Guten Tag,
Meine Geschwister und ich haben meiner Mutter letztes Jahr einen Gutschein von "****************" geschenkt. Wir wohnen in Deutschland verteilt, sodass es schwer für uns war einen gemeinsamen Termin zu finden. Nachdem wir einen festen Termin gefunden haben und mit **************** vereinbart haben, wurde uns dieser Termin später wegen Corona wieder abgesagt. Die neue Terminsuche verläuft schwierig bis zu unmöglich, da **************** das Ablaufdatum des Gutscheins (Oktober 2020) nicht verlängern möchte (Sie meinen, sie hätten uns genug Ersatztermine angeboten). Hat **************** das Recht, die Änderungen durch Corona einfach zu ignorieren? Haben wir das Recht, aus dem Vertrag zu kommen oder zumindest alles in ein "Coronagutschein" umzuwandeln?
Vielen Dank und Gruß
David
-- Editiert von Moderator am 13.08.2020 19:30
Termin wurde wegen Corona abgesagt; Gutschein nicht verlängert
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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Auf jeden Fall hat das Unternehmen das Recht, seinen Namen hier nicht zu lesen.
Also bitte stellen Sie Ihren Fall gemäß Forenregeln anonymisiert ein.
-- Editiert von Despi am 13.08.2020 15:34
ZitatAuf jeden Fall hat das Unternehmen das Recht, seinen Namen hier nicht zu lesen. :
Also bitte stellen Sie Ihren Fall gemäß Forenregeln anonymisiert ein.
-- Editiert von Despi am 13.08.2020 15:34
Danke für den Hinweis. Ich finde keine Möglichkeit meinen Beitrag zu editieren / löschen. Ich habe ihn deswegen gemeldet.
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ZitatDie neue Terminsuche verläuft schwierig bis zu unmöglich :
Wie viele Termine haben die denn angeboten?
ZitatHat **************** das Recht, die Änderungen durch Corona einfach zu ignorieren? :
Welche "Änderungen durch Corona" sollen das denn sein?
ZitatHaben wir das Recht, aus dem Vertrag zu kommen :
Das ist nach Ablaufdatum des Gutscheines automatisch der Fall ...
ZitatWir wohnen in Deutschland verteilt, sodass es schwer für uns war einen gemeinsamen Termin zu finden. :
Warum ein gemeinsamer Termin?
Es ging hier, den Firmenamen nach, um ein Fotoshooting.
ZitatEs ging hier, den Firmenamen nach, um ein Fotoshooting. :
Stimmt, um genau zu sein für ein Auge ...
So, und jetzt zur Frage.
Es kommt ein bisschen darauf an, um was für einen Gutschein es sich handelt bzw. was konkret vereinbart ist. Das ist mir nicht ganz klar
Im Allgemeinen kann man jedoch sagen(vorausgesetzt, ist ein Gutschein nach der Art „ich bezahle 20 Euro, bekomme dafür den Gutschein im Wert von 20.- und kann diesen beim Unternehmen zur Zahlung verwenden")
- Gültigkeitsdauern von einem Jahr ohne Verlängerungsnöglichkeiten werden regelmäßig von Gerichten kassiert.
- Ersatzlos verfallen darf der Gutschein im Zweifel nicht, zumindest nicht, wenn nicht in Vorleistung gegangen wurde.
- Das Unternehmen muss euch nicht „hinterherlaufen" - wenn es mehrere Versuche gab, einen Termin zu finden, ist es an euch, einen Termin vorzuschlagen.
Ich würde mich zunächst auf einen Termin einigen und mit diesem fixen Termin auf das Unternehmen zugehen, auch wenn dieser außerhalb der Gutscheinfrist liegt.
Vielleicht lässt sich ja doch noch eine Lösung finden, wenn ihr sagt „im November klappt es", statt „wir wissen es immer noch nicht, können wir den Gutschein verlängern?"
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