Ungewollt kostenpflichtiges Zeitungsabo anfechten?

12. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
dindrom
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ungewollt kostenpflichtiges Zeitungsabo anfechten?

Hallo zusammen!
Vor längerer Zeit wurde ich auf der Straße von einem Typen angesprochen, der mir ein kostenloses Abo der Süddeutschen Zeitung anbot. Dabei füllte ich lediglich einen Zettel aus mit meinem Namen, meiner Anschrift (genauer die meiner Eltern, da mein Zweitwohnsitz woanders ist) und meiner E-Mail Adresse. Ich unterschrieb nix. Dass mich Kosten erwarten würden, wurde mir weder ausdrücklich erklärt, noch war dies auf dem Zettel erkenntlich. Bereits zuvor hatten meine Eltern die süddeutsche Zeitung erhalten (war davon ausgegangen diese zu lesen, wenn ich wieder in der Heimat bin). Zudem dachte ich mir auch nix schlimmes dabei, weil ich ja nicht von Kosten ausging. Nach anderthalb Monaten schickte die süddeutsche Zeitung dann eine Mahnung. Zuvor hatte ich bereits eine E-Mail von der süddeutschen Zeitung erhalten, in der stand, dass das Probeabo nach den ersten 12 Wochen automatisch verfällt und die weiteren Ausgaben kostenpflichtig sind. Dazu fanden sich nie Anhaltspunkte, als ich meine Kontaktdaten preisgab. Leider hatte ich die E-Mail auch erst gestern gelesen. Hätte ich sie eher gelesen, hätte widerrufen können, aber die Frist ist schon längst vorbei. Zudem habe ich mich auch nie mit den folgenden Bedingungen einverstanden erklärt. An die hier vertretenen User:

1. Kann ich wegen Irrtums anfechten?
2. Falls ja, sollte ich jetzt unverzüglich der süddeutschen Zeitung (per E-Mail?) eine Anfechtung schicken oder lieber nächste Woche erst zu einer Rechtsberatung gehen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120073 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von dindrom):
Leider hatte ich die E-Mail auch erst gestern gelesen. Hätte ich sie eher gelesen, hätte widerrufen können, aber die Frist ist schon längst vorbei.

Ein "ich lese meine E-Mails nicht" ist aber kein Irrtum sondern "selbst schuld".

Wäre was anderes, wenn die nie angekommen wäre, daber das ist hier ja nicht der Fall.



Man könnte versuchen den vorhergehenden Vertrag wegen Irrtums anzufechten bzw. weil eine Täuschung / keine übereinstimmende Willenserklärung vorlag.

Da Problem: das anfechten wegen Irrtum muss relativ schnell passieren (in dere Regel innerhalb 14 Tagen) und es liest sich so, als sei die Mahnung schon länger zugegangen.



Zitat (von dindrom):
in der stand, dass das Probeabo nach den ersten 12 Wochen automatisch verfällt

Genauer Wortlaut?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
dindrom
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe mich verschrieben. Der genaue Wortlaut der E-Mail (vom 30.06.17) lautet:

Die Lieferung der Süddeutschen Zeitung beginnt am 04.07.2017. Die ersten 12 Ausgaben sind für Sie kostenfrei. Danach geht Ihre Bestellung automatisch in ein monatlich kündbares Abonnement über. Die SZ wird pünktlich vom Zeitungsboten zugestellt. Informieren Sie uns bitte umgehend, sollte die Lieferung nicht korrekt erfolgen. Der Preis nach der Testphase beträgt: 62.90 EUR monatlich
Die Geschäfts- und Lieferbedingungen für Ihr Abo finden Sie beigefügt. Die genannte Abogebühr sowie bei Weiterbezug nach dem Testzeitraum fällige Beträge laut Preisliste (sz.de/abopreis) sind im Voraus fällig für die gewählte Zahlweise bzw. zum angegebenen Liefer-/Berechnungsbeginn. Wenn Sie studieren, erhalten Sie Ihre SZ übrigens zum Vorzugspreis. Einfach Ihre gültige Studienbescheinigung einsenden oder unter sz.de/abo registrieren und selbst hochladen. Im Bezugspreis sind 7,00 % Mehrwertsteuer enthalten. Sollten Sie keinen Weiterbezug wünschen, benötigen wir Ihre Nachricht inkl. Kunden- und Auftragsnummer bis zum Ende des Kennenlernzeitraums. Einfach und mit Sofortbestätigung unter www.sz.de/testabo-ende oder schriftlich mit dem Stichwort "Sonderkündigung" per Post, Fax oder Mail an aboservice@sueddeutsche.de erledigen.

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#3
 Von 
dindrom
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Mahnung per Post kam erst vor 2 Tagen an übrigens.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde die erst mal anschreiben, dass man der Kostenpflicht widerspricht, da man nie ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen hat bzw. unterschrieben hat. Sie mögen doch bitte mal diesen angeblichen kostenpflichtigen Vertrag nachweisen.

Sollte dann herauskommen, dass die Zeitungsdrücker (wie so oft) die Unterschrift gefälscht haben bzw. nachträglich was ergänzt haben oder sonst wie getäuscht haben: Strafanzeige gegen die unbekannten Zeitungsdrücker wegen gewerblichen Betruges und den Verlag informieren, dass man die Zeitungsdrücker angezeigt hat und davon ausgeht, dass sich der Fall erledigt hat, sonst würde man gerne zu einem Anwalt gehen auf deren Kosten.

Normalerweise ist dann Ruhe. Die Verlage wissen, wie die Zeitungsdrücker arbeiten und dass sie mit vielen Täuschungen kostenpflichtige Abos an den Mann/ die Frau bringen. Legal ist das nicht. Wer sich von Anfang an wehrt, bei dem stellen sie schnell die Bemühungen ein. man will ja nicht, dass auffliegt, dass so etwas System hat *hust*

P.S.: Es gibt NIE etwas umsonst. Wenn dir in der Fußgängerzone etwas für kostenlos angeboten wird, lache den Menschen am Stand aus und sage "Sorry, ich lasse mich nicht verarschen, Tschüss." Auch nicht diskutieren. Gleich weitergehen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
dindrom
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin leider auch noch relativ jung aber aber habe nun dazu gelernt :D.

Mein Vater hatte dort mal angerufen und die meinten sie würden mir diesbezüglich die nächsten Tage noch eine Mail schicken.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120073 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von dindrom):
Mein Vater hatte dort mal angerufen

Hoffentlich nicht zuviel erzählt / falsches gesagt ...



Zitat (von dindrom):
die meinten sie würden mir diesbezüglich die nächsten Tage noch eine Mail schicken.

Dann warten wir mal ab, was da drin steht.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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