Hallo habe eben von Mobilecom ein Anruf erhalten. Ich hätte bei einem Gewinnspiel mitgemacht und einen Trostpreis erhalten.
Ein Handy und ein Navigationssystem. Da ich bei dem Gewinnspiel wirklich mitgemacht hatte, habe ich in Erwägung gezogen das der freundliche Mann die Warheit am Telefon erzählt und schließlich dem "Gewinn" zugestimmt. Zu dem Handy soll eine T-Mobile Karte hinzugeliefert werden. Ich habe 3 Mal gefragt ob für mich absolut keine Kosten entstehen, jedes Mal wurde mit mit Ja es entstehen absolut keine Kosten für Sie geantwortet. Daraufhin erzählte er mir das ich in 3 Tagen Post bekommen würde mit den Schriftlichen Daten und das nächste Woche dann das Paket kommen würde. Er wieß mich allerdings auch daraufhin das ich das Paket jederzeit innerhalb von 14 Tagen wiederufen könne.
Ich nachhinein denke ich, dass ich auf eine Masche hereingefallen bin und möchte sofort wiederufen allerdings habe ich einige Fragen vorher.
Ist diese Art von Vertrag eigentlich gültig ohne Unterschrift von mir?
Wenn ich wiederufen will soll ich das Paket mit dem Handy und dem Navigationssystem überhaupt noch beim Postboten annehmen?
Was kann ich tun falls Mobilecom auf meine Wiederufung garnicht reagiert und einfach Geld abbucht? (Habe Dummerweise mich beschwatzen lassen meine Kontodaten zu geben)
Dürfen die überhaupt das Geld einziehen ohne meine schriftliche Erlaubnis?
Hoffe ihr könnt mir schnell helfen.
Vielen Dank
Gruß
Tobias
Telefonischer Vertrag?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
> Ist diese Art von Vertrag eigentlich gültig ohne Unterschrift von mir?
Fast alle Verträge können auch mündlich geschlossen werden.
> Wenn ich wiederufen will soll ich das Paket mit dem Handy und dem Navigationssystem überhaupt noch beim Postboten annehmen?
Wieso nicht? Das Navi und das Handy hast du doch gewonnen. Wenn du den Vertragsschluß bestreitest, kannst du die doch trotzdem behalten.
> Was kann ich tun falls Mobilecom auf meine Wiederufung garnicht reagiert und einfach Geld abbucht?
Dann holst du die Abbuchung zurück und forderst die zur Unterlassung weiterer Abbuchungen auf.
> (Habe Dummerweise mich beschwatzen lassen meine Kontodaten zu geben)
Warum gibt man denn seine Kontodaten an, wenn man einen Sachpreis gewonnen hat? Das würde sich ein Richter ggfs. auch fragen, wenn die Gegenseite dies als Indiz für das Vorliegen eines Vertrages anführt.
Toni hat Recht! Ein ergänzende Anmerkung dazu:
Dem Paket muß ja irgendwas beiliegen - Vertragskopie oder Bestätigung oder ä.
Dabei auf Widerrufsbelehrungen und Tarife achten. Wird dort ein Tarif mit Grundgebühr aufgeführt, dann dem Vertrag bzw. der GG widersprechen mit Hinweis "Gewinn" und das du keinen Vertrag wolltest.
Eine Argumentation für die Kontodaten wären laufende Gesprächsgebühren, die nicht Bestandteil des Gewinnes waren. Ich würde mich trauen so was einem schmunzelnden Richter beim Amtsgericht vorzutragen. Natürlich immer in mündlicher Verhandlung. Das macht allen Beteiligten mehr Spaß!
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