Guten Tag
Ein Selbstständiger betreibt in seiner Wohnung ein Kleingewerbe, für welches er auf seinen privaten Namen einen Telefonvertrag für einen Telefonanschluss auf 2 Jahre abschließt. 6 Monate vor Vertragsende verlegt er seinen Betrieb ins Ausland (in der nahe gelegenen Schweiz) und kündigt den Telefonvertrag daher vorzeitig. Er wohnt weiter in der Wohnung, zahlt die Rechnungen nicht mehr und der Anschluss wird gesperrt. Die Telefonfirma reagiert auf seine Kündigung nicht und übergibt ihren Forderungsbetrag an ein Inkassobüro.
Frage:
Bestand das Recht aus vorzeitige Kündigung, da der Anschluss gewerblich genutzt wurde und durch den Umzug nicht mehr gebraucht wurde? Wie gesagt wurde der Vertrag auf den Namen der Privatperson angemeldet, weil eine Anmeldung auf die Firma nicht möglich war, jedoch erfolgte die Anmeldung mit der gewerblichen E-Mail-Adresse. Auch gab der Kunde mündlich stets an, den Anschluss beruflich zu nutzen. Dies geht auch aus der Vielzahl der Telefonverbindungen und den hohen Kosten hervor.
Falls nicht: Das Telefonunternehmen stellt auch die Zeit in Rechnung, in welcher der Anschluss gesperrt und damit nicht nutzbar war. Hat das Telefonanschluss Anspruch auf die Beträge für die gesperrte Zeit?
Telefonvertrag vorzeitig kündbar?
18. Oktober 2016
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Frage vom 18. Oktober 2016 | 19:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Telefonvertrag vorzeitig kündbar?
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#1
Antwort vom 18. Oktober 2016 | 20:23
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16185x hilfreich)
Zitat:Bestand das Recht aus vorzeitige Kündigung, da der Anschluss gewerblich genutzt wurde und durch den Umzug nicht mehr gebraucht wurde?
Nö.
Zitat:weil eine Anmeldung auf die Firma nicht möglich war
Ernsthaft? Wieso denn nicht?
Privatanschlüsse sind Privatanschlüsse und ob gewerblich genutzt interessiert niemanden.
Die Wohnung wird noch bewohnt und sich mit diesem Argument dann einen dreisten Vertragsbruch des Kunden zu ver-argumentieren funktioniert nicht.
Und in all der Zeit gab es auch eine Privatnutzung. Zu 100%. Oder hat der Kunde keine Familie/Freunde? Nichts? Hat er wirklich 0 Privatleben?
Das glaubt einem niemand.
Zitat:Falls nicht: Das Telefonunternehmen stellt auch die Zeit in Rechnung, in welcher der Anschluss gesperrt und damit nicht nutzbar war. Hat das Telefonanschluss Anspruch auf die Beträge für die gesperrte Zeit?
Ja, der Vertragsbruch liegt beim Kunden, nicht beim Unternehmen.
Selbst wenn: Das TKG hinsichtlich Sonderkündigung bei Umzug gilt nicht für gewerbliche Kunden.
-- Editiert von mepeisen am 18.10.2016 20:25
#2
Antwort vom 18. Oktober 2016 | 22:23
Von
Status: Unbeschreiblich (124147 Beiträge, 40329x hilfreich)
ZitatDie Telefonfirma reagiert auf seine Kündigung nicht :
Spätestens da würde ich mich fragen, ob die Kündigung denn überhaupt angekommen ist.
ZitatBestand das Recht aus vorzeitige Kündigung, da der Anschluss gewerblich genutzt wurde und durch den Umzug nicht mehr gebraucht wurde :
Nö, denn gerade Unternehmer genießen regelmäßig weniger Schutz als Verbraucher.
ZitatWie gesagt wurde der Vertrag auf den Namen der Privatperson angemeldet, weil eine Anmeldung auf die Firma nicht möglich war, :
Da hier die Straftat des Betruges im Raume steht, sollte man den Ball eventuell nicht ganz so hoch spielen?
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