Telekom - Außerordentliche Kündigung ignoriert

3. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
MartinG123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)
Telekom - Außerordentliche Kündigung ignoriert

Hallo Forum,

ich würde mich über Meinungen zum folgenden, fiktiven Fall freuen.

Max Mustermann hat bei der Telekom einen Vertrag über einen Telefon- und DSL-Anschluss abgeschlossen. Die Bereitstellung des Anschlusses war am 03. August 2011.

Max stellt anschliessend fest, dass er zwar telefonieren kann, aber das Internet nicht funktioniert - der Router verliert ständig die Synchronisation, ausserdem rauscht das Telefon so stark, dass das Telefonieren unmöglich ist, sobald der Router angeschaltet ist.

Er kontaktiert also die Störungsstelle, wieder und wieder. Seitens der Telekom werden verschiedene Messungen und Versuche vorgenommen, ohne Erfolg. Es wird ein Techniker geschickt, der das Problem in einer gestörten Leitung lokalisiert - und zwar am Anschlusspunkt der Telekom, also dem "Kasten" im Keller. Er verspricht, das Problem in der Vermittlungsstelle zu lösen.

Um es kurz zu machen: es passiert nichts, der Anschluss funktioniert nach wie vor nicht. Es kommt ein zweiter Techniker, der keine Fehler findet und das Problem auf den Router schieben will (der an einem anderen Anschluss anstandslos arbeitet).

Max meldet wieder und wieder die Störung. Es wird ein Termin für einen dritten Techniker vereinbart - der nicht kommt.
Max wird ärgerlich, aber vereinbart einen vierten Technikertermin - und wird enttäuscht, es kommt kein Techniker.

Max reicht es. Er schickt der Telekom per Fax einen Brief, in dem er die Probleme noch einmal ausführlich schildert und eine Frist setzt (21 Tage), um die Störung zu beheben. Ausdrücklich behält er sich eine Kündigung vor, falls die Störung nicht behoben wird.

(Anmerkung: Max lebt nun schon fast 2 Monate ohne funktionierenden Anschluss!)

Die Telekom reagiert nicht, die Frist verstreicht.

Max schickt der Telekom eine Außerordentliche Kündigung wegen eines wichtigen Grundes, und zwar der seitens der Telekom nicht erbrachten, vertraglich vereinbarten Leistung (der Bereitstellung eines funktionierenden Anschlusses). Die Kündigung wird sicherheitshalber per Fax sowie Einschreiben mit Rückschein gesendet.
Der Kündigungstermin ist der 31. Oktober (wer mitgezählt hat - es sind also 3 Monate ohne Anschluss). Max widerruft gleichzeitig die Einzugsermächtigung und bittet um Bestätigung. Die Kündigung geht am 14. Oktober raus, also zeitig genug.

Die Telekom reagiert vorerst nicht. Max besucht verärgert den lokalen Telekom-Shop (übrigens nicht zum ersten Mal), die Mitarbeiter dort können ihm nicht helfen (das kennt Max schon).

Am 02. November, also nach dem Kündigungstermin, kommt die Kündigungsbestätigung der Telekom - der Kündigungstermin ist der 01.08.2013.

Max versucht es, obwohl er sich das Ergebnis schon denken kann, erneut im Telekom-Shop - und behält recht: die Mitarbeiter verweisen ihn wiederum an die Abteilung Kundenservice in Bonn, die nur postalisch zu erreichen ist.


Max stellt sich nun folgende Frage: Soll er
a) der Kündigung widersprechen unter erneuter Darlegung des Falls, natürlich schriftlich per Einschreiben, und darauf bestehen, dass der Kündigungstermin auf "vorgestern" gestellt wird, oder
b) den ganzen Fall einem Rechtsanwalt übergeben?


Hat jemand Erfahrungen, wie die Telekom sich bei a) verhält? Nach Max' bisherigen Erfahrungen wird die Telekom auf einen Widerspruch wahrscheinlich gar nicht reagieren.

Ist es zu früh für b), sollte Max warten, bis die Telekom (eventuell) auf seinen Widerspruch reagiert?


Max möchte so schnell es geht einen anderen Provider beauftragen, dieser kann jedoch nichts machen, solange der Anschluss von der Telekom belegt ist und von dieser keine Kündigungsbestätigung vorliegt. Max würde auch gerne seine Rufnummer behalten.

Sollte Max eventuell stattfindende Abbuchungen der Telekom von seiner Bank zurückbuchen lassen?


Ich danke im Voraus für Meinungen und Erfahrungen.

Gruß,
Martin

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Die Telekom reagiert nicht, die Frist verstreicht.

Das ist das Problem, wenn man keine grichtsfeste Form der Zustellung verwendet. Der Empänger kann im Streitfalle jederzeit den Nichterhalt behaupten.



Welche gerichtsfesten Nachweise hat man denn für die erfolglosen Nachbesserungsversuche?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MartinG123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Max ist davon ausgegangen, dass ein Fax inkl. Sendebestätigung ausreicht. Das war wohl ein Fehler.

Wie soll ein gerichtsfester Nachweis aussehen, wenn ein Techniker vor Ort war? Max hat vom ersten Techniker kein Schriftstück bekommen. Der zweite hatte eine Art Reparaturbericht dabei, auf den er seine Diagnose "Router defekt" eingetragen hat - den hat Max aber nicht unterschrieben, da der Router definitiv nicht defekt war.

Die Telekom hat die Techniker-Termine sicher in ihrem Störungs-Meldesystem eingetragen und auch Max' Meldungen, dass die Störung danach noch immer vorlag.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

quote:
sowie Einschreiben mit Rückschein gesendet.

Sollte eigentlich ausreichen!

Ferner scheint es doch noch keinen erfüllten Vertrag zu geben - also vielleicht noch Widerrufsrecht, sofern Fernabsatzvertrag(online?. Nichterfüllung der Vertragspflichten ist auch so schon ausreichend, es sei denn bei einer so fürstlichen Firma wie der T...

Zusätzliche Neuaschlüsse kann man auch bei anderen Firmen in Auftrag geben so lange die Kabel reichen. Es kommen nur wieder die selben Personen, die den einen Anschluss auch nicht hinkriegen. Bleibt nur das Problem mit der Portierung?

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Max ist davon ausgegangen, dass ein Fax inkl. Sendebestätigung ausreicht. Das war wohl ein Fehler.

Ja, das ist es.



quote:
quote:sowie Einschreiben mit Rückschein gesendet.


Sollte eigentlich ausreichen!

Der Zustellnachweis über eine ungültige Kündigung ist schlicht nutzlos.



quote:
Ferner scheint es doch noch keinen erfüllten Vertrag zu geben

Auf das Pferd würde ich nicht setzen ...



Da bliebe nur den Dienstleister in Verzug zu setzen.

Man sendet ein Einschreiben-Rückschein in dem man zur Erbringung der Dienstleistung laut Vertrag auffodert.
Dafür setzt man eine Frist nach Datum bestimmt (von 14 Tagen).
Für den fruchtlosen Fristablauf kündigt man die Einleitung juristischer Schritte zur Durchsetzung der Ansprüche an.
Die Forderung von Schadensersatz behält man sich ausdrücklich vor.


Ist die Frist ergebnislos verstrichen, gibt man das ganze an einen Anwalt, der sich dann mit dem widerspenstigen Vertragspartner beschäftigt ...

Das geht zum Beispiel gleich hier nebenan:
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

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