Telekom Mahnbescheid

25. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
Åskrsøn
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Telekom Mahnbescheid

ich hab hier gerichtliches Mahnverfahren von der Telekom gegen mich laufen. Streitbetrag 160€ (+40€ mahngebühren).
Ich bin schüler und hab 0€ auf dem konto, pfändbares findet sich auch nicht in meiner Wohnung. Worauf läuft das ganze dann hinaus !`?


danke im vorraus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SilentWings25
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 10x hilfreich)

Der Mahnbescheid wird nach der Widerspruchsfrist zu einem Vollstreckungsbescheid und ist somit ein vollstreckbarer Titel (VOTI). Sobald dieser erwirkt ist, hat die Telekom die Möglichkeit die Vollstreckung einzuleiten. Oftmals beinhaltet dies die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung. Dieses Verfahren ist mit enormen Gebühren verbunden die letztendlich dem Schuldner auferlegt werden. Ich schlage Dir vor, einen Antrag auf Ratenzahlung bzw. Stundung zu stellen und mitzuteilen, dass Du noch Schüler bist und kein Einkommen erzielst. Wenn du noch lange die Schule besuchst, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich die Telekom auf einen Vergleich einläßt (allein aus Wirtschaftlichkeitsgründen). Auf alle Fälle sollte man das zwangsverfahren nicht einfach durchlaufen lassen, sondern den Willen zur Zahlung zeigen (auch wenn es vielleicht momentan nicht möglich ist).

LG Christian

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#2
 Von 
Åskrsøn
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

btw, wie schauts eigentlich mit der legitimation aus?
Folgendes:
Ich bin umgezogen und habe mir selbstverständlich auch T-DSL
geholt. Nun hatte ich aber schon davor (bei meinen eltern) t-dsl gehabt, sollte aber nun dennoch die Einrichtungsgebühr (100€!!!!) erneut zahlen. Das hat mir so gestunken, dass ich mir die (damalige) T-DSL AGB von der Telekom durchgelesen habe und feststellte dass da die Einrichtungsgebühr als "einmalig" deklariert wurde!!!
daraufhin hab ich den Posten reklamiert und darauf bestanden, dass mir die Klausel/Verordnung gezeigt werde wo drinsteht, dass man *nach einem umzug* die o.g. Gebühr *erneut* zahlen muss.
Dies hab ich sowohl 4mal schriftlich als auch dutzende mal telefonisch versucht zu erfragen.
Ohne konkrette antwort!!
mir wurde dann nach 2monaten der telefon+t-dsl-anschluss gespert. Ich habe dann nach etwa 1monat schriftlich ein Ultimatum gesetzt und verlangt dass mir nun die *rechtmässigkeit* der o.g. gebühr aufgezeigt werde oder ich halt gänzlich kündige (grungebühren habe ich ja weitergezahltzahlen... -> 60€).
Nun habe ich dann nach ablauf des Ultimatums endlich eine beschwichtigende antwort bekommen, in der es hieß dass in der T-DSL ABG nicht *zwischen neukunden und umgezogen-tdsl-altkunden* unterscheiden wurde ? Hebt das die ausdrückliche "einmaligkeit" der o.g. Gebühr auf ? Sollte ich es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen ?

vielen dank shcon im vorraus !!

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