Telekom außerordentliche Kündigung

15. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
abi2015
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)
Telekom außerordentliche Kündigung

Guten morgen, bei meiner Großmutter ist seit dem 15. November 2022 das Internet und Telefon ausgefallen.
Von der Telekom wurden immer wieder neue Termine genannt, an denen es wieder gehen sollte, leider sind alle verstrichen ohne eine Lösung.
Am Telefon erhält man auch keine Auskunft, was denn nun das technische Problem sei.
Die monatliche Gebühr wird aber weiterhin in vollen Umfang abgebucht.

Darum habe ich im Namen meiner Großmutter im Januar eine Frist von 2 Wochen gesetzt (per Einschreiben) für eine Störungsbeseitigung.
Darauf wurde überhaupt nicht reagiert.

Deshalb habe ich nun (nach 4 Wochen) im Namen meiner Großmutter eine außerordentliche Kündigung ihres Vertrages zum 15.02.2023 geschrieben sowie eine sofortige Kündigung des Lastschriftmandates.
Das Schreiben wurde am 08.02.2023 zugestellt, auch per Einschreiben.

Man sollte meinen, dass die Telekom spätestens jetzt wach wird aber bis heute ist noch keine Reaktion auf die Kündigung erfolgt, nicht einmal ein Anruf.

Meine Frage:
Ich wollte eigentlich die Reaktion (am besten die Bestätigung der Kündigung) von der Telekom abwarten, bevor ich einen neuen Anbieter beauftrage, damit nicht doppelt gezahlt werden muss, falls die Telekom die Kündigung aus irgend welchen Gründen nicht annimmt.

Meint ihr, dass wir, nach meiner Schilderung, rechtlich auf der sicheren Seite sind und einen neuen Anbieter beauftragen können, ohne eine Reaktion der Telekom abzuwarten?

Danke und viele Grüße
abi

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6282 Beiträge, 2290x hilfreich)

Was ist denn bisher als Ursache der "Störung" festgestellt worden ?
Wo kommt kein "Signal" an ? An der ersten Anschlußdose, am Router oder dahinter ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116157 Beiträge, 39212x hilfreich)

Zitat (von abi2015):
Man sollte meinen, dass die Telekom spätestens jetzt wach wird

Welche Vorstellungen bezüglich der Erweckung hätte man denn so?



Zitat (von abi2015):
aber bis heute ist noch keine Reaktion auf die Kündigung erfolgt

Warum auch, entweder ist sie gültig / wird anerkannt oder nicht.



Zitat (von abi2015):
Darum habe ich im Namen meiner Großmutter im Januar eine Frist von 2 Wochen gesetzt (per Einschreiben) für eine Störungsbeseitigung.
Darauf wurde überhaupt nicht reagiert.

Und das das Problem im Bereich der Telekom liegt, dass stellte wer genau mit welcher Qualifikation konkret fest?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
abi2015
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Was ist denn bisher als Ursache der "Störung" festgestellt worden ?
Wo kommt kein "Signal" an ? An der ersten Anschlußdose, am Router oder dahinter ?

Der Router bekommt kein DSL-Signal mehr, die Telekom sagt, dass sie die Leitung irgendwo außerhalb reparieren müssten und dafür umfangreiche Tiefbauarbeiten nötig wären. Interessanterweise haben aber alle anderen Parteien in dem Gebäude keine Probleme mit dem Internet.

Zitat (von Harry van Sell):
Welche Vorstellungen bezüglich der Erweckung hätte man denn so?

Dass man sich zumindest mal meldet um den Kunden zu halten und eine Alternative anbietet, es gibt ja auch Hybrid-Router.

Zitat (von Harry van Sell):
Warum auch, entweder ist sie gültig / wird anerkannt oder nicht.

Ja genau und das ist die Frage. :)

Zitat (von Harry van Sell):
Und das das Problem im Bereich der Telekom liegt, dass stellte wer genau mit welcher Qualifikation konkret fest?

Die Telekom selbst, siehe meine Antwort auf den Beitrag von Spezi-2.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16400 Beiträge, 5803x hilfreich)

Zitat (von abi2015):
Deshalb habe ich nun (nach 4 Wochen) im Namen meiner Großmutter eine außerordentliche Kündigung ihres Vertrages zum 15.02.2023 geschrieben
Und du hast der Telekom auch nachgewiesen, dass du dazu berechtigt bist? Die Telekom braucht ganz sicher keine Kündigung von Person XY zu akzeptieren.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#5
 Von 
abi2015
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Und du hast der Telekom auch nachgewiesen, dass du dazu berechtigt bist? Die Telekom braucht ganz sicher keine Kündigung von Person XY zu akzeptieren.

Die Kündigung ist natürlich in ihrem Namen geschrieben und von ihr unterschrieben,
ich habe sie nur auf dem Computer geschrieben und nachdem sie sie unterschrieben hat zur Post gebracht.

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#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6282 Beiträge, 2290x hilfreich)

Zitat:
Der Router bekommt kein DSL-Signal mehr,

Dies ist aber nicht der Anschluß ins Haus !!
Wurde denn mal der Anschluß ins Haus an der ersten Verteilung mit der Zuleitung ins Haus und an den/die Router geprüft ?
Ich kenne Fälle da schickte die Telecom eher einen neuen Router statt die Leitungen in Haus durch einen Techniker überprüfen zu lassen. Das sind doch alles erst nur "Ferndiagnosen" !!
Es aber muß gar nicht ein Fehler im Leitungsnetz irgendwo außerhalb sein. Wenn
Zitat:
alle anderen Parteien in dem Gebäude keine Probleme mit dem Internet.
haben liegt es am Anschluß IM HAUSE

Früher wurden die Kabel ins Haus an der ersten Anschlußdose mit Schraubverbindungen verbunden. Genau da lag in den mir bekannten Fällen die Ursache, denn diese Schraubverbindungen können sich durch Erschütterungen mit derZeit lösen. Ein Techniker der Telekom kann schnell prüfen, ob dort ein Kabel nicht voll befestigt ist. Das muß dann auch nicht alle Kabel im Haus betreffen sondern kann der Anschluß in die Wohnung sein..
Diese erste Anschlußdose ist in den mir belannten Fällen durch eine solche mit Klick/Klemmverbindungen ausgetascht worden und der Fehler war behoben.

Im Übrigen, was soll denn bei einem anderer Netzbetreiber anders sein. Er liefert einen eigenen Router und schließt diesen an das Anschlußkabel in der Wohnung an. Der Fehler im Hausanschluß wird dann bleiben und wenn es tatsächlich einen Schaden im Straßennetz gibt, nützt der Wechsel des Anbieters auch nichts.

Also ich würde auf die Prüfung aller Verbindungen durch einen Techniker bestehen und die Erstattung der Gebühren für die Zeit des Ausfalls verlangen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116157 Beiträge, 39212x hilfreich)

Zitat (von abi2015):
Die Telekom selbst

Bestens ... eigentlich.


Das einzige was bezüglich der Wirksamkeit kritisch wäre, ist der lange Zeitraum vom auftreten des Mangels bis zur Kündigung.


Vermutlich wird die Telekom die Kündigung akzeptieren, denn das ist billiger als die beschriebene Reparatur.



Zitat (von abi2015):
Interessanterweise haben aber alle anderen Parteien in dem Gebäude keine Probleme mit dem Internet.

Es reicht da völlig aus, wenn eine Ader Deiner Leitung beschädigt ist ...



Beim neuen Anbieter sollte man im übrigen darauf achten, das der ein von der Telekom unabhängiges Netz hat. Ansonsten wird es keinen keine Anschluss geben ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
abi2015
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Also ich würde auf die Prüfung aller Verbindungen durch einen Techniker bestehen

Genau das haben wir gemacht, in dem Schreiben im Januar mit der Fristsetzung haben wir auch einen Technikertermin verlangt. Dieser wurde uns aber verwehrt, da es keinen Sinn machen würde.

Zitat (von Harry van Sell):
Vermutlich wird die Telekom die Kündigung akzeptieren, denn das ist billiger als die beschriebene Reparatur.

Tut sie bisher leider nicht. Nachdem auf die außerordentliche Kündigung keine Reaktion kam, habe ich angerufen und in der Abteilung für außerordentliche Kündigungen meinte die Mitarbeiterin, dass die Kündigung nicht angenommen werden kann, da wir 3 Technikertermine zulassen müssten.
Technikertermine, die wir schon Wochenlang gefordert aber nicht bekommen haben.

Ich habe darauf hin bei der Bundesnetzagentur ein Schlichtungsverfahren beantragt, was heute eröffnet wurde.
Mal sehen, wie es weiter geht.

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