Telekommunikationsgesetz: Frage zur Kündigungsfrist bestehender Vertrag

9. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
go594267-85
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Telekommunikationsgesetz: Frage zur Kündigungsfrist bestehender Vertrag

Guten Tag Zusammen,

nehmen wir an, eine Person hätte im März 2017 einen Mobilfunkvertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten abgeschlossen, der ein Datenvolumen und ein Smartphone als Paketpreis enthält.

Im Juni 2021 bemerkt diese Person, dass sie immer noch den Paketpreis bezahlt, obwohl das Handy zu diesem Zeitpunkt schon längst abbezahlt hätte sein sollen.

Die Kündigungsfrist war zu diesem Zeitpunkt noch 3 Monate und wurde knapp verpasst, was den Vertrag um weitere 24 Monate mit dem aktuellen Paketpreis verlängerte.

Interessanterweise bestand jedoch die Möglichkeit, den Tarif zu wechseln und das Datenvolumen aufzustocken, was den Vertrag günstiger gestalte. Doch dies hat wiederum zu einer Verlängerung um 24 Monate geführt.

Jetzt wird angezeigt, dass die Kündigungsfrist nur noch 1 Monat beträgt. Das nächstmögliche Vertragsende ist laut Anbieter der 31. Mai 2024.

Sollte hier nicht normalerweise das Telekommunikationsgesetz greifen und der Vertrag monatlich zu kündigen sein? Was könnte man in diesem Fall tun?

Mit freundlichen Grüßen

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124666 Beiträge, 40388x hilfreich)

Zitat (von go594267-85):
Sollte hier nicht normalerweise das Telekommunikationsgesetz greifen

Das tut es.



Zitat (von go594267-85):
und der Vertrag monatlich zu kündigen sein?

Das ergibt sich aus dem Telekommunikationsgesetz aber nicht.



Zitat (von go594267-85):
Was könnte man in diesem Fall tun?

Man könnte prüfen, ob die die jeweiligen Verlängerungen eventuell nichtig wären.



Zitat (von go594267-85):
Im Juni 2021 bemerkt diese Person, dass sie immer noch den Paketpreis bezahlt, obwohl das Handy zu diesem Zeitpunkt schon längst abbezahlt hätte sein sollen.

Es gibt durchaus Modelle, bei den man den Preis weiterzahlt und im Gegenzug wieder ein Anrecht auf ein vergünstigtes Endgerät erwirbt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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