Hallo Zusammen,
Ich habe für menie Tochter bei The PhoneHouse einen Handy-Vertrag laufen. Nun wurde das Handy meiner Tochter gestohlen. Der Vertrag hat noch ein Jahr Laufzeit. Ich wollte den Vertrag kündigen. Aber PhoneHouse meinte, dass der Vertrag ganz normal bis zum Ende laufen müsse und kann nicht gekündigt werden.
Ist die Behauptung so richtig ?
The PhoneHouse: Handy Diebstahl: Kündigungsrecht ?
12. April 2014
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Frage vom 12. April 2014 | 09:34
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
The PhoneHouse: Handy Diebstahl: Kündigungsrecht ?
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#1
Antwort vom 12. April 2014 | 09:58
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4887x hilfreich)
Ja
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
#2
Antwort vom 12. April 2014 | 10:03
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4887x hilfreich)
quote:
von denis61 am 12.04.2014 09:34
Ist die Behauptung so richtig ?
Ja. Das eine "verlorenes Handy" hat mit dem anderen "Handyvertrag" nichts zu tun.
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
-- Editiert radfahrer999 am 12.04.2014 10:04
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#3
Antwort vom 12. April 2014 | 10:50
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3450x hilfreich)
Lustige Idee. So könnte man sich allen möglichen Verträgen entziehen. Verträge sind aber so lange einzuhalten, wie sich der Vertragspartner auch an seine Vertragszusagen hält.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
#4
Antwort vom 14. April 2014 | 12:48
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1815x hilfreich)
Die "Vertragsstörung" lag ja im Machtbereich des Kunden und nicht des Anbieters. Im übrigen kann man den Vertrag ja problemlos weiternutzen, wenn man sich ein neues/gebrauchtes Handy kauft. Ergo keine Rechtsgrundlage für eine Vertragsauflösung.
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