein anderer das Tattoo fertig macht.
Welche rechtliche Handhabe habe ich? Ich nehme an, dass die Aussage, dass wir "keinen Vertrag hätten", blödsinn ist. Denn es wurde eine Leistung versprochen und Geld dafür gezahlt. Teils wurde dies Mündlich abgemacht, teils schriftlich (Instagram chat).
Danke, Giles
Tatoo bezahlt, aber nach der Hälfte hat der Tätowierer abgesagt
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Sorry, ich habe keine Ahnung wie das in der Schweiz rechtlich aussieht. Nach deutschem Recht würde ein Vertrag bestehen, denn auch mündliche Verträge sind in D bindend. Ob das in der Schweiz genauso ist, das macht mehr Sinn in einem schweizer Forum zu erfragen. Ich vermute mal ja, aber ich weiß es nicht. Nach deutschem Recht wäre der Tätowierer schadenersatzpflichtig, aber nach schweizer Recht...... keine AhnungZitatch nehme an, dass die Aussage, dass wir "keinen Vertrag hätten", blödsinn ist. :
Warum fragst du denn in einem deutschen Forum über Vertragsrecht nach was du in der Schweiz abgemacht hast? Aber warte mal ab ob andere sich evtl. in schweizer Recht auskennen und hier noch etwas sinnvolleres beitragen können.
-- Editiert von -Laie- am 21.04.2022 13:31
Hallo Laye,
danke für deine Antwort. Alle Leistungen nach dem 01.02.2022 wollte der Tätowierer im Studio in Deutschland fertigstellen, da er zwischenzeitlich umgezogen ist. Das wurde von ihm so kommuniziert. Da sowohl sein Wohnsitz als auch das Studio zum letzten Zeitpunkt in DE war dachte ich deutsches Recht macht Sinn.
LG
Giles
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Es kommt darauf an wo der Vertrag geschlossen wurde, nicht wo die andere Partei zuletzt gewohnt und gearbeitet hat. Evtl. kann für die letzte Vereinbarung dann tatsächlich deutsches Recht angewendet werden.
Wo hat also dies hier stattgefunden?
ZitatBeim letzten ausgemachten Termin schrieb er mir dann, dass er auf Grund psychischer Probleme nichtmehr tätowieren kann und will und er mir mein Geld zurücküberweisen würde. Als ich ihm dann eine Aufstellung der geleisteten Stunden (12h 20m) übermittelt habe, bot er mir plötzlich an, den Rücken in 2 Tagessessions fertigzustellen. :
Was da im Übrigens argumentativ als Hebel wirken kann:
Wenn es ja wie vom Tätowierer postiliert keinen Vertrag gäbe, dann möge er doch bitte die gesamten 3400 EUR zurückzahlen und zwar pronto. Ohne Vertrag wäre es eine Zahlung ohne Rechtsgrund und die kann zurückgefordert werden.
Nicht falsch verstehen, ich gehe durchaus davon aus, dass es einen Vertrag gibt. Aber wenn die Gegenseite mit dem Argument A kommt, dann muss sie sich auch gefallen lassen, wenn die Konsequenz B aus dem Argument A gezogen wird. In der Regel kommt dann nämlich ganz schnell das Eingeständnis, dass es entgegen der ursprünglichen Behauptung ja doch einen Vertrag gegeben hätte.
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