Telekom Kündigung von 2. Wohnung

20. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
sunshine2012
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Telekom Kündigung von 2. Wohnung

Ich habe meine 2.Wohnung gekündigt und der Telekom dementsprechend eine Kündigung geschrieben und ihnen auch mitgeteilt, dass mein Telekomanschluß in meiner Hauptwohnung bestehen bleibt.
Ich kann diesen Anschluß der 2.Wohnung ab dem 1. Dez 2018ja nicht mehr nutzen und trotzdem bestätigt mir die Telekom die Kündigung für 13 Monate später.
Wie kann das rechtens sein? Weiß jemand bitte eine gute Lösung,
Danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

In dem Fall liegt die Unmöglichkeit der Leistung ja in deinem Machtbereich (anders: du ziehst um und am neuen Wohnort gibt es keinen Telekom-Anschluß).

Allerdings kenne ich die aktuellste Rechtsprechung nicht, vielleicht ist die mittlerweile noch verbraucherfreundlicher geworden...

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Das sollte man noch genauer prüfen ( ist die Telekom auch im der Lage den 2. Anschluss am 1. Wohnort zu liefern).
Ansonsten ist es dein Problem, wenn du 2 Anschlüsse für so lange buchst und dann einen nicht mehr brauchst. Es gibt Tarife mit kurzer Kündigungsfrist.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119490 Beiträge, 39732x hilfreich)

Nun, als erstes empfiehlt es sich mal die vertraglichen Vereinbarungen zu lesen. Insbesondere was dort zu Thema "Laufzeit" steht.

Kennt man den Wortlaut in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen, kann man zielführend weiterdiskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Es wird häufig die normale Kündigung bestätigt und erst der Zeitraum verkürzt wenn die amtliche Abmeldung vorgelegt wird. Der Workflow sieht oft solche Sonderfälle nicht vor und da muß man hartnäckig und logisch begründet vorgehen.
Ich kenne einen Fall, in dem es 6 Monate dauerte einem Unternehmen klarzumachen, das es einen Anschluß an einem Ort ohne örtliche Anmeldung gab und der Workflow so nicht einzuhalten war. Im TKG wird aber eben keine behördliche Abmeldung vorgeschrieben. Wäre auch unsinning.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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