Hallo! Vielleicht kann mir ein Vertragsprofi hier eine Einschätzung geben
A bekommt einen noch nicht unterschriebenen Vertrag von Firma B.
A ändert nun einige der von B festgelegten AGB sowie weitere Klauseln zu seinen Gunsten.
(Er druckt den Vertrag aus, und dieser unterscheidet sich optisch nicht vom Original.)
A und B unterschreiben, A hat B aber nicht über die von ihm vorgenommenen Änderungen informiert.
Käme es irgendwann später zu einem Rechtsstreit, wäre der geänderte Vertrag dann gültig im Sinne des Vertragsrechts?
Danke und LG
-- Editier von xtraa am 16.04.2017 13:37
Ungewöhnliche Frage zum Vertragsrecht
16. April 2017
Thema abonnieren
Frage vom 16. April 2017 | 13:35
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 1x hilfreich)
Ungewöhnliche Frage zum Vertragsrecht
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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#1
Antwort vom 16. April 2017 | 22:51
Von
Status: Lehrling (1417 Beiträge, 649x hilfreich)
AGB ändern - geht gar nicht!
Vertragstexte (ohne AGB) könnte man ggf anpassen, nicht aber ohne Abstimmung der geänderten Inhalte.
Also belegt der Papierfetzen keine gleichen Willenserklärung. Ergo : ungültig .
#2
Antwort vom 16. April 2017 | 23:33
Von
Status: Unbeschreiblich (119643 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatAGB ändern - geht gar nicht! :
Selbstverständlich geht das. Dann sind die betreffenden Klauseln eventuell keine AGB mehr.
ZitatVertragstexte (ohne AGB) könnte man ggf anpassen, nicht aber ohne Abstimmung der geänderten Inhalte. :
Auch das geht selbstverständlich ohne Abstimmung der geänderten Inhalte.
ZitatAlso belegt der Papierfetzen keine gleichen Willenserklärung. :
Die Unterschriften besagen aber erst mal anderes...
Hier gilt auch der Verbraucher-Hätschel-Welpenschutz nicht.
Eventuell wäre eine Anfechtung wegen Täuschung möglich. Das müsste man dann genauer prüfen, wenn die neuen Klauseln realistisch sind und die Güte der Argumente von A ausreichend wird es verdammt schwer für B mit der Beweislast.
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