Hallo,
ich ziehe in ca. 4 Monaten in meinen Wohnwagen. Der wird mal hier und mal dort stehen, also ohne festen Platz.
Ich denke nicht das mich weder mein Strom-, mein Gas- oder mein Internetanbieter dann noch beliefern kann.
Habe ich in diesem Falle durch meinen "Umzug" die Möglichkeit mein Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen ?
Umzug in den Wohnwagen - Sonderkündigungsrecht Strom, Gas und Internet?
30. Januar 2018
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Frage vom 30. Januar 2018 | 17:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umzug in den Wohnwagen - Sonderkündigungsrecht Strom, Gas und Internet?
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#1
Antwort vom 31. Januar 2018 | 01:44
Von
Status: Unbeschreiblich (119582 Beiträge, 39745x hilfreich)
ZitatIch denke nicht das mich weder mein Strom-, mein Gas- oder mein Internetanbieter dann noch beliefern kann. :
Stom und Gas gibt esnichnicht per Funk, Internet schon.
Somit dürfte für die beiden ersten eine entsprechend Kündigung wirksam sein.
Internet müsste man prüfen bzw. mal schauen, was der Anbieter sagt.
#2
Antwort vom 31. Januar 2018 | 13:35
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3448x hilfreich)
Für DSL-Anschlüsse wird stets von der Meldeadresse ausgegangen. Zieht man aus der gemeldeten Adresse aus, dann fragt sich was zukünftig die Meldeadresse ist. Wenn dort geliefert werden kann, wird man schwerlich aus dem Vertrag rauskommen. Kann nicht geliefert werden, fällt die 3-Monats-Strafgebühr an.
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