Anfang des Jahres wurde ich von unserem Telefonanbieter telefonisch gebeten, unseren alten Vertrag an die neueren Tarife anzupassen. Dabei wurde mir aufgrund des dauerhaften Internetnutzens ein Vertrag mit DSL-Flatrate angeboten,welchem ich mein telefonisches Einverständnis gab. Als ein paar Wochen später die Auftragsbestätigung per Post kam, wurde hier zwar ein gleichnamiger Tarif aufgelistet, allerdings mit der Fußnote versehen, dass es sich um eine Telefonflaterate und minutentariflichem Internet handelte. Die Fußnote wurde von uns leider übersehen. Aufgrund des Telefongesprächs ging ich vom richtigen Tarif aus.
Durch unsere dauerhafte Internetverbindung entstanden nun untragbar hohe Internetkosten, die erst durch die erste Rechnung
bemerkt wurden.
Nach einer Reklamation stellt sich der Anbieter aber stur und verweist auf den Hinweis des Tarifs in der Auftragsbestätigung,, ohne dabei auch nur ein Wort über den offensichtlich falsch eingetragenen Tarif zu erwähnen.
Meine Frage ist nun, welche Gültigkeit ein telefonisch bestätigter Vertrag besitzt, der in der schriftlichen Ausführung ohne einem, meiner Meinung nach, deutlichem Hinweis auf eine grundlegende Änderung ausgeführt wird , wodurch mir hohe Kosten entstanden sind?
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-- Editiert am 12.07.2010 20:58
Telefonvertrag
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Der Vertrag ist im Prinzip durch Angebot und Annahme, d.h. 2 übereinstimmende Willenserklärungen zustandegekommen. Wenn du den Fehler übersehen hast schlecht ...erschwert die Glaubhaftmachung einer abweichenden Willenserklärung.
Du bist sicher die Bestätigung erhalten zu haben?
Lass dir doch einen Beweis der Änderung und den Inhalt deiner Vertragsänderung nachweisen.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
Ja, die Bestätigung habe ich schriftlich bekommen.
Es geht aber im Prinzip darum, dass telefonisch ein anderer Tarif (nämlich mit Internetflat) abgemacht war, als der , den sie mir letztlich in der schriftlichen Auftragsbestätigung (mit Telefonflat) eingetragen haben.
Das Problem war eben , dass der Tarif den gleichen Namen trägt. Er unterscheidet sich nur die zugehörige Fußnote , die bei einem auf eine Internetflatrate und bei dem anderen auf eine Telefonflatrate hinweist.
Der Mitarbeiter, mit dem der Vertrag telefonisch abgemacht war, hat sich offensichtlich auch nicht komplett ausgekannt und mir den falschen eingetragen.
Mich ärgert dabei eben so, dass mir in ihrem Tarifchaos sofort klar werden soll, dass hier der falsche Tarif eingetragen ist, wenn ihre eigenen Mitarbeiter offensichtlich selber nicht in der Lage dazu sind.
Deswegen war meine Frage , ob die schriftliche Auftragsbestätigung sozusagen eine höhere Gültigkeit besitzt als die telefonische Vereinbarung.
Die schriftliche Auftragsbestätigung sollte ja eigentlich nur die Folge des Telefongesprächs sein, aber wie gesagt, hier ist eben der Tarif vom Mitarbeiter verwechselt worden, was auch von mir nicht bemerkt wurde.
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Eben - dieser falschen Bestätigung hätte man sofort widersprechen müssen.
Daherr der Wink mit dem Zaunpfahl überhaupt jede Vertragänderung abzustreiten um den Provider zu zwingen die Aufzeichnung zu kontrollieren.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
quote:
Die Fußnote wurde von uns leider übersehen.
Aber man hätte sich schon beim Erhalt der Unterlagen bezüglich deren Richtigkeit und Vollständigkeit vergewissern müssen. Die dazu notwendigen Angaben lagen vor.
Ein 'habe ich übersehen' ist kein besonders starkes Argument. Es sie denn die Fußnote war klein und/oder unübersichtlich/verwirrend abgefasst.
Da wäre es halt schon besser wenn man wie von Mr.Cool bereits erwähnt dieses Schreiben nicht erhalten hätte.
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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Ich kenne einen ähnlichen Fall, da hat man eine Telefonflatrate herausgenommen, und dafür die Internetbandbreite erhöht.
Niemals am Telefon einen Vertrag abschließen. Die Gauner sind Profis.
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