Hallo zusammen,
bin jetzt nicht sicher ob ich hie richtig bin, aber eine bessere Kategorie habe ich aktuell nicht gefunden...
Ich habe das folgende Problem:
Ein kleines Bauunternehmen, mit welchem wir im Vorfeld Kontakt hatten, hat bei uns mit den Vorbereitungsarbeiten für den Einbau eines Stahlträgers begonnen. Ursprünglich hieß es, es werde am Samstag nur vorbereitet. Dann wurde jedoch die Woche darauf alles soweit vorbereitet, dass der Stahlträger nur noch eingeschoben werden musste. Dies war Ende April. Seither wartet der Unternehmer angeblich auf die Vorbereitung des Trägers beim Schlosser.
7 Tage später bekamen wir dann die Rechnung über die getätigten Arbeiten und die Vorauszahlung des Stahlträgers. Wir haben mit dem Hinweis, dass das Gewerk nicht beendet wurde lediglich 60% der angefallenen Arbeitsleistung bezahlt.
Heute am 06.07.2023 bekamen wir ein Anwaltsschreiben, in welchem wir zur Zahlung des Restbetrags der bereits geleisteteten Arbeiten + nachträgliche Miete der Abstützungskonstruktion aufgefordert werden.
Und wir sollen, wenn wir die Arbeit abgeschlossen haben wollen jetzt den Stahlträger und die noch anfallende Arbeitszeit im Voraus bezahlen.
Welche Möglichkeiten haben wir nun? Sind wir denen wirklich so ausgeliefert? Uns wurde nie ein Angebot unterbreitet, was das Ganze kosten wird. Auch haben wir nie eine schriftliche Auftragserteilung vorgenommen....
Wie ist eure Meinung dazu?
Merci schon mal.
Unfertiges Gewerk + Anwaltsschreiben
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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Die bisherige Arbeit wurde ordnungsgemäß erbracht? D.h. der einzige "Mangel" ist, dass sie noch nicht fertig ist?
Und auf der Rechnung steht (außer der Vorauszahlung für den Stahlträger) nur die bisher erbrachte Leistung?
Wenn ja:
Ihre Aussichten sind nicht gut.
Nach §632a BGB darf bei einem Werkvertrag die bisherige Leistung zwischenabgerechnet werden, so dass Sie nicht nur 60%, sondern 100% der zum Rechnungszeitpunkt erbrachten Leistungen hätten bezahlen müssen.
ZitatUns wurde nie ein Angebot unterbreitet, was das Ganze kosten wird. Auch haben wir nie eine schriftliche Auftragserteilung vorgenommen.... :
Die Tatsache, dass Sie einen Auftrag erteilt haben, wird ja wohl unbestreitbar sein. Ohne schriftlichen Vertrag gelten halt die gesetzlichen Regelungen - das nutzt Ihnen aber nichts. Denn auch in den gesetzlichen Regelungen steht drin, dass der Auftragnehmer nicht umsonst arbeiten muss.
Gegen die Zahlung der restlichen 40% einer erbrachten Arbeitsleistung wehre ich mich auch nicht und das verstehe ich.
Was ich nicht einsehe sind die Anwaltskosten, obwohl sie eine Woche zuvor das ganze in einer Mail nicht mal erwähnt hat. UNd mündlich hat sie meine Vorgehensweise bei Zahlung der Rechnung auch akzeptiert.
Und was auch nicht einsehe, das hatte ich im ursprünglichen Beitrag nicht erwähnt, dass ich jetzt für die Abstützungen (ohne fällt die Konstruktin in sich zusammen) im Nachhinein Miete zahlen soll, welche sich bis jetzt auf ca. 2.000 € beläuft und sich solange erhöht bis die Abstützungen nicht mehr notwendig sind.
Wie gesagt, die geleistete Arbeit verstehe ich. Die Miete für die Abstützungen nicht.
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Schwierig, wenn es nichts schriftliches gibt - und Absprachen nicht beweisbar sind.
Wenn Sie das Einverständnis mit der 60%-Zahlung beweisen könnten, sind Ihre Aussichten gut.
Wenn nicht, dann haben Sie ein Problem. Denn dann kann die Gegenseite argumentieren, dass Sie die 100%-Zahlung der bislang erbrachten Arbeit ernsthaft und endgültig verweigert haben. Das würde die Anwaltskosten rechtfertigen.
Ich neige dazu, dass Sie sich auf Schadensbegrenzug konzentrieren sollten. So wie es ist (halb fertig) kann es ja auch nicht zum Dauerzustand werden - völlig losgelöst von den Mietkosten. Sie sollten also den Fokus darauf legen, dass die Baustelle möglichst schnell fertig wird. Da wird dann ein Kompromiss nötig werden.
Wenn der Streit weiter eskaliert, leben Sie in 5 Jahren noch auf einer Baustelle.
Von daher sollten Sie auf die Baufirma zugehen, bekunden, dass Sie ernsthaft Interesse an einer Fertigstellung haben und auch berechtigte Forderungen selbstverständlich zahlen werden. Und dann kommt es auf Ihr Verhandlungsgeschick an ...
Zitat:Dann wurde jedoch die Woche darauf alles soweit vorbereitet, dass der Stahlträger nur noch eingeschoben werden musste. Dies war Ende April. Seither wartet der Unternehmer angeblich auf die Vorbereitung des Trägers beim Schlosser.
Mir ist bei dieser Schilderung völlig unklar, ob die Vorbereitung des Stahlträgers durch einen Schlosser im Auftrag an das kleine Baunternehmen enthaten war oder was dieserhalb vereinbart wurde.
Warum wurde der Stahlträger bereits geliefert (und verursachte die geschilderten Mehrkosten), obwohl es keinen Termin mit dem Schlosser gab ?
-- Editiert von User am 6. Juli 2023 22:38
OK, ich sehe schon, ich muss etwas weiter ausholen...
1. Ich muss auf der Baustelle nicht leben. Es handelt sich um ein Objekt nebenan, welches wir aktuell kernsanieren.
2. Wir hatten ursprünglich geplant, dass wir das Unternehmen als Generalunternehmer beauftragen, welche alles koordiniert und Gewerke auch selbst erledigt. Wie zum Beispiel Stahlträger einziehen. Nach der ersten Gesamtkostenschätzung haben wir uns dazu entschlossen erst mal das Ganze langsamer angehen zu lassen und viel in Eigenregie zu umzusetzen. Das passte dem Unternehmer nicht so ganz in den Kram.
3. Aus einem Termin zum Herrichten der Baustelle wurde dann ganz plötzlich ein Aufstemmen der Wände, Betonieren von Betonauflagern, Abstützen von Wänden. Und das ganze innerhalb einer Woche. Dafür haben wir 7 Tage später eine Rechnung bekommen inclusive der Vorauszahlung des noch nicht vorhandenen Stahlträgers. Den Stahlträger hatten wir noch nicht, und haben hier die Zahlung verweigert. Wir haben von der geleisteten Arbeit nur 60% gezahlt mit dem Hinweis, dass das Gewerk nicht fertig ist. Das hatte ich mit ihr telefonisch besprochen. Und sie hatte es zähneknirschend akzeptiert.
4. Der Stahlträger muss zum Schlosser weil es 3 Stück sind und diese verschraubt werden. Das muss beim Schlosser erledigt werden. Ich wurde allerdings die letzten 2 Monate damit vertröstet, dass der Schlosser dies erledigt sobald er Zeit hat. Heißt, seit 2 Monaten habe ich in dem Gebäude offenes Mauerwerk zwecks Aufnahme der Stahlträger und Stützkonstruktionen im Haus wegen der tragenden Wand, die entfernt wurde.
5. Vor ca. 2 Wochen bekamen wir eine Mail, in dem der Unternehmer uns mitteilte, dass er die Zusammenarbeit mit uns beenden wolle, weil wir angeblich immer nur Dinge anfragen aber nie einen Auftrag erteilen. Und sie hat den Abzug der ersten Rechnungsstellung nur akzeptiert weil sie seinerzeit noch davon ausging, dass wir den gesamten Auftrag an sie vergeben.
6. Daraufhin hatten wir angeantwortet, dass wir das Schade finden, es aber verstehen und wir hoffen, dass das angefangene Gewerk alsbald fertiggestellt werden würde und wir dann sofort die gesamte Rechnung bezahlen würden. Auf diese Mail erhielten wir keine Antwort.
7. Ca. 3 Tage später setzten wir Ihnen eine Frist bis zu der wir gerne eine Aussage hätten bis wann wir mit dem Abschluss der Arbeiten rechnen könnten, denn wir gehen ja jetzt auch wieder auf die kalte Jahreszeit zu und wir würden das Gebäude gerne heizen.
8. 3 Tage später auf diese Mail, bekamen wir das Anwaltsschreiben mit den anfangs geschriebenem Inhalt.
Also nochmal: Ich gehe mit, dass ich die geleistete Arbeitszeit voll zahle. Vielleicht gehe ich noch mit den Anwaltskosten mit, die mir für dieses Schreiben in Rechnung gestellt werden.
Aber, dass ich jetzt auf einmal die Miete für die Stützkonstruktion rückwirkend und bis zum Abbau zahlen soll. Das kann es nicht sein.
Das hat eine Charakter von, zuerst baue ich eine Wand ab, die ich dann abstütze. Und dann verzögere ich meine Arbeiten und stelle dir meine Stützen in Rechnung, weil du gar nicht anders kannst. So kann man sich auch, nicht vergütete Serviceleistungen zurückholen.
Leider gibts nix Schriftliches zu nix, und beweisen kannst du nicht, was (vorerst) abgesprochen war. zB. wegen des Stahlträgers bzw. der Schlosserarbeiten. Vermutlich gabs auch keine Frist, wann der Träger tatsächlich kommt. Deshalb machte das Abstützen durchaus Sinn.ZitatDas passte dem Unternehmer nicht so ganz in den Kram. :
Leider liest sich das hier auch so. Oder auf welchen Vertrag beziehst du dich?Zitatweil wir angeblich immer nur Dinge anfragen aber nie einen Auftrag erteilen :
Wieso ausgeliefert? Man wird euch keinen Träger einbauen, die Abstützung stehen lassen und der Anwalt wird vermutlich als nächsten Schritt noch eine Frist setzen und auf eine mögliche Zahlungsklage hinweisen.ZitatSind wir denen wirklich so ausgeliefert? :
Es wird wohl nur eine außergerichtliche Einigung übrigbleiben, wenn du weitere Kosten vermeiden willst.
Wieso Charakter? Die Zeiten des Handschlagvertrages sind vorbei. Oder habt ihr einen eindeutigen Vertrag per Handschlag besiegelt?ZitatDas hat eine Charakter von, :
Fazit: Wer Unternehmerleistungen in D in Anspruch nehmen möchte, sollte den Weg über Nachfrage/Angebot/Auftrag gehen---> und einen schriftlichen Vertrag mit dem Unternehmer machen. Vorher kann man noch verhandeln, Leistungen und Termine noch ändern, nach Beginn der Arbeiten kann man Nachträge stellen---oder uU Leistungen herausnehmen, neue Preise vereinbaren--- geht alles, jeden Tag auf vielen Baustellen, großen wie kleinen.
ZitatMan wird euch keinen Träger einbauen, die Abstützung stehen lassen und der Anwalt wird vermutlich als nächsten Schritt noch eine Frist setzen und auf eine mögliche Zahlungsklage hinweisen. :
Also ich würde ja glauben, dass die Baufirma ihre Stützen mittelfristig gerne wieder zur anderweitigen Verwendung in ihrem eigenen Inventar hätte.
Ja, gern. Ich habe keine Ahnung, wie viel da abgestützt wird, bis der Träger drin liegt...und trägt.ZitatAlso ich würde ja glauben, :
Außerdem berechnet die Firma schon Miete.
Vielleicht erfahren wir ja, wie das Umbau-Abenteuer ohne jegliche Auftragserteilung endet?
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