Unbefristeter Vertrag B2B - Wie kündigen?

25. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
sagejo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unbefristeter Vertrag B2B - Wie kündigen?

Hallo alle,

es geht um einen Vertag zwischen einem Händler und WEbmaster. Angenommen der Händler stellt dem Webmaster ein Gerät kostenfrei zur Verfügung. Im Gegenzug macht der Webmaster Werbung auf der Seite. Abgemacht wird vertraglich, dass das auf unbestimmte Zeit erfolgt. Kündigung oder Kündigungsfrist wird in den Vertragsbedingungen nicht geregelt.

Jetzt möchte der Webmaster nach Jahren (Vertrag von 2014) aber den Vertrag kündigen. Wie und unter welchen Bedingungen ist das möglich? Welche Gesetze greifen hier?

Freundliche Grüße,
Sagejo

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von sagejo):
Welche Gesetze greifen hier?

Wenn das komplett in Deutschland spielt die Deutschen, hier dann HGB oder BGB, je nach dem welche Rechtsform die Unternehmen haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.831 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen