Hallo liebe/r Jurist/in/en,
bei all meinen Fragen, ist die aktuellste, die folgende:
Wenn ich bei einem Mobilfunkanbieter einen Vertrag abschließe und am Ende des Gesprächs (telefonisch) zur finalen Bearbeitung die Vertragskonditionen aufgezählt werden und meine Zustimmung eingeholt wird.
Ist der Mitschnitt dieses Gesprächsabschnittes (seitens Anbieter) dann nicht auch (für mich) dahingehend Aussagekräftig, dass der Vertragsanbieter mir diese Konditionen nun auch anbieten MUSS?
Denn nun heisst es plötzlich die angebotenen Konditionen könne ich nicht bekommen...
Vielen Dank im voraus und liebe Grüße,
Niklas
Telefonischer Vertragsabschluss - Konditionen einhalten - Verpflichtung
16.4.2019
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Frage vom 16.4.2019 | 14:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Telefonischer Vertragsabschluss - Konditionen einhalten - Verpflichtung
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#1
Antwort vom 16.4.2019 | 18:31
Von
Status: Richter (8430 Beiträge, 3435x hilfreich)
1. Für echte Juristen bist Du hier falsch, denn die sind auf dem Nachbarportal. Hier sind nur interessierte Laien, mit wenigen Ausnahmen.
2. Aussagekräftig ist nichts was Du nicht schwarz auf weiss beweisen kannst. Und selbst bei einer nachträglichen Korrektur wäre noch eine Berufung auf Irrtum möglich.
3. Wenn die Auftragsbestätigung in Text- oder Schriftform kommt, genau prüfen und notfalls widerrufen. Es besteht insbesondere KEIN Anspruch auf Konditionen, wenn der Fehler offenkundig ist wie unlimitierte Datenflatrate für "- 5,55€/Monat". Bis 70% Rabatt ist aber manchmal noch normal.
-- Editiert von Mr.Cool am 16.04.2019 18:32
#2
Antwort vom 16.4.2019 | 20:23
Von
Status: Unbeschreiblich (100011 Beiträge, 37008x hilfreich)
ZitatIst der Mitschnitt dieses Gesprächsabschnittes (seitens Anbieter) dann nicht auch (für mich) dahingehend Aussagekräftig, dass der Vertragsanbieter mir diese Konditionen nun auch anbieten MUSS? :
Zum einen käme es da sehr auf den Inhalt des Gesprächs an, zum anderen ist ein Angebot erst mal nur ein Angebot und kein fixer Vertrag.
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