Trainerlizenz

10. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
madridista123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Trainerlizenz

Hallo Kollegen,

Ich habe mich für die C-Lizenz als Trainer angemeldet und habe heute ein Tag vor dem Start des Lehrgangs meine Teilnahme am Kurs abgesagt. Auf der offiziellen BFV Seite steht folgendes:
Sollten Sie am Lehrgang nicht teilnehmen können, ist eine schriftliche Absage per Mail zwingend notwendig. Die Höhe der Stornierungskosten nach § 11 I. Nr. 26 richtet sich nach dem Eingang der schriftlichen Absage. Die Rücktrittspauschalen betragen pro Person:
ab 8 Wochen vor Lehrgangsbeginn 44,49 €
ab 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn 50% der Gesamtgebühr
ab 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn 100% der Gesamtgebühr
bei unentschuldigtem Fehlen 100% der Gesamtgebühr

meine erste Frage hier ist: ich habe mich noch garnicht vertraglich angemeldet bzw. etwas unterschrieben. Natürlich habe ich mich beim Portal für den Lehrgang angemeldet aber nichts unterschrieben. Können die das Geld dann trotzdem einfordern weil es auf der Webseite so steht.

Ich habe auf der Webseite noch etwas entdeckt:
Die Rechnung erhalten Sie ca. 8 Wochen vor Lehrgangsbeginn per Mail zugesendet und muss binnen 14 Tagen beglichen werden.

Ich habe keine Rechnung per E-Mail erhalten. Wir wurden per Whatsapp dazu aufgefordert das Geld Morgen zum Lehrgang in bar mitzunehmen. Diese Aufforderung kam erst zwei Tage vor dem Lehrgang. Also könnte ich mich doch darauf beziehen und es anfechten oder?

macht es Sinn einen Anwalt einzuschalten oder erscheint die Lage aussichtslos.




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von madridista123):
Natürlich habe ich mich beim Portal für den Lehrgang angemeldet aber nichts unterschrieben.
Ein Vertrag bedarf meist keiner Unterschrift. So auch hier. Mit der Anmledung ist ein Vertrag zustande gekommen.

Zitat (von madridista123):
Können die das Geld dann trotzdem einfordern weil es auf der Webseite so steht.
Natürlich

Zitat (von madridista123):
Ich habe keine Rechnung per E-Mail erhalten.
Irrelevant.

Zitat (von madridista123):
Also könnte ich mich doch darauf beziehen und es anfechten oder?
EIne Anfechtung wäre wirkungslos. Du kannst allenfalls darauf bestehen das Geld zu überweisen und nicht bar zu bezahlen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129544 Beiträge, 41326x hilfreich)

Zitat (von madridista123):
ist eine schriftliche Absage per Mail zwingend notwendig

Da soll der BFV doch mal darlegen, wie das funktionieren soll ...


Mal abgesehen von der schwachsinnigen Forderung, die Absage "schriftlich per Mail" machen zu müssen, dürfte der Zwang zur Mail als alleiniges Kommunikationsmittel wegen unangemessener Benachteiligung nichtig sein.
Und damit dann auch die unmittelbar danach folgenden Rücktrittspauschalen.



Zitat (von madridista123):
ich habe mich noch garnicht vertraglich angemeldet

Zitat (von madridista123):
Natürlich habe ich mich beim Portal für den Lehrgang angemeldet

Finde den Widerspruch ...

Wie kommt man denn auf die Theorie, das noch kein Vertrag zustande gekommen sei?



Zitat (von madridista123):
Diese Aufforderung kam erst zwei Tage vor dem Lehrgang. Also könnte ich mich doch darauf beziehen und es anfechten oder?

Richtig, würde aber nur dazu führen, das man einen Anspruch auf Überweisung hat.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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