Übertragung Erbbaurecht Grundstückskauf

3. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
Matzy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Übertragung Erbbaurecht Grundstückskauf

Meine Situation, chronologisch in Stichworten:

- Ich männl., 21 J. glücklich verheiratet, zwei Kinder

- Meine Eltern erwerben ein Erbbaurecht in einem städtischen Grundstück, errichten darauf ein Haus und vermieten es an mich (und meine Frau.)

- Meine Eltern übertragen/schenken mir das Erbbaurecht (mit dem Haus) (Vorwegnahme der Erbfolge).

- Ich möchte gemeinsam(!) mit meiner Ehefrau jeweils hälftig das Grundstück, auf dem das Errbaurecht besteht, kaufen.

Dann ergäbe sich folgende Situation:

Wir Eheleute wären jeweils hälftig Eigentümer des Grundstücks.
Aber ich (Ehemann) bin weiterhin alleiniger Eigentümer des (geschenkten) Erbbaurechtes und damit auch des darauf befindlichen Gebäudes.
(Anm.: auf die Spitze getrieben könnte dann meine Frau die Hälfte an Erbbauzins von mir verlangen...)

Einvernehmlich würden wir mit Kauf des Grundstücks das Erbbaurecht aufheben wollen. Es würde ja dann nur noch zwischen uns Eheleuten bestehen.

Und nun tauchen die Fragen auf (bin leider kein Jurist, sondern TEchniker). Nehmen wir an, wir haben das Grundstück gekauft und das Erbbaurecht aufgehoben.

1) Nach ErbbauRG § 12 (3) fällt mit Aufheben des Erbbaurechts das darauf befindliche Gebäude mit dem Grundstück zusammen.
Heißt das auch, dass sich automatisch die Eigentumsverhältnisse am Haus ändern, und ich demnach mit der Auflösung des Erbbaurechts implizit eine Übertragung des "halben" Hauses auf meine Ehefrau vollzogen habe? Also meine Frau dann 50% Eigentümerin am kompletten Grundbesitz ist?
Ist das dann eine Schenkung unter Eheleuten?

Falls ja:

ERBFALL:

2) Wie wirkt sich das auf den Erbfall aus, wenn ich Erstversterbender seien sollte, ohne dass bis jetzt eine weitere Vereinbarung für den Todesfall getroffen wurde?
Steht dann 50% des kompletten Grundbesitztes für die Erben (Frau und Kinder) zur Disposition?
Oder nur meine 50% des Grundstücks aber 100% des Hauses (was vor Auflösung des Erbbaurechtes ja mir gehörte)?
Ich habe da was gelesen: BGB § 2325

SCHEIDUNG:

3a) Bleibt im Falle einer SCheidung der komplette Wert des Erbbaurechtes (inkl. Haus), da es eine Schenkung an mich war, in meinem Anfangsvermögen (§ 1374)?

3b) Kann ich für den unter 1) genannte Übertragung (des "halben Hauses") eine (wie heißt das??) Vormerkung für Rückübertragung für den Fall der Scheidung vereinbaren?
Wie würde sowas überhaupt im Grundbuch eingetragen? (Grundstück gehört beiden, Haus gehört nur mir).

Ich freue mich auf Rückmeldung

MAtzy

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Da gibt es bessere Unterbereiche hier im Forum. Hier wird meist nur Vertragsrecht für normale Sachen und Dienstleistungen diskutiert.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.642 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen