Hallo Community,
bis zu meinem Umzug war ich Tele2 Kunde. Nun habe ich aber gemerkt das es günstigere/bessere Anbieter auf dem Markt gibt.
Bei Tele2 ist man ja bekanntlich immer Jahresweise gebunden und kommt i.d.R. nicht eher raus.
Also wollte ich bei Tele2 meinen Umzug melden. Die Frau fragte mich, ob ich meine Festnetznummer mitnehmen möchte. Als ich dies bejahte, meinte sie, dann würde das Sonderkündigungsrecht greifen und ich könne eher aus dem Vertrag. Also nicht erst nächstes Jahr.
Von Tele2 erhielt ich nur so einen allgemein formulierten Brief das meine Kündigung eingegangen ist und gültig ist.
Scheinbar ist sie aber nicht so ganz gültig, denn Tele2 bucht weiterhin fleißig die Grundgebühr ab.
Und das, obwohl ich keinen Service mehr von denen nutze und die komplette Hardware zurück geschickt habe.
Nun meine Frage: Gibt es Sonderkündigungsrecht wenn mein Internetanbieter meine alte Rufnummer nicht in die neue Wohnung portieren kann?
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Tele2 - Sonderkündigungsrecht beim Umzug
27. Juni 2013
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Frage vom 27. Juni 2013 | 16:02
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 11x hilfreich)
Tele2 - Sonderkündigungsrecht beim Umzug
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#1
Antwort vom 27. Juni 2013 | 16:33
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16164x hilfreich)
Es gibt im TKG ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug, wenn die Leistung so nicht mehr angeboten werden kann. Ob eine Rufnummernportierung dazu gehört, tja, weiss ich nicht. Das sind dann eher so Fragen wie verfügbare Bandbreite bei DSL u.ä.
Wenn dem aber so ist: Dem Anbieter (hier Tele 2) stehen als Entschädigung laut Gesetz 3 Monatsgebühren zu. Ich würde dir dennoch dringend raten, das zu klären. Wer weiss, was dort im System steht. Auch kann man nie sicher sein, ob das, was einem telefonisch versprochen wird, auch eingehalten wird.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
#2
Antwort vom 27. Juni 2013 | 23:04
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3448x hilfreich)
quote:Völliger Unsinn. Es gelten die Regeln des TKG!
Die Frau fragte mich, ob ich meine Festnetznummer mitnehmen möchte. Als ich dies bejahte, meinte sie, dann würde das Sonderkündigungsrecht greifen und ich könne eher aus dem Vertrag.
Die Abbuchungen hängen vermutlich mit der 3-Monatsfrist als eine Art Entschädigung zusammen.
quote:Nein - nur ob die Anschluß-Leistung am neuen Wohnort angeboten werden kann. Die Nummer kann man zu einem anderen Anbieter portieren, sofern identisches Ortsnetz.
Gibt es Sonderkündigungsrecht wenn mein Internetanbieter meine alte Rufnummer nicht in die neue Wohnung portieren kann?
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