Hallo Zusammen,
vielleicht weiss das einer von euch, ich finde im Netz widersprüchliche Angaben.
Wenn ein Vertragsnehmer verstorben ist, müssen die Erben den Telefonvertrag (Festnetz) kündigen. Dies geht wohl per Sonderkündigungsrecht - wird jedenfalls vom Anbieter nun so bestätigt. Die Frage: Der Anbieter verlangt dennoch die Zahlung der Grundgebühr für Januar (Tod im Dezember). Ist das rechtens oder muss die Kündigung - da ja bestätigt - per "sofort" erfolgen? Gibt es da Vorgaben oder ist das ein Kulanzding?
Will fragen: Lohnt sich ggf die Diskussion mit dem magenta-farbenen Anbieter?
Allen einen schönen Abend und danke für die Anregungen.
Telefonvertrag kündigen bei Todesfall - Fristen?
10. März 2016
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Frage vom 10. März 2016 | 22:51
Von
Status: Schüler (173 Beiträge, 52x hilfreich)
Telefonvertrag kündigen bei Todesfall - Fristen?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 11. März 2016 | 08:05
Von
Status: Schüler (173 Beiträge, 52x hilfreich)
Am 29.12.15. Tod war am 23.12.
Im Prinzip ist die Frage, Kündigung per Sofort oder mit zB 1 Monat Frist? Habe im Netz beides gefunden. Was stimmt nun? Ist das Kulanz oder gibt es Vorgaben?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. März 2016 | 08:44
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3448x hilfreich)
Der Eingang war vermutlich erst am 1. Werktag 2016?
Dann ist das aus meiner Sicht nicht zu beanstanden.
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