Telekom Entertain

31. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
scrat25
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 33x hilfreich)
Telekom Entertain

Hallo,

seit Sept. 2009 habe ich den kleinsten Telekom Entertain Tarif mit 16+.
Seit Januar habe ich fast durchgehend störungen im Fernsehsignal. Teilweise so stark, dass ich es über Wochen gar nicht nutzen konnte.
Jede STörung habe ich bei der Telekom gemeldet. Unzählige Technikerbesuche standen an, alle Geräte wurden getauscht und neue Ports geschaltet. Bis Mai jedoch kein Erfolg. Nunhat der Techniker probeweise meinen Anschluss auf VDSL 25 geschaltet und siehe da, es fkt.. Der Techniker stellte abschließend fest , dass eine 16+ Leitung physikalisch nicht funktioniert.
Nun habe ich bei der Telekom telefonisch (Beschwerdestelle) verlangt, man möge auf Grund dessen ein kostenloses Update durchführen.
Die Telekom ist hier jedoch kein Stück einsichtig und bietet lediglich eine normale Tarifumstellung an oder eine Rückstufung auf einen Tarif ohne Entertain.
Wie seht ihr den Fall ? Muss die Telekom nicht versuchen den ersten Vertag zu erfüllen ? Wie steht es um das Sonderkündigungsrecht (was ich jedoch eigentlich nicht möchte)

DANKE !

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Meine persönliche Meinung: da hilft nur pokern. Die vertragliche Leistung verlangen und im Falle der Verweigerung den kompletten Vertrag fristlos kündigen und Providerwechsel in Aussicht stellen. Natürlich nur schriftlich per Einschreiben und Fristsetzung 14 Tage für Beseitigung der Störungen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
scrat25
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 33x hilfreich)

Schreiben mit Forderung der erfüllung des Vertrages sowie Fristsetzung ist aufgesetzt. Jedoch stammte das Angebot, welches ich geschildert habe bereits von der Beschwerdestelle und die schriftlichen Beschwerdeschreiben landen ebenso bei diesen Kollegen, so dass ich hier nicht groß Hoffnung hab.
Auf ein letztes Schreiben bekam ich erst gar keine Antwort.


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Trotzdem ist nur dann eine außerordentliche Kündigung möglich, wenn man die übliche Verfahrensweise einhält. Spätestens nach einem entsprechenden freundlich-ultimativen Schreiben wird man sich überlegen, ob man den Kunden vollends verlieren will. Man versucht Kunden auch so lange zu verar.... wie es geht. Hat man sich bei den Amis so abgeschaut.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
leuchtturm5
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo,
das kommt mir doch alles so sehr bekannt vor.... wie ging die Sache nun aus ??

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