Umzug Telekom

26. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
s690716
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Umzug Telekom

Hallo,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht?

Ich habe bei der Telekom einen Call & Surf Vertrag (Altvertrag mit 12 Monaten Laufzeit) und ziehe im gleichen Ortsnetz um. Am neuen Standort ist die Anschlussart auch verfügbar - die Telekom könnte meinen Anschluss also dort auch ohne technische Einschränkungen weiterführen.

Nun fordert die Telekom aber, dass ich einen Neuvertrag abschließe mit einer neuen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, weil sonst der Anschluss nicht geschaltet werden könnte (weil der alte Tarif nicht mehr angeboten wird, was ich ja nicht zu verschulden habe).

Laut der eigenen Seiten der Telekom (http://hilfe.telekom.de/hsp/cms/content/HSP/de/3378/theme-45859561/theme-45859560/theme-45859535/faq-34100292) gilt auch bei einem Umzug der alte Vertrag und die alten Konditionen weiter. Die Telekom kann (oder will) meinen alten Vertrag aber nicht umziehen.

Auch ein außerordentliches Kündigungsrecht wird nicht eingeräumt, obwohl der Vertrag am neuen Wohnort nicht erfüllt wird. Meiner Meinung nach ist das rechtswidrig? Ich möchte meinen Altvertrag erfüllen und werde zu weiteren zwei Jahren genötigt. Der Umzug des Anschlusses selbst wird übrigens auch berechnet...

Jemand Tipps wie man verfahren kann oder eigene Erfahrungen gemacht und Erfolg gehabt?

Ich will meine alten Nummern natürlich behalten. Nur ein Anbieterwechsel zum Umzugstermin ist nicht machbar, weil die Telekom den Anschluss bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit des Altvertrags am alten Anschlussort weiterführt (theoretisch könnte so jemand anderes auf meine Kosten telefonieren) und die Nummern sperrt.

Danke und Grüße
Thorsten

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ja,

ich kann Dir meine Erfahrungen schildern, die decken sich nämlich mit Deinen !!

Nein, es geht nicht den Anschluss so mitzunehemen, es MUSS ein Neuvertrag her mit 24 Monaten Mindestlaufzeit.

Nach meinem Schreiben, daß ich die Tcom aufordere, zum xx.xx.2008 den Anschluss am neuen Wohnort wie gehabt und mit der jetzigen Laufzeit zur Verfügung zu stellen, ansonsten würde ich ausserordentlich kündigen, gings plötzlich.......

Also nun habe ich meinen Anschluss in einem neuen Ortsnetz, mit neuer Rufnummer und er läuft ganz normal weiter.

Nur gekündigt habe ich den nach dieser Geschichte auch noch, mit der Tcom mache ich dann nie mehr wieder ewtas.

Gruß

Michael

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#2
 Von 
s690716
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Telekom hat meine außerordentliche Kündigung angenommen, aber zum Ende der Mindestvertragslaufzeit. Dadurch ist der Anschluss jetzt auch für andere Netzbetreiber gesperrt und kann nicht portiert werden. Es bleibt mir also nur, einen Neuvertrag abzuschließen oder zu einem anderen Anbieter zu wechseln und dann meine alten Rufnummern zu verlieren.

Angeblich ist es für die Telekom technisch nicht möglich, meinen alten Tarif (Call & Surf Comfort mit 12 Monaten Laufzeit) am neuen Wohnort zu schalten, weil die Systeme nur noch die Eingabe der neuen Tarifvariante mit 24 Monaten zulassen... aber was soll mich das als Bestandskunde mit gültigen Vertrag kümmern. Die Telekom müsste sicherstellen, dass mein Vertrag erfüllt werden kann, oder mir das Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Umzugs anbieten, wenn sie technisch nicht in der Lage ist, den Vertrag am neuen Wohnort zu erfüllen.

Es ist schon ein Unding, das Bestandskunden zum Neuabschluss von Verträgen genötigt werden (wie ich gelesen habe, versucht das Arcor auch). Letztlich empfinde ich das als unsittliches Geschäftsgebahren. Leider bleibt einem als Kunde wirklich oft nur der Rechtsschutz oder der Verbraucherschutzverein.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Also,
bei mir wurde Anfang Juli der alte Vertrag an der neuen Wohnstätte freigeschaltet. Ich hatte noch eine Laufzeit bis 12/2009, die jetzt auch so weiter gilt.

Es geht also !!!

An Deiner Stelle würde ich, sofern Rechtsschutzversicherung besteht einen Anwalt einschalten, oder auf eigene Faust die Tcom auffordern, den Anschluss freizugeben, da ansonsten die zusätzlich entstehenden Kosten (Handy usw) der Tcom als Schadnersatzforderung in Rechnung gestellt werden.

Gruß
Michael

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