Guten morgen, bei meiner Großmutter ist seit dem 15. November 2022 das Internet und Telefon ausgefallen.
Von der Telekom wurden immer wieder neue Termine genannt, an denen es wieder gehen sollte, leider sind alle verstrichen ohne eine Lösung.
Am Telefon erhält man auch keine Auskunft, was denn nun das technische Problem sei.
Die monatliche Gebühr wird aber weiterhin in vollen Umfang abgebucht.
Darum habe ich im Namen meiner Großmutter im Januar eine Frist von 2 Wochen gesetzt (per Einschreiben) für eine Störungsbeseitigung.
Darauf wurde überhaupt nicht reagiert.
Deshalb habe ich nun (nach 4 Wochen) im Namen meiner Großmutter eine außerordentliche Kündigung ihres Vertrages zum 15.02.2023 geschrieben sowie eine sofortige Kündigung des Lastschriftmandates.
Das Schreiben wurde am 08.02.2023 zugestellt, auch per Einschreiben.
Man sollte meinen, dass die Telekom spätestens jetzt wach wird aber bis heute ist noch keine Reaktion auf die Kündigung erfolgt, nicht einmal ein Anruf.
Meine Frage:
Ich wollte eigentlich die Reaktion (am besten die Bestätigung der Kündigung) von der Telekom abwarten, bevor ich einen neuen Anbieter beauftrage, damit nicht doppelt gezahlt werden muss, falls die Telekom die Kündigung aus irgend welchen Gründen nicht annimmt.
Meint ihr, dass wir, nach meiner Schilderung, rechtlich auf der sicheren Seite sind und einen neuen Anbieter beauftragen können, ohne eine Reaktion der Telekom abzuwarten?
Danke und viele Grüße
abi
Telekom außerordentliche Kündigung
15. Februar 2023
Thema abonnieren
Frage vom 15. Februar 2023 | 10:12
Von
Status: Beginner (103 Beiträge, 10x hilfreich)
Telekom außerordentliche Kündigung
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 15. Februar 2023 | 13:28
Von
Status: Senior-Partner (6282 Beiträge, 2290x hilfreich)
Was ist denn bisher als Ursache der "Störung" festgestellt worden ?
Wo kommt kein "Signal" an ? An der ersten Anschlußdose, am Router oder dahinter ?
#2
Antwort vom 15. Februar 2023 | 14:07
Von
Status: Unbeschreiblich (116157 Beiträge, 39212x hilfreich)
ZitatMan sollte meinen, dass die Telekom spätestens jetzt wach wird :
Welche Vorstellungen bezüglich der Erweckung hätte man denn so?
Zitataber bis heute ist noch keine Reaktion auf die Kündigung erfolgt :
Warum auch, entweder ist sie gültig / wird anerkannt oder nicht.
ZitatDarum habe ich im Namen meiner Großmutter im Januar eine Frist von 2 Wochen gesetzt (per Einschreiben) für eine Störungsbeseitigung. :
Darauf wurde überhaupt nicht reagiert.
Und das das Problem im Bereich der Telekom liegt, dass stellte wer genau mit welcher Qualifikation konkret fest?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Vertragsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 15. Februar 2023 | 15:59
Von
Status: Beginner (103 Beiträge, 10x hilfreich)
ZitatWas ist denn bisher als Ursache der "Störung" festgestellt worden ? :
Wo kommt kein "Signal" an ? An der ersten Anschlußdose, am Router oder dahinter ?
Der Router bekommt kein DSL-Signal mehr, die Telekom sagt, dass sie die Leitung irgendwo außerhalb reparieren müssten und dafür umfangreiche Tiefbauarbeiten nötig wären. Interessanterweise haben aber alle anderen Parteien in dem Gebäude keine Probleme mit dem Internet.
ZitatWelche Vorstellungen bezüglich der Erweckung hätte man denn so? :
Dass man sich zumindest mal meldet um den Kunden zu halten und eine Alternative anbietet, es gibt ja auch Hybrid-Router.
ZitatWarum auch, entweder ist sie gültig / wird anerkannt oder nicht. :
Ja genau und das ist die Frage.

ZitatUnd das das Problem im Bereich der Telekom liegt, dass stellte wer genau mit welcher Qualifikation konkret fest? :
Die Telekom selbst, siehe meine Antwort auf den Beitrag von Spezi-2.
#4
Antwort vom 15. Februar 2023 | 16:44
Von
Status: Weiser (16400 Beiträge, 5803x hilfreich)
Und du hast der Telekom auch nachgewiesen, dass du dazu berechtigt bist? Die Telekom braucht ganz sicher keine Kündigung von Person XY zu akzeptieren.ZitatDeshalb habe ich nun (nach 4 Wochen) im Namen meiner Großmutter eine außerordentliche Kündigung ihres Vertrages zum 15.02.2023 geschrieben :
#5
Antwort vom 15. Februar 2023 | 17:12
Von
Status: Beginner (103 Beiträge, 10x hilfreich)
ZitatUnd du hast der Telekom auch nachgewiesen, dass du dazu berechtigt bist? Die Telekom braucht ganz sicher keine Kündigung von Person XY zu akzeptieren. :
Die Kündigung ist natürlich in ihrem Namen geschrieben und von ihr unterschrieben,
ich habe sie nur auf dem Computer geschrieben und nachdem sie sie unterschrieben hat zur Post gebracht.
#6
Antwort vom 15. Februar 2023 | 19:43
Von
Status: Senior-Partner (6282 Beiträge, 2290x hilfreich)
Zitat:Der Router bekommt kein DSL-Signal mehr,
Dies ist aber nicht der Anschluß ins Haus !!
Wurde denn mal der Anschluß ins Haus an der ersten Verteilung mit der Zuleitung ins Haus und an den/die Router geprüft ?
Ich kenne Fälle da schickte die Telecom eher einen neuen Router statt die Leitungen in Haus durch einen Techniker überprüfen zu lassen. Das sind doch alles erst nur "Ferndiagnosen" !!
Es aber muß gar nicht ein Fehler im Leitungsnetz irgendwo außerhalb sein. Wenn
haben liegt es am Anschluß IM HAUSEZitat:alle anderen Parteien in dem Gebäude keine Probleme mit dem Internet.
Früher wurden die Kabel ins Haus an der ersten Anschlußdose mit Schraubverbindungen verbunden. Genau da lag in den mir bekannten Fällen die Ursache, denn diese Schraubverbindungen können sich durch Erschütterungen mit derZeit lösen. Ein Techniker der Telekom kann schnell prüfen, ob dort ein Kabel nicht voll befestigt ist. Das muß dann auch nicht alle Kabel im Haus betreffen sondern kann der Anschluß in die Wohnung sein..
Diese erste Anschlußdose ist in den mir belannten Fällen durch eine solche mit Klick/Klemmverbindungen ausgetascht worden und der Fehler war behoben.
Im Übrigen, was soll denn bei einem anderer Netzbetreiber anders sein. Er liefert einen eigenen Router und schließt diesen an das Anschlußkabel in der Wohnung an. Der Fehler im Hausanschluß wird dann bleiben und wenn es tatsächlich einen Schaden im Straßennetz gibt, nützt der Wechsel des Anbieters auch nichts.
Also ich würde auf die Prüfung aller Verbindungen durch einen Techniker bestehen und die Erstattung der Gebühren für die Zeit des Ausfalls verlangen.
#7
Antwort vom 15. Februar 2023 | 22:23
Von
Status: Unbeschreiblich (116157 Beiträge, 39212x hilfreich)
ZitatDie Telekom selbst :
Bestens ... eigentlich.
Das einzige was bezüglich der Wirksamkeit kritisch wäre, ist der lange Zeitraum vom auftreten des Mangels bis zur Kündigung.
Vermutlich wird die Telekom die Kündigung akzeptieren, denn das ist billiger als die beschriebene Reparatur.
ZitatInteressanterweise haben aber alle anderen Parteien in dem Gebäude keine Probleme mit dem Internet. :
Es reicht da völlig aus, wenn eine Ader Deiner Leitung beschädigt ist ...
Beim neuen Anbieter sollte man im übrigen darauf achten, das der ein von der Telekom unabhängiges Netz hat. Ansonsten wird es keinen keine Anschluss geben ...
#8
Antwort vom 23. Februar 2023 | 08:40
Von
Status: Beginner (103 Beiträge, 10x hilfreich)
ZitatAlso ich würde auf die Prüfung aller Verbindungen durch einen Techniker bestehen :
Genau das haben wir gemacht, in dem Schreiben im Januar mit der Fristsetzung haben wir auch einen Technikertermin verlangt. Dieser wurde uns aber verwehrt, da es keinen Sinn machen würde.
ZitatVermutlich wird die Telekom die Kündigung akzeptieren, denn das ist billiger als die beschriebene Reparatur. :
Tut sie bisher leider nicht. Nachdem auf die außerordentliche Kündigung keine Reaktion kam, habe ich angerufen und in der Abteilung für außerordentliche Kündigungen meinte die Mitarbeiterin, dass die Kündigung nicht angenommen werden kann, da wir 3 Technikertermine zulassen müssten.
Technikertermine, die wir schon Wochenlang gefordert aber nicht bekommen haben.
Ich habe darauf hin bei der Bundesnetzagentur ein Schlichtungsverfahren beantragt, was heute eröffnet wurde.
Mal sehen, wie es weiter geht.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
259.536
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
10 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
Top Vertragsrecht Themen
-
15 Antworten