Ungewöhnliche Frage zum Vertragsrecht

16. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
fnord0
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)
Ungewöhnliche Frage zum Vertragsrecht

Hallo! Vielleicht kann mir ein Vertragsprofi hier eine Einschätzung geben :)

A bekommt einen noch nicht unterschriebenen Vertrag von Firma B.
A ändert nun einige der von B festgelegten AGB sowie weitere Klauseln zu seinen Gunsten.
(Er druckt den Vertrag aus, und dieser unterscheidet sich optisch nicht vom Original.)
A und B unterschreiben, A hat B aber nicht über die von ihm vorgenommenen Änderungen informiert.

Käme es irgendwann später zu einem Rechtsstreit, wäre der geänderte Vertrag dann gültig im Sinne des Vertragsrechts?

Danke und LG

-- Editier von xtraa am 16.04.2017 13:37

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

AGB ändern - geht gar nicht!
Vertragstexte (ohne AGB) könnte man ggf anpassen, nicht aber ohne Abstimmung der geänderten Inhalte.
Also belegt der Papierfetzen keine gleichen Willenserklärung. Ergo : ungültig .

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Tinnitus):
AGB ändern - geht gar nicht!

Selbstverständlich geht das. Dann sind die betreffenden Klauseln eventuell keine AGB mehr.



Zitat (von Tinnitus):
Vertragstexte (ohne AGB) könnte man ggf anpassen, nicht aber ohne Abstimmung der geänderten Inhalte.

Auch das geht selbstverständlich ohne Abstimmung der geänderten Inhalte.



Zitat (von Tinnitus):
Also belegt der Papierfetzen keine gleichen Willenserklärung.

Die Unterschriften besagen aber erst mal anderes...

Hier gilt auch der Verbraucher-Hätschel-Welpenschutz nicht.

Eventuell wäre eine Anfechtung wegen Täuschung möglich. Das müsste man dann genauer prüfen, wenn die neuen Klauseln realistisch sind und die Güte der Argumente von A ausreichend wird es verdammt schwer für B mit der Beweislast.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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