Ungewollt t-Online Vertrag

6. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Alexander Pahl
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Ungewollt t-Online Vertrag

Hallo, eben habe ich einen Artikel bei der PC-Welt gelesen http://www.pcwelt.de/news/online/119304/index.html?NLC-Newsletter&id=119304

Hierbei geht es um ungewollt zugeschickte Zugangsdaten mit Vertrag.

Vor ein paar Wochen erhielt ich einen Anruf von t-online in dem ich gefragt wurde ob man mir Unverbindlich mal ein Informationspaket zuschicken kann. Eigentlich hatte ich direkt kein Interesse an t-Online, nur aus Reiner Höflichkeit (oder Dummheit) sagte ich das man mir die Sachen mal zuschicken kann.

Ein Paar Tage später bekam ich dann einen Brief mit ein paar Werbehefte, 2 CD´s und Zugangsdaten. Ich habe mir dabei eigentlich nicht viel gedacht und die Sachen beiseite gelegt.

Nun musste ich bei der PC Welt lesen das ich wahrscheinlich wieder als Kunde geführt werde und wohl demnächst eine Rechnung erhalten werde.

Da ich schon lange kein Kunde mehr bei t-Online und bei der Telekom bin Ärgere ich mich jetzt besonders.

Ich selber hatte vor ca. 3 Jahren schon mal große Probleme mit t-Online, da versuchte die Telekom über einen langen Zeitraum Grundgebühren von t-Online für einen Zeitraum einzufordern in dem ich schon lange kein Kunde mehr war. Daher weis ich das die Telekom und t-Online die meisten Briefe, Beschwerden und Anrufe Ignoriert.

Ich schreibe jetzt noch eine eMail an t-Online, dann habe ich erstmal vor nichts mehr zu machen.
Wenn eine Rechnung kommt, bin ich dann Verpflichtet mich zu melden oder kann ich einfach alles Ignorieren. Ich habe eigentlich vor mich dann erst bei einen Brief von Seiler und Kollegen wieder zu melden.

Alexander

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@alexander pahl
sofort schriftlich widerspruch per einschreiben. siehe teleabsatzgesetz!
widerspruch auch vorsorglich möglich.
e mail reicht nicht! das ignorieren die teleterroristen gern
sunbee

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#2
 Von 
Alexander Pahl
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich bin aber nie einen Vertrag eingegangen, ich sehe es eigentlich nicht ein dafür noch Geld auszugeben. Können die überhaupt Geld von mir einklagen ??

Alexander

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@alexander pahl
was die können und was die dürfen und was die machen sind völlig verschiedene dinge.
geh auf nummer sicher, so n einwurfeinschreiben kostet ca 2,20 €.
geh mal unter www.argerforum.de oder schau dich hier und in anderen foren um. du wirst dich wundern
apropos teleabsatzgesetz. es bedarf da keiner unterschrift( soweit ich weiß) und auch keiner weiteren zustimmung wenn du nicht widersprichst.
mal angenommen, ne lottobude ruft dich an, du gleichst mit denen daten ab, die die haben, frag nicht woher, die schicken dir n buntes prospekt nach 3 wochen...du hast schon das gespräch vergessen...schmeißt es wech....und oh überraschung von deinem konto werden xxx€ abgebucht. schlau wie du bist, buchst du zurück. dann flattert dir ne mahnung ins haus...kannst dich doof und dusselig telefonieren...bringt nix...nur widerspruch und/ oder verbraucherzentrale informieren..
glaub es mir ich weiß wovon ich red
sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Alexander Pahl
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Ist es für einen Widerspruch nach einen Monat nicht schon zu spät. Brauchen die nicht spätestens vor Gericht irgend ein Nachweis das ich einen Vertrag eingegangen bin ??

Alexander

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#5
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

ich würde das alles ignorieren. würde einmal in ein einschreiben mit rückschein investieren und mitteilen, dass nie ein vertrag abgeschlossen wurde und dann nur noch auf eine gerichtlichen mahnbescheid, wenn er denn kommen sollte, reagieren.

hotline oder email oder normale briefe sind reine zeitverschwendung.

das ganze ist wie eine unangeforderte wahrensendung zu behandeln. gerade die telekom, die ohne eine unterschrift ja nicht mal die übermittlung der eigenen rufnummer freischaltet. und dann wollen sie behaupten, ein vertrag wurde telefonisch abgeschlossen ?

wenn es hart auf hart kommt, ist hier die telekom (t-online) beweispflichtig. die werden dich vielleicht mit mahnungen und dann inkassoschreiben bombardieren, die kannst du ja zurück an absender schicken. kostet die dann noch geld. klagen werden die wegen soetwas nie, weil sie damit nicht durchkommen.

wie gesagt, einmal beweisbar widersprechen und gut ist's. (ausnahme Mahnbescheid) aber der wird wie gesagt nicht kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@alexander pahl
soweit ich informiert bin, läuft die widerspruchsfrist ab dem zeitpunkt zu dem man kenntnis erlangt von dem umstand, dass ein vertrag vorliegen soll.
und dran denken, mahnbescheid unbegründet widersprechen.
ja, die sind dann beweispflichtig.
sunbee

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#7
 Von 
Alexander Pahl
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Ist sowas eigentlich nicht auch Betrug ??

Kann ich da auch Anzeige erstatten ??

Alexander

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@ alexander pahl

du kannst sicher anzeige erstatten, aber ob es betrug ist...und das wird sicher die totale nerverei...
sunbee

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