Überhöhter Rechnungsabzug nach Rechnungsstellung

31. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Phin
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 38x hilfreich)
Überhöhter Rechnungsabzug nach Rechnungsstellung

Hi,

mein Mobilfunkanbieter hat mir jeden Monat einen Rabatt von ca. 20€ auf meiner Handyrechnung gutgeschrieben. In der aktuellen Rechnung wurde mir der gleiche Posten mit 50€ und gleichem Postennamen ausgewiesen, diesmal aber als Kostenpunkt und nicht als Gutschrift. Der Mobilfunkanbieter hat dies fernmündlich als Korrektur der zwei vorherigen Rechnungen begründet.

Frage: ist dies rechtens nachträglich Gutschriften oder allgemein Nachforderungen die sich aus Fehlern in vorherigen Rechnungen ergeben haben, in Rechnung zu stellen?

Der Mobilfunkanbieter reagierte innerhalb der letzten 10 Tagen nicht auf zwei Emails mit Fristsetzung. Ist es daher ratsam die Lastschrift der überhöhten Rechnung zurück buchen zu lassen? Oder gilt so oder so §195 BGB und ich bin gekniffen?

Danke!



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

War der Rabatt denn berechtigt oder ein Versehen? Es gibt bei anderen Situationen durchaus eine Nachberechnungsmöglichkeit. So sind vergessene Rechnungsbestandteile auch noch nach 2 Jahren nachbelastbar. Wird dir z.B. wegen Altersüberschreitung ein Young-Rabatt wieder entzogen, dann ist das durchaus berechtigt.

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:
Der Mobilfunkanbieter reagierte innerhalb der letzten 10 Tagen nicht auf zwei Emails mit Fristsetzung.

Eventuell mal etwas senden wo man sicher sein kann das die Zustellung auch erfolgt ist? Mit gerichtstauglichem Nachweis?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Phin
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 38x hilfreich)

Am 02.08. haben die es nun geschafft meine Mail zu beantworten. Offenbar wurde ein Rabatt zwei Monate zu lang berechnet. Nur: warum bekommt man darüber keine korrigierte Rechnung? Bei jedem anderen Unternehmen ist das doch schon aus reinem Selbstschutz so vorgesehen.

Ist das Erheben des gleichen Postens in einer der Folgerechnungen eigentlich eine rechtskonforme Anfechtung des Fehlers in der anderen Rechnung?

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