Telefonvertrag vorzeitig kündbar?

18. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
janpr84
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Telefonvertrag vorzeitig kündbar?

Guten Tag

Ein Selbstständiger betreibt in seiner Wohnung ein Kleingewerbe, für welches er auf seinen privaten Namen einen Telefonvertrag für einen Telefonanschluss auf 2 Jahre abschließt. 6 Monate vor Vertragsende verlegt er seinen Betrieb ins Ausland (in der nahe gelegenen Schweiz) und kündigt den Telefonvertrag daher vorzeitig. Er wohnt weiter in der Wohnung, zahlt die Rechnungen nicht mehr und der Anschluss wird gesperrt. Die Telefonfirma reagiert auf seine Kündigung nicht und übergibt ihren Forderungsbetrag an ein Inkassobüro.

Frage:
Bestand das Recht aus vorzeitige Kündigung, da der Anschluss gewerblich genutzt wurde und durch den Umzug nicht mehr gebraucht wurde? Wie gesagt wurde der Vertrag auf den Namen der Privatperson angemeldet, weil eine Anmeldung auf die Firma nicht möglich war, jedoch erfolgte die Anmeldung mit der gewerblichen E-Mail-Adresse. Auch gab der Kunde mündlich stets an, den Anschluss beruflich zu nutzen. Dies geht auch aus der Vielzahl der Telefonverbindungen und den hohen Kosten hervor.

Falls nicht: Das Telefonunternehmen stellt auch die Zeit in Rechnung, in welcher der Anschluss gesperrt und damit nicht nutzbar war. Hat das Telefonanschluss Anspruch auf die Beträge für die gesperrte Zeit?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Bestand das Recht aus vorzeitige Kündigung, da der Anschluss gewerblich genutzt wurde und durch den Umzug nicht mehr gebraucht wurde?

Nö.

Zitat:
weil eine Anmeldung auf die Firma nicht möglich war

Ernsthaft? Wieso denn nicht?

Privatanschlüsse sind Privatanschlüsse und ob gewerblich genutzt interessiert niemanden.
Die Wohnung wird noch bewohnt und sich mit diesem Argument dann einen dreisten Vertragsbruch des Kunden zu ver-argumentieren funktioniert nicht.
Und in all der Zeit gab es auch eine Privatnutzung. Zu 100%. Oder hat der Kunde keine Familie/Freunde? Nichts? Hat er wirklich 0 Privatleben?
Das glaubt einem niemand.

Zitat:
Falls nicht: Das Telefonunternehmen stellt auch die Zeit in Rechnung, in welcher der Anschluss gesperrt und damit nicht nutzbar war. Hat das Telefonanschluss Anspruch auf die Beträge für die gesperrte Zeit?

Ja, der Vertragsbruch liegt beim Kunden, nicht beim Unternehmen.

Selbst wenn: Das TKG hinsichtlich Sonderkündigung bei Umzug gilt nicht für gewerbliche Kunden.

-- Editiert von mepeisen am 18.10.2016 20:25

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von janpr84):
Die Telefonfirma reagiert auf seine Kündigung nicht

Spätestens da würde ich mich fragen, ob die Kündigung denn überhaupt angekommen ist.



Zitat (von janpr84):
Bestand das Recht aus vorzeitige Kündigung, da der Anschluss gewerblich genutzt wurde und durch den Umzug nicht mehr gebraucht wurde

Nö, denn gerade Unternehmer genießen regelmäßig weniger Schutz als Verbraucher.



Zitat (von janpr84):
Wie gesagt wurde der Vertrag auf den Namen der Privatperson angemeldet, weil eine Anmeldung auf die Firma nicht möglich war,

Da hier die Straftat des Betruges im Raume steht, sollte man den Ball eventuell nicht ganz so hoch spielen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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