Telefonvertrag kündigen O2 Betreuung

3. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Nutzer42
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)
Telefonvertrag kündigen O2 Betreuung

Guten Morgen,

Ein Telefonvertrag wurde nicht gekündigt. Obwohl der Wohnort längst gewechselt ist und im neuen Wohnort schon für Telefonie anderweitig gesorgt war.

Es existiert ein Brief vom Telefonanbieter(O2 Festnetz,Internet) indem geschrieben wurde, dass der Vertrag von den Kunden mit Unterschrift gekündigt werden muss.

Meine Frage ist ob der rechtliche Betreuuer vom Kunden nicht die Kündigung durchführen hätte können (Und demnach müssen).

Sind also entstandene Kosten die Schuld(en) dieser Betreuung?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116318 Beiträge, 39247x hilfreich)

Zitat (von Nutzer42):
Meine Frage ist ob der rechtliche Betreuuer vom Kunden nicht die Kündigung durchführen hätte können (Und demnach müssen).

Zum einen resultiert aus einem "können" noch lange kein "müssen".
Zum anderen kommt es auf die uns unbekannten Details an (Betreuungsumfang, ü, Kündigungsfristen, Mindestlaufzeiten, ...).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4181x hilfreich)

Zitat (von Nutzer42):
Meine Frage ist ob der rechtliche Betreuuer vom Kunden nicht die Kündigung durchführen hätte können (Und demnach müssen).


Ist Verträge abschließen / kündigen, denn vom Betreuungsumfang gedeckt?

Zitat (von Nutzer42):
Ein Telefonvertrag wurde nicht gekündigt. Obwohl der Wohnort längst gewechselt ist und im neuen Wohnort schon für Telefonie anderweitig gesorgt war.


Das ist in der Regel kein Kündigungsgrund (von der ganz normalen Kündigung mal abgesehen), wenn der Anbieter die Leistung auch am neunen Wohnort anbieten kann.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32416 Beiträge, 17079x hilfreich)

Ist Verträge abschließen / kündigen, denn vom Betreuungsumfang gedeckt? Und hat der Betreute überhaupt einen entsprechenden Wunsch geäußert?
Sind also entstandene Kosten die Schuld(en) dieser Betreuung? Höchstwahrscheinlich nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
sowasdummes
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Nutzer42):
Es existiert ein Brief vom Telefonanbieter(O2 Festnetz,Internet) indem geschrieben wurde, dass der Vertrag von den Kunden mit Unterschrift gekündigt werden muss.
von WANN stammt denn das Schriftstück? Das muss uralt sein, denn das geht online: https://info.o2online.de/kuendigung/
Vermutlich jetzt monatlich kündbar. Nicht diskutieren - Vertrag beenden.
Hier stimmt was nicht mit den Zusammenhängen und ob dem Betreuer überhaupt die Unterlagen vorliegen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116318 Beiträge, 39247x hilfreich)

Zitat (von sowasdummes):
Nicht diskutieren - Vertrag beenden.

Dummerweise ist das dem Frager nicht möglich ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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