Unberechtigter Mahnbescheid von Vodafone

20. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
go326089-54
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unberechtigter Mahnbescheid von Vodafone

Hallo liebes Forum,
es wäre super, wenn ich eure Meinung und Kommentar erfahren würde.
Kurzer Ablauf der Dinge:
-Unterschreibung von zwei Verträgen (DSL + Mobilfunk) meiner Person am Alexanderplatz .
-Ich habe die beiden Karten niemals geöffnet oder aktiviert!!!!
-Kündigung der beiden Verträge innerhalb von zwei Wochen (Einschreiben)
-Diese wurden ignoriert  ersten Rechnungen, Mahnungen
-Nach mehrmaligem Versuch der Problemlösung mit Vodafone, Verbraucherzentrale kontaktiert
-Juristin riet mir, ich solle Vodafone einen Hinweis senden. -> Keine Reaktion
 Es war von vornherein klar, dass ich kein Interesse am Fortbestehen der beiden Verträge habe. (deswegen war der Begriff Kündigung rechtskräftig)
-Nach mehreren Versuchen der Kontaktaufnahme per Telefon und Email mit Vodafone, versandt ich einen erneuten Hinweis via Fax.
-Man bestätigte mir meine Kündigung. Einmal ganz und das andere Mal forderte man mich auf ca. 160€ zu zahlen wegen der erbrachten Leistung von Vodafone.  Nur leider haben diese keine Leistung erbracht und ich hatte von Anfang an gekündigt.
Die Juristin in der Verbraucherzentrale sagte mir, ich sei im Recht, ich hätte alles rechtskräftig und zeitnah geregelt usw.
Ich ignorierte also die Zahlungsaufforderungen von Vodafone und von einem Inkassobüro.
Heute flatterte ein Mahnbescheid in meinen Briefkasten.

Wie schätzt ihr nach dieser kurzen Chronik meine Lage ein und was sagt ihr zu dem Mahnbescheid?
Wie gehe ich mit der Situation um?

Beste Grüße,
Sebastian

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Aus der Fallbeschreibung kann ich nicht erkennen warum ein Vertragsschluß "rechtskräftig" binnen 14 Tagen kündbar sein soll.

Entweder geht es um einen Widerruf , der nur bei entsprechender Vertragspassage und im Fernabsatz möglich ist oder eine Kündigung , die i.d.R. erst nach Mindestvertragslaufzeit zieht.

quote:
Ich ignorierte also die Zahlungsaufforderungen von Vodafone

was keine gute Idee ist, denn solange ein Vertrag besteht ist man zur Rechnungsprüfung und -Reklamation verpflichtet!

Hat die Juristin der VBZ alle Informationen gehabt oder war das ein locker-lustiges Telefonat?

Sinnvoll wäre u.a eine Darlegung für was genau VF denn Geld möchte. Entschädigung? Vertragsgebühren?
Hast du das VF-Eigentum zurückgegeben?



-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"


-- Editiert Mr.Cool am 20.01.2012 15:04

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:
Es war von vornherein klar, dass ich kein Interesse am Fortbestehen der beiden Verträge habe. (deswegen war der Begriff Kündigung rechtskräftig)

'Rechtskräftig' ist auch der Begriff Mindestvertragslaufzeit ....


Was steht denn zum Thema Kündigung / Widerruf in den vertraglichen Unterlagen?



quote:
Wie schätzt ihr nach dieser kurzen Chronik meine Lage ein

Besch*****



quote:
und was sagt ihr zu dem Mahnbescheid?

Nach Schilderung berechtigt, das wird teuer für dich ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.238 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen