Telefonvertrag bei Umzug: Schadensersatz

11. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Lagerbaer
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)
Telefonvertrag bei Umzug: Schadensersatz

Einen schönen guten Morgen.

Ich habe einen Telefon- und DSL-Vertrag mit einem regionalen Anbieter, der die in der Branche übliche 24-monatige Mindestlaufzeit hat.

Nun werde ich im Herbst umziehen, erst für ein paar Wochen zu den Eltern und dann ins Ausland. An beiden Orten kann der regionale Anbieter keinen Telefonanschluss anbieten. In einem Kündigungsschreiben an den Anbieter habe ich dies dargelegt, und vorher wurde mir seitens der Service-Hotline mitgeteilt, dass ich in diesem Fall auch schon vor Ablauf kündigen könne.

Soweit, so gut. Nur habe ich jetzt ein Schreiben erhalten, indem der Anbieter aufgrund meines Wegzuges Schadensersatz fordert, 75% der der bis zum Ende der Vertragslaufzeit anfallenden Grundgebühren.

Ist das rechtens? Zum einen kann der Anbieter an meinen neuen Wohnorten nicht liefern, zum anderen kann man ja vom Kunden kaum verlangen, 2 Jahre im Voraus zu wissen, ob er vielleicht mal umziehen will. Daher wüsste ich gerne, ob die so etwas fordern können und, falls es nicht rechtens ist, wie ich mich am besten dagegen zur Wehr setze.

Lieben Gruß,
Lagerbär.

Anmerkung: In den AGB findet sich folgender Paragraph:

10.3 Kündigt NetAachen den Vertrag aus einem wichtigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat, so kann NetAachen vom Kunden als pauschalen Schadensersatz für entgangenen Gewinn 75 % der Summe der nutzungsunabhängigen Entgelte verlangen, die ohne Kündigung der NetAachen bis zu dem Zeitpunkt entstanden wären, zu dem der Kunde seinerseits den Anschluss hätte frühestens ordentlich kündigen können. Beiden Seiten bleibt das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass der Schaden in Wirklichkeit niedriger oder höher ist.

Allerdings kündigt doch hier nicht NetAachen, sondern ich als Kunde kündige.

-- Editiert am 11.07.2010 11:23

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
Kündigt NetAachen den Vertrag aus einem wichtigen Grund


Ich dachte, der Kunde hat gekündigt. Dann wäre die Klausel ja schon nach ihrem Wortsinn gar nicht anwendbar.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lagerbaer
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die Antwort.

In diesem Fall hat tatsächlich der Kunde gekündigt.

Im Schreiben von NetAachen findet sich dann aber die Forderung nach Schadensersatz mit Verweis auf die AGB. Dort habe ich dann aber als einzige Klauseln, die überhaupt etwas mit Schadensersatz seitens des Kunden zu tun hat, die obige Klausel von mir.

Man kann das ja jetzt so drehen dass ich aus dem Versorgungsgebiet wegziehe, daher kündigt NetAachen mir und weil ich den Grund zu verschulden habe (was ziehe ich auch einfach weg?) muss ich Schadenersatz leisten.

So könnte ich mir deren Argumentation vorstellen, aber natürlich teile ich diese Auffassung nicht. Aber gut dass du mir zustimmst dass der Paragraph der AGB auf meinen Fall nicht wirklich anwendbar ist.

Da aber leider der Fall einer Sonderkündigung in den AGB gar nicht erwähnt ist, müsste ich wissen, wie die Rechtslage in so einem Fall ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AntoineDF
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 411x hilfreich)

Aus meiner Sich ist die Rechtslage da eindeutig und behaupte, dass in deinem Fall ein Sonderkündigungsrecht gemäß § 314 BGB besteht.

Ein Umzug allein rechtfertigt nicht die Berufung auf das Sonderkündigungsrecht, da beide Parteien verpflichtet sind, die vertragliche Laufzeit zu den vereinbarten Konditionen einzuhalten. Da es Dir aber völlig frei steht, den Wohnort zu wechseln und der Anbieter die vertraglich vereinbarte Leistung an deinem neuen Wohnort nicht erbringen kann, besteht meiner Ansicht nach hier ein Sonderkündigungsrecht.

Dies ist übrigens schon richterlich Entschieden worden:
[URL=http://www.duessellegal.de/2008/12/29/sonderkuendigungsrecht-bei-umzug-im-telekommunikationsrecht/]AG Ulm Urteil vom 23.5.2008, 2 C 211/08 [/URL]

Hoffe damit helfen zu können.

-- Editiert am 11.07.2010 14:39

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lagerbaer
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke,

ich sehe das auch so. Im Schreiben wurde behauptet, ein Sonderkündigungsrecht sei ja nicht in den AGB abgemacht worden und die Vertragsbeendigung reine Kulanz. Das scheint also Laut dem Paragraphen 314 nicht zu sein.

Allerdings steht in Absatz 4 von diesem Paragraphen, dass die Berechtigung, Schadenersatz zu verlangen, durch die Kündigung nicht ausgeschlossen wird. Wie sieht das jetzt aus? In dem Urteil vom AG Ulm heisst es, dass mit der Kündigung des Vertrages keine weiteren Zahlungsansprüche mehr bestehen, und die AGB sehen ja, wie oben bereits erwähnt, keinen Schadensersatz vor wenn der Kunde selber kündigt.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

lincolnhawk´s Meinung teilen auch die Beiträge in Frag-einen-Anwalt.
Insbesondere wenn der lokale Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann, dann hat er ein Problem. Andererseits ist ein teilweiser Schadensersatz nicht auszuschliessen. 75% erscheinen mir zuviel, da die Telekom-Vorleistungsprodukte einen erheblichen Anteil haben und diese Kosten wegfallen. Bleibt nur Ersatz für entgangenen Gewinn. Aber Vorsicht - üblicherweise sind Verträge einzuhalten!

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Caipi123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

ich habe jetztz das gleiche Problem beim gleichen Anbieter, wie ist das Ausgegangen?

Danke schonmal für die Antwort!

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Da es in der Zwischenzeit ein BGH_urtiel gab zu Gunsten der Provider (keine ausserordetnliche Kündigung bei Umzug, wenn am neuen Wohnort Vertragserfüllung nicht möglich), spielt es keine Rolle, wie diese Geschichte 2010 ausging.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Spediteur
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 41x hilfreich)

Hatte das gleiche Problem beim Umzug. Musste noch vier Monate zahlen, bis der Vertrag zu Ende war. Vertrag ist eben Vertrag !
Gruss
Spediteur

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"Verbraucherfreundlich solles sein ! "

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lagerbaer
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich wäre ja mal stark dafür, dass alle Wohnungs-basierten Verträge maximal dieselbe Kündigungsfrist bzw. Mindestlaufzeit haben wie typische/übliche Mietverträge selber, also drei Monate.

Wenn es einem Vermieter zuzumuten ist, dass er drei Monate vorher eine Kündigung bekommt, dann muss das auch den Telekommunikationsfirmen zumutbar sein. Meine bescheidene Meinung dazu.

Musste leider zahlen, da die Zusage dass wir bei Umzug vorher kündigen konnten natürlich nur mündlich gemacht wurde. Naja, wieder was dazu gelernt.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Kann man ja so wählen, kostet dann halt mehr und daher nehmen halt die meisten Kunden Laufzeiten über 24 Monate.

Wie beim Fitnessstudio. da kannst Du monatl. f. 98 EUR (immer nur 1 Monat) oder monatl 78 EUR (3Monate) oder monatl 58 EUR (6 Monate) oder eben monatl. 39 EUR (12 Monate) wählen.

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