Person A und Firma B vereinbaren eine Auftragserteilung. A erteilt, den B zwei Umzüge zu einem Pauschalpreis durchzuführen: In der Wohnung X und dem Haus Y.
Bei dem Umzug der Wohnung X stellt sich heraus,dass es sich bei B um (um es milde auszudrücken) jemand,der inkompetent und ein Schmarotzer ist, kurz gesagt: A ist hoch unzufrieden!
A entschliesst sich den Umzug des Hauses Y selber durchzuführen und B somit keine Leistung zu geben,da er auch keine Leistung gebracht hat (Haus ist leer,es gibt nichts mehr "umzuziehen")
Kann B Schadensersatz verlangen?Kommt A irgendwie unbeschadet aus dem Vertrag heraus?
Gibt es eine Möglichkeit,den Vertrag anzufechten (da dort kein Datum,WANN und WO die Umzüge stattfinden soll, zu finden ist....etc.)?
Bitte um Hilfe!
Danke im Voraus
MFG
-- Editiert von HarryAngel am 03.03.2008 23:15:16
Umzugsfirma unzufrieden - Vertrag aussteigen?
3. März 2008
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Frage vom 3. März 2008 | 23:14
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 3x hilfreich)
Umzugsfirma unzufrieden - Vertrag aussteigen?
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#1
Antwort vom 4. März 2008 | 12:54
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
EIne Anfechtungsmöglichkeit sehe ich nicht. Ein Rücktritt kommt nur in Betracht, wenn ein Recht dazu vertraglich vereinbart wurde.
Es liegt ein Werkvertrag vor. Dieser kann nach Maßgabe des § 649 BGB
gekündigt werden. Grundsätzlich ist dabei die vereinbarte Vergütung trotzdem zu zahlen, der Auftragnehmer muss sich aber das anrechnen lassen, was er durch die Kündigung gespart hat (z.B. Anfahrt- und Wegekosten).
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
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