Titel aus Schuldanerkenntnis?

19. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
Mesecop
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Titel aus Schuldanerkenntnis?

Mal angenommen die folgende Situation liegt vor.

Person A leiht Person B Geld. Das Geld wird bar überreicht und Person B unterschreibt privat (= nicht beim Notar) ein Schriftstück, dass er das Geld von Person A geliehen bekommt und bis zu einem gewissen Datum zurückzahlen muss.

Das Datum ist inzwischen abgelaufen und Person B weigert sich das Geld zurückzuzahlen und bestreitet, dass ihm jemals Geld geliehen wurde.

Hat Person A nun eine gute Chance mit dem Schriftstück vor Gericht einen Titel gegen Person B zu erwirken und das Geld damit von Person B pfänden zu lassen?

Oder stehen die Chancen eher schlecht, weil das Schriftstück nicht von Anfang an beim Notar unterschrieben wurde und wegen der Barzahlung schwer nachzuweisen ist?

Welche Möglichkeiten hätte Person B sich dagegen zu wehren? Könnte die Person B behaupten, die Unterschrift wäre gefälscht, und inwieweit würde sie damit durchkommen?

Danke!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Hat B den Erhalt des Bargeldes quittiert?

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#2
 Von 
Mesecop
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das wurde direkt in das Schriftstück mit aufgenommen, dass das Geld schon überreicht wurde, und wurde von B auch so unterschrieben.

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#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)



Dann würde ich an Ihrer Stelle einen Mahnbescheid beantragen.

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#4
 Von 
Mesecop
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den Tipp. Aber was ist wenn Person B darauf nicht reagiert, wovon auszugehen ist?

Deswegen nochmal meine obigen Fragen:

Hat Person A nun eine gute Chance mit dem Schriftstück vor Gericht einen Titel gegen Person B zu erwirken und das Geld damit von Person B pfänden zu lassen?

Oder stehen die Chancen eher schlecht, weil das Schriftstück nicht von Anfang an beim Notar unterschrieben wurde und wegen der Barzahlung schwer nachzuweisen ist?

Welche Möglichkeiten hätte Person B sich dagegen zu wehren? Könnte die Person B behaupten, die Unterschrift wäre gefälscht, und inwieweit würde sie damit durchkommen?

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#5
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Hat Person A nun eine gute Chance mit dem Schriftstück vor Gericht einen Titel gegen Person B zu erwirken und das Geld damit von Person B pfänden zu lassen?


Grundsätzlich ja. Was für Fallstricke im Einzelfall bestehen mögen (B sagt "Unterschrift gefälscht" und weil er sich geschickt genug verstellt hat, kann ein Graphologe nicht nachweisen, daß B unterschrieben hat), wissen wir natürlich nicht.

quote:
Oder stehen die Chancen eher schlecht, weil das Schriftstück nicht von Anfang an beim Notar unterschrieben wurde und wegen der Barzahlung schwer nachzuweisen ist?


Sicherlich gibt es optimalere Beweissituationen, aber deswegen würde ich die Aussichten noch nicht als "schlecht" bewerten.



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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Danke für den Tipp. Aber was ist wenn Person B darauf nicht reagiert, wovon auszugehen ist?

Wenn er Fristen versäumt, beantragt A einen Titel und nach einer weiteren 2wöchigen Frist schickt A dem B einen Gerichtsvollzieher vorbei. So ist das normale Prozedere.

Im Rahmen des Mahnverfahrens ist es vollkommen schnurz, ob A irgendeinen Beweis hat oder nicht. Das interessiert das Gericht nicht, dafür wird es nicht bezahlt. Das Mahnverfahren ist billig, weil es auf die Vernunft der Menschen setzt. Deswegen erhält B auch eine Belehrung "Sind sie sich sicher, dass Sie widersprechen möchten? Überlegen Sie, ob Sie im Recht oder im Unrecht sind."

Erst, wenn B widerspricht und es zu einem normalen Prozess kommt, erst da ist der Beweis wichtig und erst da wird dann ganz normal sachlich geprüft.

quote:
Welche Möglichkeiten hätte Person B sich dagegen zu wehren? Könnte die Person B behaupten, die Unterschrift wäre gefälscht, und inwieweit würde sie damit durchkommen?

Gegen den Mahnbescheid kann sich B mit einem Kreuzchen wehren. Gut, B muss den Mahnbescheid noch zurücksenden. Gründe braucht B nicht. Die interessieren das Mahngericht auch nicht.

Inhaltlich hat TheCat was geschrieben. Als weitere Ausrede von B könnte er behaupten, es sei eine Schenkung gewesen. Das müsste er aber nachweisen und tendenziell nehmen Gerichte, wenn sonst keinerlei Indiz vorliegt, das eher nicht als Schenkung an.

Man sollte ggf. vorbauen, was man selbst zur Untermauerung vorbringen kann. Das Geld, woher stammt es, hat man es am selben Tag am Automaten abgeholt, ist womöglich B zusammen mit A auf den Überwachungsbändern der Kameras, weil er das Geld direkt bekam? Weiß A, wofür B das Geld haben wollte, hat er noch am selben Tag das Geld beispielsweise für einen KFZ-Kauf verwendet und B hätte keine Möglichkeit, zu erläutern, wo er sonst das Geld hergehabt hätte, wenn nicht von A geliehen.


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