Textform oder Schriftform nötig?

7. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
leeza79
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Textform oder Schriftform nötig?

Hallo zusammen,

es geht darum, ob ein Vertrag für eine Kundenkarte in Textform oder Schriftform vorliegen muß. Mit der Kundenkarte können Einkäufe getätigt werden, die später vom Bankkonto des Kunden eingezogen werden. Mit dem Vertrag erkennt man die Bedingungen an, was die Nutzung der Kundenkarte angeht und erteilt das SEPA-Mandat.
Muß dafür eine Originalunterschrift des Kunden vorliegen? Oder reicht beispielsweise auch eine Rücksendung des unterzeichneten Vertrags als pdf per email?

Vielen Dank für Antworten im voraus.




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6797 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat:
es geht darum, ob ein Vertrag für eine Kundenkarte in Textform oder Schriftform vorliegen muß.

Und das regeln die Bedingungen des Herausgebers der Kundenkarte.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
leeza79
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Wird sind der Herausgeber... Deswegen ist unsere Überlegung, ob es Probleme geben könnte, wenn z. B. eine Zahlung nicht erfolgt und man keine Originalunterschrift auf dem Vertrag vorliegen hat.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129873 Beiträge, 41413x hilfreich)

Zitat (von leeza79):
Muß dafür eine Originalunterschrift des Kunden vorliegen?

Nein, aber es erleichtert unter Umständen die Beweisführung und baut eine Hemmschwelle für Betrüger auf.

Wobei man ja in der Regel in beiden Fällen erst mal nur "eine Unterschrift" bekommt, das es die "Originalunterschrift des Kunden" ist, wäre gesondert zu verifizieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1447 Beiträge, 235x hilfreich)

Zitat (von leeza79):
Mit der Kundenkarte können Einkäufe getätigt werden

Zitat (von leeza79):
Mit dem Vertrag erkennt man die Bedingungen an, was die Nutzung der Kundenkarte angeht

Zitat (von leeza79):
Wird sind der Herausgeber


Ist das ernst gemeint oder so ein Startup-Ideen-Brainstorming?

Falls ersteres, sollten sie sich unbedingt fachanwaltlich Beraten lassen.

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