Hallo,
ich schildere kurz meine Situation. Ich habe meine Kündigungsfrist, um den Vertrag nach 24 Monaten zu beenden, verpasst. Danach habe ich eine Kündigung zum nächstmöglichen Termin eingereicht. Ich habe dann eine Kündigungsbestätigung erhalten, die mir die Kündigung zum 31.01.2020 bestätigt hat. Ich habe danach meinen Vertrag ändern lassen (ist auch als Vertragsänderung im Mitgliedsvertrag gekennzeichnet) damit ich weniger bezahlen muss (Basic-Vertrag ohne Extras). Nach dem 31.01. wurden mir in den folge Monaten dennoch Beiträge abgezogen. Nach mehrmaliger Nachfrage wurde mir gesagt, dass ich nach der Vertragsänderung nochmal eine Kündigung hätte einreichen müssen und die erste Kündigung nach der Vertragsänderung aus dem System genommen wurde, sodass ich praktisch die ganze Zeit noch Mitglied war. Ich finde das ziemlich ungerecht, vor allem da ich bei der Vertragsänderung nicht darauf hingewiesen wurde. Kann ich dagegen vorgehen oder ist das so rechtens?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort
Zusatzinfo:
Die Kündigung ist laut der Kündigungsbestätigung am 30.11.2018 eingegangen und die Vertragsänderung habe ich am 28.11. 2018 unterschrieben.
Die Vertragsänderung galt ab dem 01.01.2019
-- Editiert von Balu1 am 06.05.2020 20:34
-- Editiert von Balu1 am 06.05.2020 20:35
Trotz Kündigungsbestätigung Vertragsverlängerung
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

ZitatKann ich dagegen vorgehen oder ist das so rechtens? :
Kann sein.
Da müsste man sich mal die vertraglichen Vereinbarungen durchlesen, was genau zu dem Thema dort drin steht.
Wenn wir den Wortlaut kennen, kann man darüber diskutieren.
Ein übliches und erlaubtes Konstrukt ist, das der alte Vertrag zum Zeitpunkt X aufgehoben wird und der neue Vertrag ab dem Zeitpunkt X gilt. Dann müsste man noch mal kündigen.
Danke erstmal für die schnelle Antwort.
In den Allgemeinen Vertragsbedingungen konnte ich nichts über den Fall einer Vertragsänderung finden.
Das Szenario ist mir auch bekannt. Allerdings handelt es sich in meinem Fall ja um eine Vertragsänderung und nicht um einen Neuvertrag. Die Vertragsänderung war ja auch schon gültig während der „alte Vertrag" noch lief.
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Weil es keine "Vertragsänderung" gibt.Zitatnichts über den Fall einer Vertragsänderung finden. :
In der Regel ist das so..ZitatEin übliches und erlaubtes Konstrukt ist, das der alte Vertrag zum Zeitpunkt X aufgehoben wird und der neue Vertrag ab dem Zeitpunkt X gilt. Dann müsste man noch mal kündigen. :
Das was du als "Vertragsänderung" bezeichnest ist die Beendigung deines alten Vertrags und das Abschließen eines neuen Vertrags - und den hast du nicht gekündigt...
Wenn das wirklich so ist, dann findest du das so in den von dir unterzeichneten Vertragsunterlagen..ZitatAllerdings handelt es sich in meinem Fall ja um eine Vertragsänderung und nicht um einen Neuvertrag. :
-- Editiert von radfahrer999 am 07.05.2020 14:25
Auf dem Mitgliedsvertrag ist das Kästchen neben der Vertragsänderung angekreuzt, nicht das Kästchen neben Neuvertrag. Wie kann es dann sein das es keine Vertragsänderung gibt wenn es auf dem Mitgliedsvertrag so gekennzeichnet ist.
Ich lasse mich gerne überraschen.ZitatWie kann es dann sein das es keine Vertragsänderung gibt wenn es auf dem Mitgliedsvertrag so gekennzeichnet ist. :
Was sagt das Dokument noch aus? Würdest du bitte alle relevanten Texte hier vollständig zitieren? bzw. das Vertragsdokument bei einem Bilderhost hochladen, per. Daten unkenntlich machen (ALLE! nicht nur deine) und hier mal verlinken?
ZitatWie kann es dann sein das es keine Vertragsänderung gibt :
Die gibt es ja: der alte Vertrag wurde zum Zeitpunkt X aufgehoben und der neue Vertrag gilt ab dem Zeitpunkt X...
Ich würde mich auf den Zeitablauf konzentrieren. Denn der war ja so, dass es längst den neuen Vertrag gab und danach die Kündigung einging. Wenn die konstruieren wollen, dass nach erfolgter Vertragsänderung nochmal hätte gekündigt werden müssen, kann man doch sagen "Hey, aber das war doch ausweislich des Zeitablaufs danach..."
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