Trotz Preisgarantie, erhöhung STROM

19. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
Django027
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 11x hilfreich)
Trotz Preisgarantie, erhöhung STROM

Hallo erstmal,

dank der neuen Stromkostenwelle würde ich gern auch einiges erfahren. Seit Mai/12 Kunde
Hier unten bei hab ich die AGB

10. Preisanpassung, Preisgarantie
10.1. Wenn Sie keine oder eine eingeschränkte Preisgarantie gebucht haben, kann Löwenzahn künftige Änderungen der Umsatzsteuer und der Stromsteuer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Form einer Preisanpassung an Sie weitergeben. Eine Ankündigungsfrist für die Preisanpassung oder eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit für Sie besteht in diesem Fall nicht. Bei einer Senkung oder einem Wegfall der vorgenannten Steuern ist Löwenzahn ebenfalls zur entsprechenden Anpassung der Preise verpflichtet. Löwenzahn wird Sie über die angepassten Preise in geeigneter Weise informieren, z. B. mit der Jahresrechnung. S. 1 bis 3 gelten entsprechend für die Umlage nach § 19 StromNEV, Konzessionsabgaben, gesetzlich veranlasste Belastungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und dem Erneuerbare- Energien-Gesetz sowie sonstige Steuern, Abgaben oder gesetzlich veranlasste Mehrbelastungen, mit der die Belieferung oder die Verteilung von elektrischer Energie nach Vertragsschluss zusätzlich belegt wird, mit der Maßgabe, dass Ihnen solche Änderungen mit einer Frist von 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt werden und Löwenzahn Ihnen ein Sonderkündigungsrecht gewährt, welches Sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung über die Preisanpassung schriftlich ausüben können.
10.2. Bei Gewerbekundenverträgen ist Löwenzahn darüber hinaus berechtigt, Preisanpassungen nach billigem Ermessen vorzunehmen, wenn sich während der Vertragslaufzeit die Kosten für die Strombeschaffung oder eine oder mehrere der maßgeblichen Kalkulationsgrundlagen ändern. Löwenzahn wird Sie über die Preisänderung schriftlich mindestens 6 Wochen vor deren Wirksamwerden informieren. Die Preisänderung gilt als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung den Vertrag schriftlich kündigen; auf diese Folge wird Löwenzahn Sie besonders hinweisen.
10.3. Wenn Sie eine erweiterte Preisgarantie gebucht haben, umfasst diese alle Preisbestandteile mit Ausnahme der Umsatzsteuer. Bei einer Änderung der Umsatzsteuer gilt Ziffer 10.1. entsprechend. Hinsichtlich der Laufzeit einer von Ihnen erworbenen Preisgarantie gilt, dass der Zeitraum bis zum Lieferbeginn nicht auf diese angerechnet wird.
_________________________________________________________

Was mich hier eher interessiert ist , ich habe zusätzlich eine Preisgarantie von 12 Monaten, wobei dies als eingeschränkt geführt wird. Laut AGB ist dies natürlich sehr interessant aufgeführt (ob dies überhaupt seine Richtigkeit hat?). Schließlich ist doch eine Garantie halt eine oder?

Wollte gern den günstigen Strom unter dieser Preisgarantie bis zum Mai (volles Jahr) nutzen und mir den Boni sichern!
Schließlich möchte ich nicht von meinem Sonderkündigungsrecht einen gebrauch machen (ist trotzdem günstig) aber die Frage ist, ob der Stomanbieter trotz Preisgarantie den Preis erhöhen darf?

Auf jegliche Antworten würde ich mich auch freuen.

Mfg

-----------------
""

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KleinerSpinner
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 82x hilfreich)

Die Bedingungen einer Garantie kann der Garantiegeber nach eigenem Ermessen festlegen. Erhöhungen von Steuern werden bei solchen Garantien eigentlich so gut wie immer ausgeschlossen. Eine solche Garantie "schützt" i.d.R. nur gegen steigende Beschaffungskosten des Stromanbieters.

Ansonsten empfehle ich Dir dringend, NICHT Kunde bei Löwenzahn/Flexstrom zu werden!

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Django027
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 11x hilfreich)

Die steigende Steuern bewegen sich doch generell bei ca. %1 bis %5.
Aber bei %70 kann man ja nur von steigenden Beschaffungskosten sprechen und ich denke auch daß das mit der Preisgarantie eigentlich geschützt sein sollte!

LZ/Flexstorm...allein wenn man in en letzten Tagen diese Namen her googelt, sehe ich ja was sie meinen!

Aber da ich nur ein Verbrauch von 1200 KW/St habe, werde ich mehr Kosten von ca 60€ haben und ein Boni von 95€ am ende zu Abrechnung (danach Kündigung).
Aber wenn dies durch die Preisgarantie geschützt sein sollte, spar ich natürlich auch das!
Der gang zum Rechtsanwalt ist doch zwingend um diese zu überprüfen lassen oder?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ropoman
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich habe heute die gleiche Erhöhung bekommen.
Von 411 bzw 489 Euro auf 745 Euro
Und ich hatte im März 489 Euro bezahlt, also mit erweiterter Preisgarantie
Trotzdem Erhöhung für 1.11.12 bekommen.
Also angerufen und die sagten, das sei ein Versehen und ich würde ein neues Schreiben bekommen....

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.797 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen