Telekom außerordentlich kündigen

11. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Bastico
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)
Telekom außerordentlich kündigen

Hallo,

bisher habe ich hier nichts brauchbares gefunden und erstelle nun mein eigenen Beitrag.

Ich habe bereits eine außerordentliche Kündigung geschrieben, mit der Begründung, dass ich voraussichtlich in ein Studentenwohnheim ziehe und den Vertrag so nicht mitnehmen kann.

Nun steht es fest, dass ich in ein Wohnheim komme, habe aber bisher noch keine Rückmeldung von der Telekom erhalten.

Es handelt sich dabei um das Entertain Paket.

Meine Frage nun, ob mein Grund überhaupt ausreicht, um diese Mindestlaufzeit zu umgehen. Und was ist wenn ich bei Abbuchung per Lastschrift das rückgängig machen lasse?

Also Beginn eines Studiums, neue Stadt, Wohnheim.

Wäre über ein paar hilfreiche Ratschläge dankbar.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

ich glaub nicht, dass du hier nichts Brauchbares zu deinem Problem finden konntest.

lies dir einfach deine AGBs durch.
Die meisten Wohnheime haben die Möglichkeit einen Telefonanschluss anzumelden und wenn dort die gleiche oder eine höhere Bandbreite möglich ist hast du kein Sonderkündigungsrecht.

Telefon nicht anmelden zählt nicht als "Die Telekom kann die Leistung nicht erbringen"

Ansonsten gibts dazu bestimmt 12 hoch x Beiträge in diesem Forenteil

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