Telefon Kündigen bei Umzug!!

13. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
markusb123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Telefon Kündigen bei Umzug!!

Hey...
als erstes ich habe die Suchfunktion schon genutzt aber nichts zu meinem Anliegen gefunden.
Es ist so ich möchte mit meiner Freundin zusammenziehen und daher meinen Telefonvertrag kündigen, nun habe ich ja gelesen das der Vertrag mit umziehen kann und ein Sonderkündigungsrecht nur besteht wenn der TK Anbieter die leistung am neuen Wohnort nicht bieten kann. Aber mein Problem ist das meine Freundin ja bereits ein Telefonvertrag hat und ich ja dann meinen nicht mehr brauche wenn ich zu ihr ziehe. Wie sieht die sache da aus?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Das du ihn nicht brauchst, ist KEIN Sonderkündigungsgrund.

Das ist nämlich, wie du bereits richtig erkannt hast, dein Problem und nicht das des Telefonanbieters.



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#2
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Man hat nicht mal ein Sonderkündigungsrecht wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht leisten kann. Dazu gab es erst vor wenigen Tagen in meinem Freundeskreis ein Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden. Begründung ist dabei, dass es im Risiko des Vertragsnehmers liegt, dass sich seine Lebensumstände in so weit ändern, dass es dem Telephonprovider unmöglich werden könnte, zu leisten.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bruce-bruce-bruce
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 85x hilfreich)

quote:
Aber mein Problem ist das meine Freundin ja bereits ein Telefonvertrag hat und ich ja dann meinen nicht mehr brauche wenn ich zu ihr ziehe.


Da wirst Du wohl schlechte Karten haben. Denn stell Dir mal vor, du kauft ein Auto auf Ratenzahlung. Dann ziehst du um zu deiner Freundin und ihr habt exakt den selben Arbeitsweg. Dann kannst du von Darlehensvertrag auch nicht zurücktreten, weil du ein PKW zuviel hast.



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""Eyy, wohin......Gehn-Italien?! und Gehn-Italien schreibt man mit-ohne h "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12316.06.2013 01:23:22
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 113x hilfreich)

quote:
Man hat nicht mal ein Sonderkündigungsrecht wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht leisten kann. Dazu gab es erst vor wenigen Tagen in meinem Freundeskreis ein Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden. Begründung ist dabei, dass es im Risiko des Vertragsnehmers liegt, dass sich seine Lebensumstände in so weit ändern, dass es dem Telephonprovider unmöglich werden könnte, zu leisten.


Das ist aber überholt mit Inkrafttreten des neuen Telekommunkiationsgesetzes im Mai 2012. Der Grund für dieses Urteil wird sein, dass der Umzug vor Mai 2012 stattgefunden hat. Jetzt gilt das aber nicht mehr.

@TE: Es kann ja nichts schaden, trotzdem mal zu schauen, ob dein Telekom-Anbieter die vereinbarte DSL-Geschwindigkeit am neuen Standort erbringen kann. Kann er das nicht, kannst du in jedem Fall kündigen. Dass du ohnehin aus anderen Gründen kein Interesse an der Leistung hättest, würde daran nichts ändern. Wenn der Anbeiter die vereinbarte Leistung auch am neuen Standort erbringen kann, kannst du allenfalls um vorzeitige Beendigung gegen Abstands- bzw. Schadensersatzzahlung bitten.

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