--- editiert vom Admin
Telekom Falschberatung
17. Mai 2011
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Frage vom 17. Mai 2011 | 00:22
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 8x hilfreich)
Telekom Falschberatung
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#1
Antwort vom 17. Mai 2011 | 14:40
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
quote:
Könnte dies als Beweis ausreichen?
Durchaus.
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#2
Antwort vom 17. Mai 2011 | 15:46
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 8x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 17. Mai 2011 | 16:46
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 16x hilfreich)
quote:
Besteht eine Chance vorzeitig diesen Vertrag wegen grob fahrlässiger oder sogar vorsätzlicher Falschberatung zu kündigen?
Ein Bekannter war dabei und könnte als Zeuge fungieren.
Könnte dies als Beweis ausreichen?
Mich interessiert das jetzt auch ob man das nach über sieben Monaten noch reklamieren kann.
Weiß ein erfahrener User noch was dazu?
Judge4.0
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-- Editiert am 17.05.2011 16:48
#4
Antwort vom 17. Mai 2011 | 17:40
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Mich interessiert das jetzt auch ob man das nach über sieben Monaten noch reklamieren kann. <hr size=1 noshade>
Du könntest deine Willenserklärung "ich möchte diesen Vertrag abschließen" durchaus noch wegen Irrtums (du dachtest, du schließt zu den im Laden angebotenen Konditionen ab, während du in Wahrheit zu anderen Konditionen abgeschlossen hast => Erklärungsirrtum) gemäß §119 BGB anfechten, das Recht verjährt erst nach 10 Jahren.
Du würdest ja offenbar auch "unverzüglich nach Kenntnis" (§121 BGB ) anfechten - seit Anfang Mai sind ja erst 2 Wochen vergangen, das würde gerade noch reichen, wenn du das jetzt fix machst, und vorher konntest du ja noch nicht wissen, daß die versprochene Kündigungsregelung gar nicht existiert bzw. dir verweigert werden würde.
Du könntest diese Irrtumsanfechtung IMO auch hilfsweise neben einem Bestehen auf den damals versprochenen Vertragsinhalt erklären.
Aber beides eben zügig und beweisbar (Einschreiben/Rückschein).
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""
#5
Antwort vom 17. Mai 2011 | 21:01
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 8x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#6
Antwort vom 17. Mai 2011 | 22:25
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 16x hilfreich)
Danke an Snoop Pooper Scoop!
Das ist sehr interessant.
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#7
Antwort vom 17. Mai 2011 | 22:36
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 8x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#8
Antwort vom 17. Mai 2011 | 22:56
Von
Status: Unbeschreiblich (119525 Beiträge, 39735x hilfreich)
quote:
Besteht eine Chance vorzeitig diesen Vertrag wegen grob fahrlässiger oder sogar vorsätzlicher Falschberatung zu kündigen?
Weil man nicht gelesen hat was man unterschrieben hat?
Könnte vor Gericht etwas problematisch zu verargumentieren sein ...
Aber versuchen kann man es ja.
Ich drücke mal die Daumen ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#9
Antwort vom 18. Mai 2011 | 01:06
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 16x hilfreich)
quote:
Weil man nicht gelesen hat was man unterschrieben hat?
Könnte vor Gericht etwas problematisch zu verargumentieren sein ...
Auch wieder wahr...
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#10
Antwort vom 18. Mai 2011 | 09:38
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 8x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#11
Antwort vom 18. Mai 2011 | 17:16
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3448x hilfreich)
jaja - wer Firmennamen im Klartext verwendet ...
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
#12
Antwort vom 18. Mai 2011 | 19:39
Von
Status: Unbeschreiblich (119525 Beiträge, 39735x hilfreich)
quote:
jaja - wer Firmennamen im Klartext verwendet ...
Manchmal übertreoiben sie es aber auch ...
Es hätte wohl ausgereicht den Namen mit * zu versehen?
Und dann noch nicht einmal richtig gemacht ...
Blöd nur das die Überschrift imer noch existiert, der Admin sollte mal bei F*****nn vorbeischauen.
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