Hallo !
Es wurde ein Telefonanschluss mit V-DSL Laufzeit 24 Monante abgeschlossen. Der Anschlussinhaber zieht nun nach 3 Monaten wieder um. An seinem neuen Wohnort ist nur ein normaler Telefonanschluss mit langsamem DSL möglich. Zudem zieht er zu seiner Freundin, die bereits einen Telefonanschluss hat.
Besteht nun ein ausserordentliches Kündigungsrecht, da die vertragliche Leistung an dem neuen Standort nicht mehr gegeben / lieferbar wäre ? Oder wegen der Unzumutbarkeit eines Doppelanschlusses aufgrund des nun ja gemeinsamen Haushaltes der zusammenziehenden Parteien ?
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Telefonanschluss
25. November 2011
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Frage vom 25. November 2011 | 11:00
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 8x hilfreich)
Telefonanschluss
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#1
Antwort vom 25. November 2011 | 11:28
Von
Status: Praktikant (969 Beiträge, 434x hilfreich)
quote:
da die vertragliche Leistung an dem neuen Standort nicht mehr gegeben / lieferbar wäre ?
Wieso? Erfüllungsort ist die alte Wohnung des K und dort ist die Leistung weiterhin verfügbar.
quote:
wegen der Unzumutbarkeit eines Doppelanschlusses aufgrund des nun ja gemeinsamen Haushaltes der zusammenziehenden Parteien
Für den Anbieter ist nur entscheidend, ob er die Leistung anbieten kann. Wenn der Nutzer die Leistung dann aufgrund sonstiger Umstände nicht nutzen kann oder will, ist das nicht das Problem des Anbieters.
Sonst könnte ich ja aus meinem Teledumm-Vertrag auch sofort heraus, wenn ich einen Vertrag bei Vaderfone abschließe und den Teledummies sage "es ist doch unzumutbar, daß ich nun zwei Anschlüsse habe".
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#2
Antwort vom 25. November 2011 | 15:27
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
Stimmt. Einfach mal so aus eigenem Anlass einen 24Monatsvertrag beliebig zu verkürzen geht nicht ohne weiteres,
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