Unberechtigte Forderung Gasversorger

19. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
MuffNick
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Unberechtigte Forderung Gasversorger

Kunde K hat mit dem Gasversorger G einen Gasliefervertrag abgeschlossen. K hat G eine Einzugsermächtigung über die monatlichen Abschlagszahlungen erteilt. G zog 12 x 153 EUR monatlich ein, so dass insgesamt 1.836 EUR von K an G geleistet wurden.

Mit der (1.) Schlussabrechnung vom 15.09.2018 zum Ende des Gasliefervertrages weist G einen Verbrauch von 39.707 kWh aus, was zu einem Endbetrag von 1.584,05 EUR und somit zu einem Guthaben für K von 251,95 EUR führt. In dieser Schlussabrechnung hat G allerdings die Verbräuche der Tage 30.12.2017 und 31.12.2017 vergessen.

Mit der nächsten (2.) Schlussabrechnung vom 06.10.2018 korrigiert G den Verbrauch auf 40.108 kWh, was zu einem Endbetrag von 1.599,01 EUR und somit zu einem reduzierten Guthaben für K von 236,99 EUR führt. Zudem zeigt G auf dem "Vertragskonto", dass am 16.09.2018 eine Guthabenerstattung in Höhe von 251,95 EUR stattgefunden hat und diese per Banzeinzug zum 15.10.2018 wieder zurückgeholt werden soll. K kann allerdings auf dem Konto, für welches die Einzugsermächtigung erteilt wurde, keinen Geldeingang über 251,95 EUR erkennen.

Vor diesem Hintergrund widerspricht K am 09.10.2018 mit sofortiger Wirkung der Einzugsermächtigung, was G am 11.10.2018 zum 13.10.2018 schriftlich bestätigt.

Am 15.10.2018 zieht G dennoch die 251,95 EUR vom Konto des K ein. K veranlasst deshalb am 15.10.2018 eine sofortige Rücklastschrift.

Am 18.10.2018 trifft eine weitere (3.) Schlussabrechnung ein, in der G nun 257,85 EUR fordert (251,95 EUR für das vermeintlich ausgezahlte Guthaben zzgl. 5,90 EUR Gebühr für die Rücklastschrift).

Das korrigierte Guthaben von 236,99 EUR (siehe 2. Schlussrechnung) wurde von G mit Valutadatum 15.10.2018 zwischenzeitlich an K ausgezahlt.

Es bleibt zu erwähnen, dass K zweimal im Customer-Service-Center von G angerufen und auf den Fehler (Nicht-Auszahlung des falschen Guthabens in Höhe von 251,95 EUR) hingewiesen hat.

Was kann K nun tun, um die unberechtigte Forderung von G abzuwehren?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Was kann K nun tun, um die unberechtigte Forderung von G abzuwehren?

Nicht weiter anrufen, sondern den Anbieter nachweisbar schriftlich auf seinen Irrtum hinweisen. Ankündigen, dass man ggf. negative Feststellungsklage via Gericht einreicht.

Alternativ: Sofern der Vertrag sowieso geendet ist, könnte man es auch nach schriftlichem Hinweis aussitzen, Mahnbescheid abwarten, diesem widersprechen und ggf. dort das Gerichtsverfahren beantragen.

Natürlich ist es unsinnig, einen niemals ausgezahlten Betrag zurückholen zu wollen. Insofern hat Kunde ja richtig gehandelt.

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#2
 Von 
MuffNick
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

K hat der (3.) Schlussrechnung vom 18.10.2018 widersprochen und am 31.10.2018 eine weitere (4.) Schlussrechnung über 5,90 EUR erhalten (Gebühr für die Rücklastschrift ... siehe oben). Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die K dazu verpflichtet, Gebühren für Rücklastschriften an G zu erstatten und macht es für K Sinn, erneut zu widersprechen? Das ganze Schlamassel trat ja nur deshalb ein, weil G nicht in der Lage war, vernünftige Abrechnungen zu erstellen und statt anteilige Vorauszahlungen zu erstatten zusätzlich Geld eingezogen hatte ...

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die K dazu verpflichtet, Gebühren für Rücklastschriften an G zu erstatten und macht es für K Sinn, erneut zu widersprechen?

Eine ausdrückliche Regelung gibt es nicht. Es ist so, dass die Gebühr ggf. einen Schaden darstellen könnte und - sofern man diesen Schaden illegitim verursacht hat - muss man diesen auch erstatten.

Die Lastschrift war aber nicht in Ordnung und inhaltlich falsch. Der Kunde hat widersprochen und entscheidend ist denke ich hier, dass der Kunde vorher aktiv war und dass diese Abrechnungsprobleme alleiniges Verschulden des Anbieters waren. Zudem kann man nicht einfach Geld einziehen, wenn man stattdessen ein Guthaben auszahlen muss und man kann keine Zahlungen erfinden. Eine Woche reicht normalerweise aus für den Gläubiger, um das ganze zu prüfen und zu stoppen. Insofern war die Rücklastschrift nicht mutwillig. Die Kosten müssen daher aus meiner Sicht nicht erstattet werden.

-- Editiert von mepeisen am 01.11.2018 07:09

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