Unitymedia Forderung aber kein Vertrag

10. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
barbamama
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)
Unitymedia Forderung aber kein Vertrag

Hallo!

Es geht um einen Freund von mir.
Im Juli 09 bekam er zum ersten mal Post von Unitymedia mit einer Rechnung über 1,19€.. Er schenkte dem Brief keine beachtung, da er keinen Vertrag abgeschlossen hat. Zudem bekam er immer wieder Werbepost von Unitymedia, indem ihm ein Vertragsabschluss "schmackhaft" gemacht wurde. Dann war es einige Monate ruhig.
Im Mai `10 erhielt er dann eine Forderung von den Rae Stopp Pick & Kallenborn. Er wurde aufgefordert einen Betrag von 203, 23€ zu bezahlen. Die Forderung setzt sich aus Mahngebühren, und der monatlichen Forderung von 17,90€ für Analog TV zusammen, für einen Zeitraum von sieben Monaten.

Natürlich ist er nicht bereit den Betrag zu bezahlen. Er hat sich bei seinem Vermieter erkundigt, aber der hat auch nichts mit Unitymedia zu tun. TV guckt er, falls er zuhause ist, über DVB-T.
Ob der Vormieter einen Vertrag bei denen hatte, und ihm den beim Auszug aufs Auge drückte, ist unbekannt.Ausserdem wohnte er schon über ein Jahr dort, bevor er die erste Rechnung über 1,19€ erhielt.
Als mein Bekannter bei Unitymedia anrief um nochmals den schriftlichen Vertrag einzufordern (hatte dies auch schon schriftlich getan), fiel ihm auf dass sein Name nicht korrekt ist, und auch das Geburtsdatum nicht stimmte. Er hat dies aber nicht ändern lassen.

Wie kann er jetzt am besten vorgehen? Einfach den Mahnbescheid vom Gericht abwarten und Widerspruch einlegen? Muss Unitymedia dann vor Gericht einen Vertrag vorweisen, der zur Forderung berechtigt? Rechnungen kann ja jeder ausstellen. Ist auch die Frage wie die an seine persönlichen Daten kommen.
Wie kann denn einfach so ein Vertrag zustande kommen, ohne das man etwas unterschreibt? Telefonisch hat er auch nichts abgeschlossen. Ausser Prepaid Handy ist er nicht zu erreichen.

Danke für Infos!







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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

quote:
sein Name nicht korrekt ist, und auch das Geburtsdatum nicht stimmte.


Ist doch super, dann einfach Post zurückgehen lassen mit Empfänger unbekannt.
Nur bei gerichtl. Mahnbescheid Einspruch erheben.
Und ja - wer was kassieren will muss die Berechtigung dafür nachweisen (Vertragsschluß)

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" Gruss aus Offenbach"

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

War vielleicht ein "Kabelprüfer" im Haus und hat sich was unterschreiben lassen?

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#3
 Von 
barbamama
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)

Also er hat definitiv niemanden rein gelassen.
Aber wie nun heraus kam wohl seine Freundin. Die ist dort aber weder gemeldet, noch steht sie am Briefkasten. Sie hat die Herren wohl auch gleich hinaus befördert und nichts unterschrieben.

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Dann kann nichts passieren - Vertrag abstreiten. Das Nachweisproblem liegt bei UnityMedia

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#5
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1749 Beiträge, 695x hilfreich)

Wieso kommt mir das bekannt vor? Ahh ich habs: Die machen gerne solche Sachen. Einem Bekannten haben sie sogar einen zweiten Anschluss aufschwatzen woll (bzw, eine Vertretertante von denen) obwohl er shcon einen Anschluß hatte. Ende vom Lied: Nach Widerspruch und einem netten Brief, war Ruhe.

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