Termin nicht abgesagt - Rechnung

20. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
japa123
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 10x hilfreich)
Termin nicht abgesagt - Rechnung

Hallo zusammen,

in Verbindung mit Arztpraxen lese ich das immer wieder. Bei mir geht es aber um einen Minigolf Abend. Wir haben zu unserer Weihnachtsfeier für 6 Personen in einem Park Schwarzlich Mini Golf gebucht. Dabei wird man mit merheren Gruppen auf ein Gelände gelassen wo man MiniGolfen kann. Nun konnten wir den Termin nicht wahrnehmen und haben Ihn auch nicht abgesagt (ich weiß, ist doof). Nun sollen wir trozdem den vollen Preis bezahlen. In der Rechnung die wir vorab bekommen haben steht folgendes

Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme an der Veranstaltung erst nach Zahlungseingang möglich ist.

Jetzt wäre meine Frage, ist der Vertrag überhaupt zu stande gekommen da wir vorab nicht bezahlt haben?

Viele Grüße

Japa

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17023 Beiträge, 5898x hilfreich)

Zitat (von japa123):
Jetzt wäre meine Frage, ist der Vertrag überhaupt zu stande gekommen da wir vorab nicht bezahlt haben?
Ja natürlich. Der Vertrag besteht, ihr habt die Kosten zu bezahlen.
Ausnahme: Eure gebuchten Plätze konnten erneut vermittelt werden und dem Minigolf Betrieb ist somit kein Schaden entstanden. Kannst du das nachweisen?

-- Editiert von -Laie- am 20.02.2020 11:37

Signatur:

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat (von japa123):
und haben Ihn auch nicht abgesagt

Auch eine Absage entbindet nicht von der Zahlungspflicht, sofern es keine spezielle vertraglichen Vereinbarung gibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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