Telekom Umzug erschwert

19. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
lena83
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Telekom Umzug erschwert

Hallo an alle Besucher dieses Beitrags!

Ich habe folgenden Konflikt, den ich am besten ausführlich schildere:

Ich bin Studentin und wohne seit 10/2005 in einer eignen Wohnung im Studienort. Seit dieser Zeit bin ich ebenso Kundin bei der Telekom (T-Com).
Zum 17.12.2007 habe ich meinen Tarif in Call&Surf Comfort umgestellt. Im Wissen, dass ich mich 24 Monate daran binde. Soweit war das kein Problem, da ich in der Annahme war, dass mein Mietverhältnis bis Dezember 2009 allemal bestehen wird.

Dachte ich... Die Wohnungsgenossenschaft kündigte mir meine Mietverhältnis zum Oktober 2009, da dieser Plattenbau, in dem ich momentan noch wohne, abgerissen werden soll.
Ich habe mich um ein Zimmer in einer WG gekümmert, da ich planmäßig noch ein Jahr hier studiere.

Nun kommt der Knackpunkt: Ich bin mir bewusst, dass ein Umzug kein Kündigungsgrund für die Telekom darstellt und ich die monatlichen Telefonkosten bis Dezember tragen müsste. Also beschloss ich, für meinen
Telefonanschluss einen Umzug zu beantragen.
Schließlich dürfte das kein Problem darstellen, dass ich meinen Vertrag mitnehmen kann. (Eine Bereitstellungsgebühr hätte ich auch in Kauf genommen)

Doch was mir beim telefonischen Kundendienst offengelegt wurde, empfand ich als sehr ungerecht.

Da ich laut Telekom ein veraltetes Komplettpaket hätte, müsste ich für den Umzug ein komplett neuen Vertrag abschließen. Es müsste ein äquivalentes Paket sein (was zufälligerweise auch Call&Surf Comfort heißt und auch die identische Grundgebühr besitzt). Das hieße: ICh muss mich wieder auf 2 Jahre verpfichten (was ich nicht kann, da ich so lange kein Telefon benötige). ICh darf mich nicht auf ein Paket runterstufen lassen, was nur 12 Monate Vertragsbindung bedeuten würde.

Die Telekom lässt mir also nur 2 Möglichkeiten:

1.) Ich kündige meinen Vertrag und lasse ihn auf der jetzigen Adresse auslaufen (weil ich ihn so ja nicht mitnhmen darf), was heißt, dass ich April bis Dezember 360 Euro für eine Leistung bezahle, die ich nicht nutzen kann.

2.) Ich ziehe mit dem Anschluss um und muss einen neuen Vertrag mit 2 Jahren Vertragsbindung abschließen, was heißt, dass ich in einem Jahr wieder vor dem Problem stehe und ein Jahr für nichts bezahlen muss, da mein Studium endet und ich ins Praxissemester gehe.

Nun frage ich mich: Ist das rechtens, dass ich als Kunde von der Telekom derartig benachteiligt werden darf?
Kann man auf Kulanz drängen?

Wie kann man dagegen vorgehen?

Kann mir die Verbraucherzentrale helfen?

MfG

Madlen

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Du hast aus meiner Laiensicht einen Vorteil - der Hausabriß ist im Gegensatz zu einem normalen Umzug nicht in deiner Verantwortung, d.h. eine Fortsetzung ist ohne Leistung nicht zumutbar.
Das würde ich der Tcom so mit Belegen mitteilen und Kompromißangebote machen wie Vertrag "ruhen lassen" oder UMTS-Ersatzpaket oder ...???

Kann die Wohnungsgesellschaft eigentlich so kurzfristig kündigen?
Kann man die nicht zur Kostenübernahme heranziehen?

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#2
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

kurzfristig ist ja nicht, wenn der Abriss erst Ende 2009 erfolgen soll :)

Leg eine Kopie des Anschreibens deiner Genossenschaft, zur Kündigung dazu.

Schreib von mir aus, dass du "gezwungen" bist in eine WG zuziehen, welche allerdings schon mit Breitband versorgt ist und frag ob das Vertragsverhältnis aus Kulanzgründen mit Verrechnung der Hardware zum Zeitpunkt deines Auszuges gekündigt werden kann.


I.d.R. arbeiten bei der T-Com auch nur Menschen :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lena83
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi!

Ich habe heute bei der Telekom-Beschwerde angerufen und heute waren die Aussagen ganz andere.

Bei der Beschwerde-Zentrale wurde mir jetzt gesagt, dass ich in dem Fall den bestehenden Anschluss so wie er jetzt ist, einfach mitnehmen kann, ohne eine Vertragsbindung verlängern zu müssen oder sinnfrei einen toten Telefonanschluss zahlen zu müssen.

Wäre in der WG schon ein Anschluss gewesen, gelte das Sonderkündigungsrecht.

Ich bin aber (dumm-)ehrlich genug gewesen, zuzugeben, dass der dortige Anschluss schon gekündigt wurde.

Naja zumindest bin ich gutem Gewissens und erleichtert, dass es nun doch klappt.

Mein Fazit: Es hat wohl mit Glück zu tun, wann man einen kompetenten Ansprechpartner der Telekom am Telefon hat, der einem auch die richtige Beratung bietet.
Zumindest weiß ich jetzt für die Zukunft, dass ich lieber mal alle Servicestellen anspreche, eh ich mich verrückt mache.


LG


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Dann pass aber mal auf, daß nicht doch plötzlich eine Auftragsbestätigung ins Haus flattert mit neuer Mindestlaufzeit......

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