Telekom manipuliert Rechnungen!!!

17. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
MissElly75
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Telekom manipuliert Rechnungen!!!

Hallo!
Ich habe im Januar 2006 eine Rechnung über 1600€ bekommen, mit Internetnummern über 0900...! Die habe ich mir aber allle sperren lasse. Die Telekom hatte damals bestätigt, doch leider nur per Telefon im Kundencenter, es wäre ein Buchungsfehler. Wir haben nur die Telefonkosten Überwiesen. Im April hat die Telekom ohne Anküngigung den Komplettbetrag abgebucht. Habe ihn zurück geholt, kam aber keine Mahnung und dann fing es an. Sollte mich direkt an die Firma wenden. SNT-Multiconnect. Habe dennen die ganze Sache auch erklärt, die wollen Ihr Geld außer die Telekom bestätigt mir es schrieftlich das es ein Buchungsfehler war. Auf einmal wollten die von der Sache nix mehr wissen! Sauber! Habe dann letztes Jahr Einsruch erhoben nachdem der Gelbe Brief kam. Im Dezember2006 bekamm ich nocnmals Post von dem Anwalt der Firma SNT_ Multiconnect, Dr. seegers heißt der. Mir wurde anbeboten statt 1911,78€ nun nur noch 1434,00€ zu Überweißen. Die Firma wollte auf 25% verzichten damit es schnell zum Abschluß kommt.Habe nicht mehr geantwortet. Nun ein 4 Jahr später bekomm ich Post von dem Amtsgerich Coburg bei dem ich Einsruch erhob und nun geht das ganze an das Amtsgericht als Zivilverfahren. Super, das alles nur weil die Telekom mißt gebaut hat. Ich habe eine 8 Wochen alte Tochter und bin am Ende! Weiß im Moment eh nicht wie ich über die Runden kommen soll und dann das noch! Die Telekom hat sich so tol aus der Affäre gezogen und ich hab keinerlei Beweiße. Vieleicht ist ja doch mein Hund an den Tagen am Internet gewessen! Hat mir jemand einen Rat???

Liebe Grüße Tanja

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Keep Cool!
Die Tcom muß nach TKV den NACHWEIS erbringen, das die Gespräche stattgefunden haben. Du hast nur evtl. die Fehler gemacht
1. nicht rechtzeitig bzw.
2. nicht nachweisbar reklamiert zu haben.

Verlange nach TKV Nachweis der Verbindungen und techn. Überprüfung des Anschlußes.
In der (Online)Verwaltung müßte die 0900-Sperre aufgeführt sein. HAst du evtl. ein Dialerproblem am PC gehabt?

Wenn Deine Angaben richtig sind schafft es jede Putzfrau den Anwalt zu Frühstück zu verputzen. Lediglich wegen Fristen und Zeitablauf habe ich Sorge.

-----------------
"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"

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#2
 Von 
MissElly75
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Mr. Cool!

Danke schön für den Ratschlag. Ich werde auch die 1500€ bezahlen, den die Telekom hat erst zugesagt und dann wollte sie von der ganzen Sache nichts mehr wissen.
Hab mein Computer gescütz gehabt zwechs Dialer!
Danke trotzdem!

Liebe Grüße Tanja

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
schnuckelchen123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Die 0900-Verbindungen sind von einem anderen Anbieter, hat also mit der T-Com nix zu tun. Die sind nur von der Bundesnetzagentur verpflichtet diese mit einzuziehen über die T-Com Rechnung. Einwände sind aber nur an die Betreiberfirma möglich, steht aber auch auf der T-Com Rechnung. Solltest du die 0900-Nummern bei der Telekom bereits VORHER gesperrt haben, solltest du darüber als Nachweis eigentlich die Auftragsbestätigung und die einmalige Gebühr die hierfür anfällt auf einer Rechnung stehen haben. Hast du dies nicht, sieht es schlecht aus für dich, da du für deinen Telefonanschluss selbst verantwortlich bist, sprich du hast dafür Sorge zu tragen, das da evt. niemand fremdes ran kann.
Die Telekom wird kaum für 1500 Euro aufokmmen, womit sie nix zu tun hat.....

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Nachweisbar einfordern !

Ich fordere Sie hierdurch auf, mir
1. einen Einzelentgeltnachweis (EEN) nach § 16 TKV sowie
2. das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung
zu übermitteln.
Solange diese Nachweise nicht vorgelegt werden, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB ) Gebrauch."
-------
aus Computer und Dialerbetrugs.de :
-------
Wenn die Forderung mit einer Einrede behaftet ist, hat der Verbindungsnetzbetreiber verschiedenes zu tun. Dazu gehört auch eine technische Prüfung nach § 16 TKV. Diese kann nicht vom Verbindungsnetzbetreiber selbst vorgenommen werden, sonder muss in den allermeisten Fällen bei der Telekom in Auftrag gegeben werden. Allerdings muss das Prüfprotokoll erst auf Verlangen vorgelegt werden. Es ist der Nachweis, dass die Gebührenerfassungsgeräte und die Verbindung bis zur Schnittstelle, an der Dein Netzzugang liegt, zum Zeitpunkt der Einwahl in technisch einwandfreiem Zustand waren.

Der Gesetzestext gibt dazu das hier her:
Zitat von § 16 TKV :
Ergibt die technische Prüfung Mängel, die die beanstandete Entgeltermittlung beeinflußt haben könnten, wird widerleglich vermutet, daß die Verbindungsentgelte des Anbieters unrichtig ermittelt sind.
Die Beweislast liegt auch dann bei Talkline, wenn keine Prüfungsdokumentation vorgelegt werden kann. Dumme Ausreden, warum Du erst jetzt danach fragst, zählen auch nicht, weil die technische Prüfung auf Deine Einwendung hin vorgenommen werden muss und nicht erst, wenn Du danach fragst...
__________________
"

Der Anspruch auf das Prüfprotokoll (technische Prüfung) ist in § 16 TKV eindeutig geregelt, siehe hier: http://bundesrecht.juris.de/tkv_1998/__16.html.
----------------------

hier auch mal Googeln :
Es gibt jede Menge Urteile !

lg

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