Hallo,
eine junge Dame mit wenig bis null Ahnung von Internet/Telefon und Tarifen ging in ein Vertragsgeschäft eines namenhaften Providers.
Sie trug vor, sie wohne in einer WG und dort wolle man sich das Internet teilen.
Sie bekam einen Vertrag über die günstigste DSL Variante mit einer Internetleitung von 16.000 kb/s.
Sie wurde weder beraten, das es eine Möglichkeit des Kabel-Internets für selbigen Preis gäbe über mehr als das doppelte an Leistung noch, dass der Internetanschluss für 4-5 verschiedene Internetnutzer sehr gering ausfallen könnte.
In der Branche gibt es zusätzlich wesentlich passendere Angebote als der angebotene Vertrag.
Der Vertrag wurde bereits vor 6 Wochen unterzeichnet der Anschluss ist jedoch noch nicht erfolgt, da der Techniker den Anschluss im Keller nicht finden konnte.
Frage:
Da es kein Fernabsatzgeschäft ist, gibt es ja kein gesetztliches Rücktrittsrecht, da es bereits 6 Wochen her ist, wäre dies eh irrelevant. Gibt es eine Möglichkeit des Rücktritts vom Vertrag aufgrund von Fehlberatung gerade da der Anschluss und somit auch keine Leistung erbracht wurde?
Telefon/Internet-Vertrag / Rücktritt wegen Fehlberatung?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Eine Fehlberatung müsste man erst mal nachweisen.
ZitatIn der Branche gibt es zusätzlich wesentlich passendere Angebote als der angebotene Vertrag. :
Man muss nicht zu Angeboten der Konkurenz beraten. Da muss der Kunde sich selbst drum kümmern.
Zitatnoch, dass der Internetanschluss für 4-5 verschiedene Internetnutzer sehr gering ausfallen könnte. :
16000 / 5 = 3200
Über offensichtliches muss man nicht aufklären.
Es geht ja darum, das nicht alle Kunden sich gut mit der Materie auskennen und deshalb darauf vertrauen, dass man in einem Fachgeschäft auch ein passendes Angebot bekommt.
Der angebotene Vertrag ist jedoch alles andere als passend zum geschilderten Einsatz, was ersteinmal eine Fehlberatung vermuten lässt.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatEs geht ja darum, das nicht alle Kunden sich gut mit der Materie auskennen und deshalb darauf vertrauen, dass man in einem Fachgeschäft auch ein passendes Angebot bekommt. :
Dann hätte man ein Fachgeschäft aufsuchen sollen. Das wurde ja nicht getan:
Zitateine junge Dame mit wenig bis null Ahnung von Internet/Telefon und Tarifen ging in ein Vertragsgeschäft eines namenhaften Providers. :
Zitatwas ersteinmal eine Fehlberatung vermuten lässt. :
Nun, vor Gericht zählen Fakten. Mit Vermutungen kommt man da in der Regel nicht weit.
Zitat:ZitatEs geht ja darum, das nicht alle Kunden sich gut mit der Materie auskennen und deshalb darauf vertrauen, dass man in einem Fachgeschäft auch ein passendes Angebot bekommt. :
Dann hätte man ein Fachgeschäft aufsuchen sollen. Das wurde ja nicht getan:
Zitateine junge Dame mit wenig bis null Ahnung von Internet/Telefon und Tarifen ging in ein Vertragsgeschäft eines namenhaften Providers. :
Nunja, wenn ich in ein Ladenlokal gehe dann kann ich doch davon ausgehen, zumindest aus der Produktpalette des Händlers das beste Angebot für mich zu erhalten. Das verkaufen von minderer Qualität zum gleichen Preis ist zumindest ein verwerfliches Verhalten.
Einfach schlechter Kundenservice... Dafür kann man trotzdem rechtlich nichts geltend machen.
-- Editiert von fb367463-2 am 24.03.2017 08:56
ZitatDer Vertrag wurde bereits vor 6 Wochen unterzeichnet der Anschluss ist jedoch noch nicht erfolgt, da der Techniker den Anschluss im Keller nicht finden konnte. :
Würde einmal auf der Internetseite die Verfügbarkeit prüfen. Möglicherweise kann/möchte der Anbieter auch nur über Kabel liefern. Und selbst wenn, eine Änderung des Auftrags für etwas mehr Geld wird auch möglich sein...
-- Editiert von Retels am 24.03.2017 09:12
Zitat:Zitatwas ersteinmal eine Fehlberatung vermuten lässt. :
Nun, vor Gericht zählen Fakten. Mit Vermutungen kommt man da in der Regel nicht weit.
Dass ihr etwas unpassendes verkauft wurde, ist ja ein Fakt..
ZitatDass ihr etwas unpassendes verkauft wurde, ist ja ein Fakt.. :
Ja, nur ist dieser Fakt ziemlich nutzlos, wenn sie nicht nachweisen kann, das tatsächlich eine Fehlberatung stattgefunden hat.
Wenn sie das nachweisen kann, braucht sie den anderen Fakt auch wieder nicht. Das ist ja gehopst wie gesprungen :D Vielmehr haben wir eben diesen Fakt und der legt etwas nahe. Das muss das Gericht freilich nicht glauben. Tatsächlich wird gleichwohl sowohl theoretisch als auch praktisch sehr viel mit Vermutungen gearbeitet.
Zitat:Zitat:ZitatEs geht ja darum, das nicht alle Kunden sich gut mit der Materie auskennen und deshalb darauf vertrauen, dass man in einem Fachgeschäft auch ein passendes Angebot bekommt. :
Dann hätte man ein Fachgeschäft aufsuchen sollen. Das wurde ja nicht getan:
Zitateine junge Dame mit wenig bis null Ahnung von Internet/Telefon und Tarifen ging in ein Vertragsgeschäft eines namenhaften Providers. :
Nunja, wenn ich in ein Ladenlokal gehe dann kann ich doch davon ausgehen, zumindest aus der Produktpalette des Händlers das beste Angebot für mich zu erhalten. Das verkaufen von minderer Qualität zum gleichen Preis ist zumindest ein verwerfliches Verhalten.
?
Der größte Fehler ist und bleibt die Mutmaßung. Darüber hinaus halt wohl der Händler das beste Angebot gemacht, dass er nach seinem besten und gewissen von seinem Portfolio anbieten konnte. Alles andere muss er nicht und ist auch sein gutes Recht.
Es ist die Aufgabe des Kunden nach möglichen Alternativen umzuschauen.
ZitatWenn sie das nachweisen kann, braucht sie den anderen Fakt auch wieder nicht. Das ist ja gehopst wie gesprungen :D Vielmehr haben wir eben diesen Fakt und der legt etwas nahe. Das muss das Gericht freilich nicht glauben. Tatsächlich wird gleichwohl sowohl theoretisch als auch praktisch sehr viel mit Vermutungen gearbeitet. :
Wo ist denn das Problem? Die Frau wurde über ein Produkt informiert, dass der Händler anbieten kann. Anscheinend war das für die Frau ausreichend. Sie hat somit den Vertrag unterschrieben.
Man muss Kunden nicht über alle möglichen Alternativen informieren, zumal man dies nicht verkauft. Will man das, sollte man Geld in die Hand nehmen und einen Berater holen. Machen aber die wenigsten, weil es ja was kostet.
ZitatDer größte Fehler ist und bleibt die Mutmaßung. Darüber hinaus halt wohl der Händler das beste Angebot gemacht, dass er nach seinem besten und gewissen von seinem Portfolio anbieten konnte. :
Wo du meinst, der Händler hätte wohl das beste Angebot gemacht, stellst du doch selbst eine "Mutmaßung" an. Ganz zu schweigen davon, dass er wohl das genommen hat, wofür er am meisten Provision erhält.
ZitatDie Frau wurde über ein Produkt informiert, dass der Händler anbieten kann. Anscheinend war das für die Frau ausreichend. :
Nun ist inzwischen ja offensichtlich, dass es für die Frau nicht ausreicht. Davon abgesehen, dass es anscheinend (im Wesentlichen) dieselbe Leistung auch dort für weniger Geld erhältlich war.
Mag ja sein, dass de Dame sich nicht geschickt angestellt und nun nicht die besten Karten hat. Trotzdem kann man sich ja wohl lebhaft vorstellen, wie sie zum gefundenen Fressen für den Verkäufer wurde. Als wäre das etwas ungewöhnliches..
ZitatNun ist inzwischen ja offensichtlich, dass es für die Frau nicht ausreicht. :
Nun, da sie noch nicht mal einen aktiven Anschluß hat, steht das noch in den Sternen.
ZitatTrotzdem kann man sich ja wohl lebhaft vorstellen, wie sie zum gefundenen Fressen für den Verkäufer wurde. Als wäre das etwas ungewöhnliches.. :
Nö, das ist leider normal geworden ...
Eventuell sollt eman auch bei solchen sachen ein Beratungsprotokoll einführen, so wie bei den Banken?
ZitatVielmehr haben wir eben diesen Fakt und der legt etwas nahe. Das muss das Gericht freilich nicht glauben. :
Es kommt halt - wie so oft - auf die Güte der Argumente an.
Da hast du wohl mal wieder Recht^^
ZitatIn der Branche gibt es zusätzlich wesentlich passendere Angebote als der angebotene Vertrag. :
Der Fehler war doch offenbar in ein "Vertragsgeschäft eines namenhaften Providers" zu gehen. Wenn dieser Provider kein Kabel-Internet an der Adresse liefern kann, wird man sicher nicht sagen "gehen Sie zu Unity... - dort gibt es 5-fache Leistung zum halben Preis", sondern das verkaufen was man selbst anbieten kann.
Vor solchen Dingen sollte man sich VORHER informieren oder auch mal eine Nacht drüber schlafen bevor man was unterschreibt. Das wird man kaum in einen Beratungsfehler umdeuten können.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten