Hallo zusammen,
es geht darum, ob ein Vertrag für eine Kundenkarte in Textform oder Schriftform vorliegen muß. Mit der Kundenkarte können Einkäufe getätigt werden, die später vom Bankkonto des Kunden eingezogen werden. Mit dem Vertrag erkennt man die Bedingungen an, was die Nutzung der Kundenkarte angeht und erteilt das SEPA-Mandat.
Muß dafür eine Originalunterschrift des Kunden vorliegen? Oder reicht beispielsweise auch eine Rücksendung des unterzeichneten Vertrags als pdf per email?
Vielen Dank für Antworten im voraus.
Textform oder Schriftform nötig?
7. Dezember 2021
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Frage vom 7. Dezember 2021 | 15:45
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Textform oder Schriftform nötig?
#1
Antwort vom 7. Dezember 2021 | 16:00
Von
Status: Senior-Partner (6797 Beiträge, 2378x hilfreich)
Zitat:es geht darum, ob ein Vertrag für eine Kundenkarte in Textform oder Schriftform vorliegen muß.
Und das regeln die Bedingungen des Herausgebers der Kundenkarte.
#2
Antwort vom 7. Dezember 2021 | 16:24
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Wird sind der Herausgeber... Deswegen ist unsere Überlegung, ob es Probleme geben könnte, wenn z. B. eine Zahlung nicht erfolgt und man keine Originalunterschrift auf dem Vertrag vorliegen hat.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 7. Dezember 2021 | 20:27
Von
Status: Unbeschreiblich (129873 Beiträge, 41413x hilfreich)
Zitat :Muß dafür eine Originalunterschrift des Kunden vorliegen?
Nein, aber es erleichtert unter Umständen die Beweisführung und baut eine Hemmschwelle für Betrüger auf.
Wobei man ja in der Regel in beiden Fällen erst mal nur "eine Unterschrift" bekommt, das es die "Originalunterschrift des Kunden" ist, wäre gesondert zu verifizieren.
#4
Antwort vom 7. Dezember 2021 | 20:38
Von
Status: Lehrling (1447 Beiträge, 235x hilfreich)
Zitat :Mit der Kundenkarte können Einkäufe getätigt werden
Zitat :Mit dem Vertrag erkennt man die Bedingungen an, was die Nutzung der Kundenkarte angeht
Zitat :Wird sind der Herausgeber
Ist das ernst gemeint oder so ein Startup-Ideen-Brainstorming?
Falls ersteres, sollten sie sich unbedingt fachanwaltlich Beraten lassen.
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