Hallo,
ich habe im Jahr 2008 bei dem damaligen Alice-Teflefonanbieter einen DSL mit Festnetz Anschluß abgeschlossen.
In diesem Vertrag ist von Wechselgebühren im Falle eines Anbieterwechsels nichts erwähnt. Darf der inzwischen auf Telefonice O2 übergegangene Vertrag Wechselgebühren verlangen?
Telefonanbieterwechsel
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Wie sollen wir wissen welche Vertragsbedingungen mittlerweile gelten?
Hat sich wirklich nur der Vertragspartner geändert oder wurde auch der Vertrag selbst modifiziert?
oder hat der Vertragspartner von einem Recht die AGB zu verändern Gebrauch gemacht?
Dass kannst nur Du in Deinen eigenen Unterlagen nachsehen.
Berry
Die Wechselgebühren sind möglicherweise in den AGB zu finden. Eigentlich gibt es schon immer Portierungsgebühren. Im eigentlichen Vertrag standen die noch nie. Also auch Preislisten und AGB prüfen.
-- Editiert von Mr.Cool am 25.05.2019 20:31
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ZitatDarf der inzwischen auf Telefonice O2 übergegangene Vertrag Wechselgebühren verlangen? :
Ja, kann man.
Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles. Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertragliche Verpflichtung) mit.
Also erst mal die aktuellen vertraglichen Vereinbarungen prüfen.
Danke, dann werde ich mal die aktuellen Vereinbarungen online suchen. Schriftlich habe ich nichts vorliegen.
Suche lieber die relevanten Vertragsbedingungen zum Zeitpunkt des letzten Vertragsschlußes!
Nicht die aktuellen (2019) Bedingungen gelten, sondern die seinerzeit gültigen AGB etc. (z.B. 2008).
Meist in Tarifarchiven des Anbieters zu finden.
-- Editiert von Mr.Cool am 26.05.2019 10:13
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