Hallo,
mein Partner hat am 14.12.2010 Unitymedia einen Auftrag mit einer Laufzeit über 12 Monate für Internet, Telefon und TV erteilt.
Fristgerecht sollte dieser Auftrag nun gekündigt werden.
Am 16.12.2010 kam zum genannten Auftrag eine Auftragsbestätigung. Der Inhalt entsprach dem Auftrag.
Zum 08.01.2011 folgte erneut eine Auftragsbestätigung, welche in keinster Weise mehr dem erteilten Auftrag entsprach sondern eine andere Mindestvertragslaufzeit enthielt.
Durch beruflichen Streß entzog es sich der Aufmerksamkeit.
Nach Rücksprache wurde nun erklärt, dass der unterschriebene Auftrag angeblich nicht mehr wirksam sei.
Man beruft sich dabei auf die Auftragsbestätigung vom 08.01.2011 und erwähnt in diesem Zusammenhang eine sogenannte Mitwirkungspflicht.
Hierzu nun die Frage, ob nicht eigentlich der persönlich erteilte Auftrag mitsamt zugehörigem Inhalt und Unterschrift bindend ist oder die undurchsichtige Seite der Unitymedia.
Dank im Voraus für die Hilfe!
Gruß Andreas
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Undurchsichtiger Vertrag mit Unitymedia
16. Dezember 2011
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Frage vom 16. Dezember 2011 | 17:57
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Undurchsichtiger Vertrag mit Unitymedia
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#1
Antwort vom 16. Dezember 2011 | 20:30
Von
Status: Lehrling (1449 Beiträge, 508x hilfreich)
quote:
Fristgerecht sollte dieser Auftrag nun gekündigt werden.
und wann erfolgte die Kündigung denn nun und in welcher Form?
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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"
#2
Antwort vom 16. Dezember 2011 | 20:48
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Kündigung erfolgte schriftlich per Einschreiben am 28.10.2011. Von Unitymedia liegt eine Bestätigung mit Kündigungstermin 11.04.2012 vor.
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#3
Antwort vom 16. Dezember 2011 | 22:01
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:
Am 16.12.2010 kam zum genannten Auftrag eine Auftragsbestätigung. Der Inhalt entsprach dem Auftrag.
Dann ist der Vertrag mit diesen Konditionen zustande gekommen.
quote:
Zum 08.01.2011 folgte erneut eine Auftragsbestätigung,
Das ist völlig irrelevant, eine einseitige, nachträgliche Vertragsänderung gibt es nicht, ebensowenig eine "Mitwirkungspflicht".
Wenn laut "Ur-" Vertrag zum 31.12. fristgerecht gekündigt werden konnte, endet da der Vertrag.
Wenn ihr hart bleibt, sollte das auch Um. einsehen. Sonst solltet ihr eben die Zahlungen nach Vertragsende einstellen.
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