Trotz Kündigung, O2 zieht weiter Geld ein - ich bleibe drauf sitzen?

8. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Krutzlfux
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Trotz Kündigung, O2 zieht weiter Geld ein - ich bleibe drauf sitzen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich suche auf diesem Wege Tipps und Ratschläge zu folgendem Sachverhalt: s

Vor etlichen Jahren hatte ich mal über Alice einen DSL Anschluss. Alice wurde von O2 übernommen und ich entschloss mich im Zuge eines Wohnortswechsels dazu einen Umzugsauftrag bei O2 zu stellen und den Vertrag zu kündigen. Gesagt, getan.Bitterer Nachgeschmack: ich habe am letzt möglichen Tag gekündigt, "das FAX sei nicht rechtzeitig eingegangen" - daher ein ganzes Jahr DSL Anschluss bezahlen ohne ihn zu netzen. Naja. Die Kündigungs-, wie auch die Umzugsbestätigung, erhielt ich dann.

Wie mir erst vor kurzem aufgefallen ist (da auch Handyvertrag bei O2) werden jedoch seit der Kündigung zum 09.11.2017 (ab da Kündigung "aktiv") bis zum heutigen Tage 24,90 Euro von meinem Konto abgebucht. Also seit guten 2 Jahren.

Als ich den Fehler bemerkte, war es auch nicht ohne weiteres möglich, Informationen zu bekommen, wie ich mich bemerkbar machen kann. Meine Kundennummer wurde nicht akzeptiert, angefragte Daten – die ich anhand alter Unterlagen vorliegen habe, funktionierten nicht. Schriftliche Post, anhand derer mir der Fehler eher hätte auffallen können, gab es nicht.

Nach meinen Irrwegen durch mehrere O2 Hotlines habe ich schließlich eine Adresse bekommen, bei der ich schriftlich Beschwerde, mit allen Nachweisen, einreichte. Das Antwortschreiben beinhaltete folgende Aussagen seiten O2`s:

- um Entschuldigung bitten
- unverzügliche Kündigung zum 14.02.
- "Sie reklamieren die Rechnungsstellung, die mehr als 8 Wochen vergangen ist. Daher können wir auf Ihr Anliegen nicht mehr eingehen. Auf diesen Zeitrahmen wird in unseren AGB ausdrücklich hingewiesen. FÜr O2 bedeutet das: Wenn unserer Kundenbetreuung innerhalb von 8 Wochen keine Rechnungseinwände schriftlich vorliegen, dürfen wir rechtlich von einer Genehmigung der Rechnung durch den Kunden ausgehen"
- Guthabenbuchung in Höhe von 49,80 + Befreiung von der Grundgebühr für einen Monat

.... statt über 600€ bekomme ich jetzt also 50€. Muss ich das so hinnehmen? Was kann ich machen? Erlöschen die AGB nicht mit Vertragsende?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Ich würde alle möglichen Lastschriften über die Bank zurückgehen lassen. Das geht meines Wissens für 13 Monate rückwirkend.

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#2
 Von 
Krutzlfux
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Mach ich mich damit dann in irgendeiner Weise strafbar ?!

-- Editiert von Krutzlfux am 09.02.2020 12:09

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#3
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Strafbar sowieso nicht.

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Die Schilderung ist etwas wirr, da Alice & Handy mit einem nicht relevanten Umzug vermixt werden und die Hintergründe/Begründungen nicht dargelegt wurden.
Liegt eine schriftliche Kündigungsbestätigung für den Handy-Vertrag vor?
Funktioniert die SIM-Karte noch?
Welche Begründung für das Desaster gibt es von O2? (Ich wette, man habe den Vertrag telefonisch verlängert).
Was steht im Kundenprotal zum Vertrag? Wurden alle Vertragsmails geprüft?

Ein Beitrag bei "Frag-einen-Anwalt" spricht für volle Erstattung auf dem Rechtsweg. Meine unmaßgebliche Meinung dazu - es wird schwierig, denn wie will man dem Richter erklären warum man den Zustand und die Zahlungen >2 Jahre aktzeptiert hat.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#5
 Von 
Krutzlfux
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Komme gerade von der Sparkasse ... nur 8 Wochen rückwirkend zurückbuchbar.

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#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Korrekt, aber nur dann, wenn man keine schriftliche Kündigungsbestätigung vorlegen kann oder nachweist, das das SEPA-Mandat erloschen ist. Die Rückbuchung garantiert zudem erheblichen Ärger, denn spätestens dann wird die Erklärung von o2 kommen "Vertrag wurde verlängert" o.ä. und das wird bei der Zeitdauer der nicht reklamierten Abbuchungen schwierig dem zu widersprechen.
Tipp: Laufzeiten und Kündigungsfristen klären und wenigstens ordentlich kündigen und die Rückforderung der Beträge separat prüfen. Da müssen aber hieb- und stichfeste Belege her!

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#7
 Von 
Krutzlfux
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@Mr.Cool

Ich versuche mal ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen, das gelingt mir hoffentlich besser als beim ersten Mal.

Grundsätzlich geht es um einen DSL Vertrag. Dieser wurde ursprünglich bei Alice abgeschlossen. Alice wurde von O2 aufgekauft, damit war ich dann O2 Kunde zu gleichen Vertragsbedingungen. Ende 2016 bin ich umgezogen - in einen Haushalt in dem schon ein DSL Anschluss existierte. Brauchte den Alice / O2 Anschluss also nicht mehr und habe daher folgendes gemacht: Umzugsauftrag für den DSL Anschluss gestellt (falls der andere ne Störung hat oder so) und den Vertrag gekündigt. Angeblich zu spät, daher wurde die Kündigung erst zum 09.11.2017 wirksam.

Der Handyvertrag, den ich ebenfalls bei O2 habe, spielt insofern eine Rolle, als dass er der Grund ist, wieso mir das nicht aufgefallen ist. "O2 bucht Geld ab? Wird der Handyvertrag sein."

Eine schriftliche Kündigungsbestätigung für den DSL Vertrag liegt vor.

Eine Begründung seitens O2 liegt nicht vor.

In das Kundenportal bin ich nicht reingekommen. Innerhalb der Zeit gab es wohl eine Umstellung bei O2, die zu neuen Kundennummern und dergleichen geführt hat. Um sich im Portal anzumelden braucht man die neuen. Habe die nie erhalten und bin daher nicht reingekommen.

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#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Au weia. Hätt ich nur nicht gefragt ... ;) (Scherz)
1. Bei Umzügen in einen Haushalt mir vorhandenem DSL aus demselben Konzern hebt o2 den Vertrag seit ewigen Zeiten ohne weiteres sofort auf. Man muss nur die jeweilige Vertragsnr. angeben.
2. Die Anleitung zur Neu-Registrierung im neuen CRM steht bei O2 auf der Webseite und wurde sogar per Brief versendet. Sollte also kein Problem sein sich Zugang zu verschaffen. Dann kann man die Vertragshistorie beleuchten. Vermutlich jetzt ein Classic-Tarif!?
3. Immer noch unklar - sind denn jetzt BEIDE DSL-Anschlüsse von o2 aktiv und wird somit die Leistung erbracht oder wurde die 2. Leitung 2017 abgeschaltet, aber weiter berechnet? Das macht bei der rechtlichen Bewertung erhebliche Unterschiede!
4. Du bist jetzt in einer automatischen Verlängerungsphase. Das Problem liegt in einem konkludenten Vertragschluß mit nunmehr fast 3 Jahren Laufzeit. Da empfiehlt sich zuerst mal eine vorsichtige Aufklärung über a)Vertrags-Portal, b)Kontrolle aller O2-Emails (Spam-Ordner?) und c)ggf. freundliche Anfrage im O2-Forum.
Ich rate von übereilten Reaktionen ab, wenn die Rechtslage noch völlig ungeklärt ist!

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#9
 Von 
Krutzlfux
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Für etwaige Leute, die über die Suchfunktion diverser Suchmaschinenanbieter auf diesen Thread stoßen... wie folgt ist es ausgegangen:

Ich habe auf das Schreiben von O2 mit Widerspruch reagiert und folgenden Inhalt angeführt:

"Sie schreiben, dass ich die Rechnungsstellung reklamieren würde, welche mehr als 8 Wochen vergangen sei. Daher könnten Sie auf mein Anliegen nicht mehr eingehen.

In meinem Sachverständnis bedeutet reklamieren, dass man von einer Dienstleistung, Ware, oder in diesem Fall Rechnung, aufgrund von Mängeln zurücktritt. Es handelt sich hier aber ausdrücklich nicht um Reklamation! Sondern um Rückforderung von Beiträgen für eine Dienstleistung die nicht stattgefunden hat und für die seit dem 09.11.2017 keine vertragsrechtliche Grundlage (siehe angefügte Kündigungsbestätigung) bestand!

Hiermit bitte ich Sie erneut diesen Sachverhalt zu prüfen und mir zu viel gezahltes Geld zurück zu überweisen. Sollte dem nicht der Fall sein wende ich mich im nächsten Schritt dann an die Verbraucherzentrale. "

Ob das nun alles korrekt war sei mal dahingestellt, auf jeden Fall habe ich jeden zu viel gezahlten Cent direkt wiederbekommen. Ohne Antwortschreiben von O2, das hat mir erst der Kontoauszug verraten.

Daher kann ich alle Leute nur ermutigen: lasst sowas nicht mit euch machen. Setzt euch zur Wehr. Wer sich nicht zur Wehr setzt wird abgezockt...


-- Editiert von Krutzlfux am 10.03.2020 19:12

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Krutzlfux):
welche mehr als 8 Wochen vergangen sei.

Die Frage ist ja, ob diese 8-Wochen-Klauseln überhaupt gerichtsfest sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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