Hallo alle,
es geht um einen Vertag zwischen einem Händler und WEbmaster. Angenommen der Händler stellt dem Webmaster ein Gerät kostenfrei zur Verfügung. Im Gegenzug macht der Webmaster Werbung auf der Seite. Abgemacht wird vertraglich, dass das auf unbestimmte Zeit erfolgt. Kündigung oder Kündigungsfrist wird in den Vertragsbedingungen nicht geregelt.
Jetzt möchte der Webmaster nach Jahren (Vertrag von 2014) aber den Vertrag kündigen. Wie und unter welchen Bedingungen ist das möglich? Welche Gesetze greifen hier?
Freundliche Grüße,
Sagejo
Unbefristeter Vertrag B2B - Wie kündigen?
25. Mai 2020
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Frage vom 25. Mai 2020 | 09:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unbefristeter Vertrag B2B - Wie kündigen?
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#1
Antwort vom 25. Mai 2020 | 13:05
Von
Status: Unbeschreiblich (120074 Beiträge, 39826x hilfreich)
ZitatWelche Gesetze greifen hier? :
Wenn das komplett in Deutschland spielt die Deutschen, hier dann HGB oder BGB, je nach dem welche Rechtsform die Unternehmen haben.
Und jetzt?
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