Ein Sohn bekommt von seinem Vater notariell Haus und Grundstück überlassen. Im Vertrag steht, dass sich Sohn um Vater kümmern soll - bei Bedarf. Vater und Sohn haben sich später total zerstritten. Vater meldet keinen "Hilfebedarf" an, weder tel. noch sonst irgendwie. Seitdem herrscht 5 J.Funkstille. Vater läßt Haus und Grundstück mehr oder weniger verkommen. sohn fährt nicht mehr hin, weil Vater offenbar keine Hilfe will. Sohn ist zwar nun Eigentümer im Grundbuch, bezahlt Versicherung und Steuern, hat aber nix vom "Überlassenen". Kann der Vater den Überlassungsvertrag kündigen, nur weil er z.B. der persönlichen Auffassung ist, dass der Sohn ihm nicht genügend helfe ?
Nochmal: Der Vater ist auf dem Posten, versorgt sich eigenständig, ordert keine Hilfe, meldet sich nicht mal telefonisch... Nur über Dritte erfährt der Sohn, dass sein Vater "noch lebt" und "über seine gesamte kriminelle Verwandtschaft jammert..."
Es sei hinzugefügt, dass dieser Vater relativ menschenscheu ist, die Natur vorzieht und ansonsten mit keinem was zu tun haben will - es sei denn, er hat einen Vorteil davon.
Überlassungsvertrag gegen Hilfestellung
8. August 2006
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Frage vom 8. August 2006 | 23:47
Von
Status: Lehrling (1062 Beiträge, 317x hilfreich)
Überlassungsvertrag gegen Hilfestellung
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#1
Antwort vom 9. August 2006 | 06:33
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Hier ist wohl eine Schenkung erfolgt. Der Schenkende kann den Vertrag nur bei "groben Undank" rückgängig machen, das ist hier nicht gegeben, denn dieser Definition sind sehr enge Grenzen gesetzt, Streitigkeiten reichen nicht aus.
Bei Bedüftigkeit des Schenkenden innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung ist der Schenkende aber verpflichtet, das Geschenk zurück zu verlangen, bevor Sozialhilfe gefordert wird.
Gruß
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