Hallo!
Folgendes Problem:
Ich bin der Vertragsinhaber über einen Dsl/Festnetz Vertrag mit der Telekom.
Ich habe zusammen mit einem Familienmitglied eine Wohnung bewohnt. Das Familienmitglied ist verstorben und ich kann mir diese Wohnung alleine nicht leisten.
Habe nun das Glück das ich bei jemandem einziehen kann. Dort besteht (natürlich) auch ein Dsl/Festnetz Anschluß (anderer Anbieter).
Die Telekom besteht, "zu recht", wie ich schon recherchiert habe, auf die normale Vertragslaufzeit.
Ich wäre ja in meiner alten Wohnung geblieben und hätte den Vertrag gerne erfüllt, aber ich kann sie mir nun mal nicht leisten.
Ich seh ja schon schwarz, zumal die Vertragsmitnahme an den neuen Wohnort möglich wäre. (Gleiche DSL-Geschwindigkeit verfügbar) Aber wenn irgendjemand nen Tipp hatt wäre ich sehr dankbar.
-- Editier von Deschain am 23.07.2016 21:37
Telekom nicht kündbar ! ?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Als erstes mal den Telekomvertrag kündigen, damit er sich nicht automatisch verlängert.
Ansonsten bliebe nur der Weg über die Kulanz. Ein Recht darauf besteht zwa rnicht, aber versuchnen kann man es ja...
Falsche Überschrift.
Natürlich ist der kündbar. Es geht nur um den Termin !!
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Zitat:Zitathier sind einige Sachen widersprüchlich zum einen wird geschrieben dass an der neuen Anschrift ein anderer Anbieter besteht zum anderen dass eine Vertragsmitnahme möglich wäre. :
Naja wiedersprüchlich, nicht wirklich.
1. Die Telekom beruft sich auf ihr Recht, das ich kein Sonderkündigungsrecht habe, auf Grund der Tatsache das die gleiche Leistung am neuen Wohnort verfügbar ist.Nach Meinung der Telekom kann ich den besteheden Anschluss ja mitnehmen.
2. Am neuen Wohnort besteht aber schon ein DSL/Festnetzanschluss eines anderen Anbieters, den ich auch nutzen kann.
Fazit: Was will ich mit 2 DSL/Festnetzanschlüssen in einem Haushalt ?
Juristisch besteht hier kein Ausweg. Verträge sind nunmal einzuhalten!
Wird der Umzug allerdings beauftragt und es sind dann zu wenige Leitungen im Haus zur Verfügung oder keine Ports frei, dann besteht die geringe Chance doch noch zu einer verkürzten Restlaufzeit des Vertrages zu kommen.
Ich würde es auf die Weise versuchen, dass ich bei der Telekom einen Umzug beauftrage, aber darauf bestehe, dass der Vertrag mit der alten Laufziet weitergeht. Wenn die dann ihre alte Masche mit "Umzug = Neuanschluss incl. 24 Monate Mindestlaufzeit" auffahren, dann dürfte das Recht zur ausserordentlichen Kündigung bestehen, oder ?
ZitatIch würde es auf die Weise versuchen, dass ich bei der Telekom einen Umzug beauftrage, aber darauf bestehe, dass der Vertrag mit der alten Laufziet weitergeht. Wenn die dann ihre alte Masche mit "Umzug = Neuanschluss incl. 24 Monate Mindestlaufzeit" auffahren, dann dürfte das Recht zur ausserordentlichen Kündigung bestehen, oder ? :
Wie soll das funktionieren? Die Leitung in der anderen Wohnung ist doch durch einen anderen Anbieter blockiert.
Ein Sonderkündigungsrecht sehe ich hier nicht. Einzig auf Kulanz ist zu hoffen.
Wichtig: Vertrag direkt kündigen, nicht das der sich noch verlängert.
Und dann: Einen Teilbetrag anbieten.. Beispiel: Vertrag würde regulär noch 10 Monate laufen = Einigung auf 5 Monatsbeiträge aus Kulanz.
Ich empfehle mich.
Dabei geht es nicht darum, ob es technisch funktioniert, sondern rein rechtlich. Bei meinem letzten Umzug (2012) hat die telekom auch das Spielchen gemacht "Neuer Wohnort -> neuer Vertrag -> 24 Monate Mindestlaufzeit...." habe dann außerordentlich gekündigt, ohne Probleme.
Zitat:2. Am neuen Wohnort besteht aber schon ein DSL/Festnetzanschluss eines anderen Anbieters, den ich auch nutzen kann.
Die Entscheidung diesen zu nutzen, ist aber eine eigene Entscheidung.
Diese muss aber nicht zwangsläufig so getroffen werden.
Damit besteht aber auch die Alternative den Telekomanschluss zu nutzen und genau dieses schließt das Sonderkündigungsrecht aus !!
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